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Porno-Pranger: Urteil bremst die Abmahn-Kanzlei

  • Gast
  • 30. September 2012 um 11:50
  • Gast
    Gast
    • 30. September 2012 um 11:50
    • #1
    Zitat

    [h=1]Porno-Pranger: Urteil bremst die Abmahn-Kanzlei[/h]

    Die Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) aus Regensburg, welche vor einigen Wochen mit einem so genannten Porno-Pranger im Netz für Aufsehen sorgte, wurde am heutigen Mittwoch vom Landgericht Essen ausgebremst.

    In dem bisher nur in mündlicher Form vorliegenden Urteil der 4. Zivilkammer heißt es, dass die Veröffentlichung von Namen das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht verletzt. Ferner habe jede Privatperson das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann persönliche Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden.

    Insofern bleibt die von einer Betroffenen erwirkte einstweilige Verfügung weiterhin in Kraft. Hendrik Peters, der Anwalt der Klägerin, hält das Vorgehen der Abmahn-Kanzlei für ein Drohmittel. Letztlich will man auf diese Weise die Zahlungsbereitschaft der abgemahnten Internetnutzer erhöhen, sagte er laut einem Bericht des Berliner Kurier.

    Siehe auch: Pläne für so genannten Porno-Pranger sind gestoppt

    Urmann und Collegen (U+C) hatte sich vor Gericht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. Diesbezüglich ging es um eine andere Kanzlei, die Namen von Unternehmen aus der Finanzbranche, mit denen man vor Gericht Auseinandersetzungen führte, veröffentlichen wollte, um die Kompetenz belegen zu können.


    Das Landesgericht Essen hält fest, dass es Rechtsanwälten grundsätzlich gestattet ist, mit einer solchen angesprochenen Gegnerliste Werbung zu machen. Allerdings konnte man nicht feststellen, dass durch die Veröffentlichung der Namen von Privatpersonen ein Werbeeffekt erzielt wird.

    Anfang August kündigte die Kanzlei aus Regensburg an, eine Gegnerliste, die als Porno-Pranger in den Medien bezeichnet wird, auf den Weg bringen zu wollen. Auf dieser Liste sollen sich Namen von abgemahnten Personen einfinden, welche urheberrechtlich geschützte Filme - vorwiegend Porno-Inhalte - illegal hoch- oder heruntergeladen haben.

    Im nächsten Schritt muss dieses Urteil nun noch schriftlich verfasst werden. Sollte innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt werden - wovon nicht auszugehen ist - so wird das Urteil des Landgerichts Essen rechtskräftig.

    Alles anzeigen


    [url=http://winfuture.de/news,72205.html]Porno-Pranger: Urteil bremst die Abmahn-Kanzlei - WinFuture.de[/url]

    Cu
    Verbogener

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