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@-Zeichen in Deutschland markenrechtlich geschützt

  • Gast
  • 29. Oktober 2012 um 14:16
  • Gast
    Gast
    • 29. Oktober 2012 um 14:16
    • #1

    [h=1]@-Zeichen markenrechtlich geschützt[/h] [h=2]Eine Weinheimer Firma hat sich nun das @-Zeichen, täglich millionenfach im Internet verwendet, markenrechtlich schützen lassen. Darüber informiert ein Eintrag auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die Widerspruchsfrist läuft noch bis Anfang 2013, der Endnutzer muss aber wohl keine massenhafte Abmahnung durch das Schreiben von E-Mails befürchten.[/h] Das @-Zeichen ist nun eine offizielle Wortmarke einer Weinheimer Firma. Die @T.E.L.L. Trading house for exclusive luxury labels GmbH sicherte sich die Rechte an dem viel benutzten Symbol. Um eine Wortmarke eintragen zu lassen, muss diese noch nicht einmal ein Wort sein, egal ob Kunstwort oder nicht, ein einziges Zeichen reicht.
    Auf den ersten Blick mag dies durchaus kurios und beunruhigend wirken. Müssen Nutzer nun bei der Angabe von E-Mailadressen zum Beispiel im Impressum der eigenen Website oder auf Visitenkarten Lizenzgebühren zahlen? Gilt das auch für das Schreiben von Mails? Droht ihnen bei Nichtzahlung eine Abmahnung?


    Die Antwort ist kurz und einfach: Nein. Das liegt daran, dass bestimmte Klassen im sogenannten "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" ausgewählt wurden. Das @-Zeichen als Wortmarke gilt als nur für bestimmte Klassen, darunter Getränke, Tabak, Aschenbecher, Gewürze und Fleischextrakte. Von einer Verwendung im Internet ist nicht die Rede. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man also auch in naher Zukunft noch E-Mails schreiben können, ohne an die Weinheimer Firma Lizenzgebühren zu bezahlen.


    Auch wenn es den Endnutzer nicht so stark trifft, wie Felix von Leitner annahm, regte sich doch Unmut im Netz. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter rieten Nutzer der Firma, doch direkt noch andere Sonderzeichen, wie beispielsweise Punkte, Klammern und Fragezeichen eintragen zu lassen. Ein anderer Nutzer zweifelt an der Kompetenz der zuständigen Behörde: "was für vollpfosten beim patentamt".
    Noch bis zum 25.02.2013 kann gegen die Markeneintragung Widerspruch eingelegt werden.

    Quelle: gulli

    Was soll man dazu sagen? Als nächstes kommen die Smilies dran :)

    Cu
    Verbogener

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