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Verbraucherschutz: "Neuer Rundfunkbeitrag ist ein Solidarmodell"

  • mandy28
  • 25. Oktober 2012 um 14:35
  • mandy28
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    • 25. Oktober 2012 um 14:35
    • #1
    Zitat


    25.10.2012, 10:12 Uhr, red

    Am 1. Januar 2013 tritt der neue Runfunkbeitrag in Kraft. Trotz aller eventuellen Nachteile ist dieser für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine sinnvolle Reform, da sie die Rundfunkfinanzierung zum Solidarmodell mache, wie VZBV-Sprecher Michael Bobrowski gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Nichtsdestotrotz habe das Modell aber auch noch seine Schwächen.

    Herr Bobrowski, ab dem 1. Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitrag in Kraft. War aus Sicht der Verbraucherschützer die Entscheidung einer grundlegenden Veränderung der Rundfunkgebühr zu einer pauschalen Haushaltsabgabe sinnvoll?

    Michael Bobrowski: Die Antwort lautet eindeutig Ja. Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Rundfunkfinanzierung auf eine zeitgemäßere Grundlage gestellt werden. Die entscheidende Neuerung ist die Abkehr vom Gebühren auslösenden Prinzip des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes und der Wechsel zu einem Geräte unabhängigen haushaltsbezogenen Solidarmodell. Dieses Finanzierungsmodell wurde und wird auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband unter den möglichen Alternativen als die sinnvollste Antwort auf die zunehmende Konvergenz rundfunktauglicher Endgeräte angesehen und seine Einführung von daher grundsätzlich unterstützt.

    Können Sie es nachvollziehen, dass viele Bürger, insbesondere Personen, die keinen Rundfunk nutzen, die Neuregelung der Gebührenabgabe kritisieren?

    Bobrowski: Ich kann verstehen, wenn einzelne Bürgerinnen und Bürger, die bislang entweder gar keine Rundfunk- oder aber nur Hörfunkangebote genutzt habe, künftig in Höhe des künftig einheitlichen Rundfunkbeitrags zahlungspflichtig werden. Dennoch spricht dies nicht grundlegend gegen die Einführung eines verfassungs- und europarechtlich positiv geprüften Solidarmodells, das die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland auf eine breitere Basis stellt, die Finanzierungslasten fairer verteilt, weniger Kontrolle bedeutet und manchen Haushalten sogar eine finanzielle Entlastung bringen kann.

    Der Passauer Jurist Ermano Geuer hat Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Er bemängelt, dass das neue Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Darüber hinaus vergleicht der Kläger den Beitrag mit einer Steuer. Wie bewerten Sie diese Aussagen? Wie stehen die Erfolgsaussichten der Klage?

    Bobrowski: Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland hat das Recht, eine Maßnahme des Gesetzgebers, sei es auf Bundes-, sei es auf Landesebene, gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine rechtliche Bewertung der Klage von Einzelnen gegen die Regelungen des Staatsvertrages kann hier aber nicht abgegeben werden. Das gilt auch für die Frage nach den etwaigen Erfolgsaussichten der betreffenden Klage.


    Was kann man tun, um sich gegen die Neuregelung 2013 zu wehren?

    Bobrowski: Zum einen enthält auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Reihe von Befreiungstatbeständen, die sich im Wesentlichen auf soziale oder vergleichbare Kriterien stützen. Diese Befreiungstatbestände einschließlich der Härtefallregelungen gehen allerdings nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht weit genug, was wir in unserer seinerzeitigen Stellungnahme zum Staatsvertragsentwurf auch deutlich moniert hatten. Zum anderen steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gang zu den Gerichten offen, sofern sie sich durch die neue Rundfunkfinanzierungsregelungen benachteiligt fühlen sollten.


    Auch im Bereich des Datenschutzes steht der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik, da die Meldeämter der Gemeinden künftig automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln sollen. Sehen Sie darin eine Gefahr des Datenmissbrauchs?

    Bobrowski: Hier bewegen wir uns in der Tat zum Teil auf kritischem Boden. Angesichts des beim Systemübergang erforderlichen weitreichenden Datenabgleichs, aber auch mit Blick auf die regelmäßige weitere Datenerhebung erwarten wir gewährleistet werden, dass immer nur die tatsächlich erforderlichen Daten erfasst werden. Maßgeblich hierfür muss eine strikte Orientierung am Prinzip der Datensparsamkeit sein. Die im Staatsvertrag geregelten Anzeigepflichten gehen uns teilweise zu weit. Auch das hatten wir schon in unserer Stellungnahme zum Staatsvertragsentwurf kritisiert.

    Unsere Kritik richtet sich insbesondere auf die Verpflichtung, bei der Abmeldung auch den die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt mitzuteilen. Diese Information ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Abmeldung nicht nur unerheblich. Sie geht die Landesrundfunkanstalt oder die von ihr mit dem Beitragseinzug beauftragte Stelle auch nichts an. Anderenfalls könnten sich in den dortigen Datenbanken umfangreiche Lebensprofile der Beitragsschuldner ausbilden. Generell muss auch hier ein Datenschutz auf hohem Niveau gewährleistet sein, um die Persönlichkeitsrechte der Beitragszahler und dritter Personen zu wahren.

    Vielen Dank für das Gespräch.

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