1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

LG Köln - Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzung

  • Gast
  • 15. Oktober 2012 um 01:23
  • Gast
    Gast
    • 15. Oktober 2012 um 01:23
    • #1

    [h=1]Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzung[/h] Urteil

    [h=2]Wer einen Internetanschluss bezieht, haftet für die damit einhergehende Nutzung von Filesharing-Portalen, ganz egal, ob er die Urheberrechtsverletzung selber begangen hat oder nicht. Diese Anwendung der Störerhaftung stellt in deutschen Gerichten schon länger die Übung dar. Nun hat das Landgericht Köln diesen Grundsatz durchbrochen.[/h] Wieder und wieder werden im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen. Daran besteht kein Zweifel. Fakt ist, dass nach Vorgaben der deutschen Rechtsetzungen diese Übeltäter zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Gerade die Verfolgung dieser Vergehen kann jedoch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Zwar ist die Ermittlung des betroffenen Internetanschlusses, also des jeweiligen Anschlussinhabers, in den meisten Fällen unproblematisch. Schwierig wird es jedoch in solchen Fällen, in denen nicht nur der Anschlussinhaber vom Internet Gebrauch macht. Wird der Internetanschluss in einem Haushalt mit mehreren Familienmitgliedern verwendet, können Verfolger nur schwer ermitteln, wer genau die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dass Unbefugte in das Netz eindringen und gegen geltende Normen verstoßen, ist ebenfalls nicht auszuschließen.


    Für die Rechtsprechung gab es bisher keinen Grund zur Panik, denn die analoge Anwendung der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Störerhaftung schuf Abhilfe: Danach kann der Beklagte, ohne überhaupt Täter zu sein, als Störer für eine Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Dazu muss er nur adäquat kausal zur Rechtsverletzung beigetragen haben. Bei der Internetnutzung hat die deutsche Gerichtsbartkei diese Kausalität bisher bejaht: So muss der Familienvater für die dunklen Machenschaften seiner Kinder haften, eben weil er als derjenige, der den Internetanschluss zur Verfügung stellt, adäquat zur Rechtsverletzung beigetragen habe.


    Trotz Praxis der Gerichte wird in Fachkreisen die Anwendung der Störerhaftung für ungerechtfertigt erklärt. Nun könnte sich jedoch das Blatt wenden. Mit einem neuen Urteil des Landgerichts Köln kam die zuständige Zivilkammer zum Entschluss, die Anwendung der Störerhaftung bei Anschlussinhabern in einem Urheberrechtsverletzungsfall abzulehnen.
    Die Klägerin hatte das Nachsehen. Mangels Beweise wurde der beklagte Anschlussinhaber nicht als Täter für die begangene Urheberrechtsverletzung belastet. Auch sahen die Richter von einer Störerhaftung ab, da der Beklagte hinreichend dargelegt hat, dass der Internetanschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt wird. Die vom Beklagten eingehaltene Prüf- und Kontrollpflicht als Inhaber der Gefahrenquelle kam ihn bei der Urteilsverkündung zugute: Der Anschlussinhaber habe seine Ehefrau und die beiden Kinder mehrmals jährlich dahingehend belehrt, dass die Teilnahme an Internettauschbörsen nicht gestattet sei, und habe die Computer auch wiederholt auf das Vorhandensein von Tauschbörsenprogrammen untersucht.


    Die Debatte um die Störerhaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wird in einem weiteren Rechtsstreits demnächst höchstrichterlich entschieden. Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Urteil des Landgerichts Köln in die Entscheidung des BGH einfließen wird und ob das jüngste Urteil zur Störerhaftung nun den Grundstein für einen Richtungswechsel in der Rechtsprechung legen wird.

    Quelle: gulli

    Cu
    Verbogener

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. Books3: Torrent-Aussage eines Ex-Meta-Forschers wirft Fragen zur Herkunft der KI-Trainingsdaten auf

    heugabel
    2. November 2026 um 19:27
  2. HiAnime: Sieben Angeklagte und 12,85 Millionen USDT aus dem Streaming-Geschäft

    heugabel
    1. November 2026 um 17:27
  3. mpv und mpv.net: Was der schlanke Mediaplayer bei Bild, Streaming und Untertiteln wirklich kann

    heugabel
    1. November 2026 um 09:28
  4. Illegales IPTV: Studie schätzt 3,9 Millionen Nutzer in Deutschland

    heugabel
    31. Oktober 2026 um 19:27
  5. PS5-Jailbreak: 50.000 Dollar für einen Hypervisor-Bug spalten die Szene

    heugabel
    28. Oktober 2026 um 21:27
  6. Falschgeld am Amtsgericht Hof: Ein falscher Fünfziger führt zu weiteren Funden

    heugabel
    27. Oktober 2026 um 19:28
  7. Die CD wächst wieder – doch die Umsätze erzählen nur die halbe Geschichte

    heugabel
    24. Oktober 2026 um 19:28
  8. House of Usenet ist zurück: Was die Testdomain über den Relaunch verrät

    heugabel
    23. Oktober 2026 um 20:29
  9. Telegram ohne Google-Push: So laufen Benachrichtigungen über die eigene Nextcloud

    heugabel
    22. Oktober 2026 um 17:30
  10. KI-Trainingsdaten: Meta muss die Verantwortlichen für Schattenbibliothek-Downloads benennen

    heugabel
    20. Oktober 2026 um 18:28
© 2026 Zebradem - Software by WoltLab