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Fragwürdige Methoden der britischen FACT (GEMA)

  • Gast
  • 8. September 2012 um 03:36
  • Gast
    Gast
    • 8. September 2012 um 03:36
    • #1
    Zitat


    [h=1]Brite soll für Streaming-Links ins Gefängnis[/h]
    Der Betreiber einer Website mit Links zu legalen und illegalen Streams von Filmen und TV-Serien ist in Großbritannien zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Newscastle hatte den 38-Jährigen Ende Juni der Begünstigung der Urheberrechtsverletzung und der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden und verurteilte ihn am Dienstag zu vier Jahren Haft. Die Anwälte des Verurteilten haben gegen den Schuldspruch bereits Berufung angekündigt.
    Auf der 2007 gegründeten Website surfthechannel.com hatte der Betreiber Links zu legalen sowie illegalen Streams von Filmen und TV-Serien gesammelt und mit einer Suchfunktion versehen. Die rechtswidrigen Videos selbst waren nicht auf der Seite selbst gehostet. Versuche, den Betreiber direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen, blieben daher ohne Erfolg. Er nahm die Website im Mai 2012 vom Netz, während das Verfahren gegen ihn noch lief.



    surfthechannel.com

    Ein auf Initiative der britischen Copyright-Organisation Federation Against Copyright Theft (FACT) 2008 angestrengtes Ermittlungsverfahren war ohne Anklage der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die von der Filmindustrie getragene Organisation ist mit der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vergleichbar, die zuletzt mit einer Strafanzeige die Verfahren gegen die Hintermänner der deutschen Streaming-Seite Kino.to ausgelöst hatte.

    Der nun mit der Verurteilung des Betreibers abgeschlossene Prozess geht auf eine Klage der FACT zurück. Nach britischem Recht können unter bestimmten Umständen auch Privatpersonen oder Unternehmen ein Strafverfahren initiieren. In einer auf seiner Domain veröffentlichten ausführlichen Stellungnahme erhebt der Beschuldigte schwere Vorwürfe gegen FACT und die Justiz, von der er sich nicht unvoreingenommen behandelt sieht.


    FACT hatte bei den eigenen Ermittlungen auch Privatdetektive eingesetzt, die sich unter fragwürdigen Umständen Zugang zu Bank- und Telekommunikationsdaten des Beschuldigten und seiner Ehefrau verschafft haben sollen. Ein Ermittler soll sich als potenzieller Kaufinteressent Zutritt zum Haus des Beschuldigten erschlichen und dort illegal heimlich Videoaufnahmen gemacht haben. Der Verurteilte beschuldigt FACT und deren Anwälte darüber hinaus, auch im Prozess schmutzige Tricks angewandt zu haben.
    Die Filmindustrie sieht den Beschuldigten als Profiteur der rechtswidrigen Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials. Er habe die Website mit einem eingetragenen Unternehmen betrieben und damit Einnahmen von 300.000 Pfund (rund 380.000 Euro) im Jahr erzielt, heißt es in einer Mitteilung von FACT. Seinen Gewinn habe er über die karibische Inselrepublik Dominica auf ein Konto in Lettland verschoben. ("[email protected]")

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    Brite soll für Streaming-Links ins Gefängnis | heise online

    Cu
    Verbogener

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