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Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

  • Badly
  • 3. Januar 2013 um 10:15
  • Badly
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    Beiträge
    4.326
    • 3. Januar 2013 um 10:15
    • #1

    [color="#FF0000"]Trotz Urteil, irgendwie macht jeder was er will!!![/color]

    Vom jüngsten Urteil des Bundeskartellamts zur Aufhebung der SD-Verschlüsselung von RTL und ProSiebenSat.1 sieht sich der Kabelkiosk von Eutelsat als reiner Übertragungswegbetreiber nicht betroffen. [color="#FFFF00"]Entscheidend seien die Vereinbarung zwischen Sender- und Kabelnetzbetreibern.[/color]

    Am vergangenen Freitag (28. Dezember 2012) hatte das Bundeskartellamt den privaten Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, die SD-Varianten ihrer Free-TV-Programme auf den Übertragungswegen Satellit, Kabel und IPTV weiterhin mit einer so genannten Grundverschlüsselung zu versehen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Für den Kabelkiosk von Eutelsat werde dieses Urteil jedoch keine Aufhebung der SD-Verschlüsselung bedeuten, wie Unternehmenssprecher Thomas Fuchs auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte.

    Demnach sei die verschlüsselte Zuführung der Signale von Übertragungswegbetreibern wie dem Kabelkiosk vom Urteil des Bundeskartellamts nicht betroffen. "Letztendlich ist die Einspeisevereinbarung zwischen Kabelnetzbetreiber und Inhalteanbieter ausschlaggebend dafür, unter welchen technischen Voraussetzungen die SD-Free-TV Sender in den Netzen angeboten werden – sprich: ob verschlüsselt oder unverschlüsselt", so Fuchs. Nach Aussagen von Eutelsat seien damit die Verträge zwischen Sender- und Kabelnetzbetreibern ausschlaggebend, ob die Signale verschlüsselt oder unverschlüsselt beim Zuschauer ankommen.

    quelle digitalfernsehen.de

  • Lucas70
    V.I.P-User / Freetz Dev Team
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    • 3. Januar 2013 um 18:37
    • #2

    Tja und genau auf so was ähnliches wird sich dann KD auch berufen. Also alles wie gehabt

    mfg

  • BurnStar
    Co-Admin
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    • 3. Januar 2013 um 19:32
    • #3

    Kabel Deutschland kann sich diesmal nicht drücken.

    Bestätigung vom Kartellamt via Mail:

    Zitat

    "...Die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 27. Dezember 2012 richtet sich – wie Sie richtig feststellen – unmittelbar gegen die beiden Privatsendergruppen RTL und Pro7Sat1, nicht gegen Kabelnetzbetreiber. Allerdings besteht die Verpflichtung der beiden privaten Sendergruppen zur Aufgabe der SD-Grundverschlüsselung auf allen Übertragungswegen (mit Ausnahme bestimmter IPTV-Plattformen), d.h. im Bereich der Kabelnetze gegenüber allen Kabelnetzbetreibern. Somit dürfen RTL und Pro7Sat1 auch im Netz von Kabel Deutschland ihre SD-Programme nur noch unverschlüsselt anbieten. Sie müssen auch ... gegenüber den Kabelnetzbetreiber durchsetzen, dass SD tatsächlich unverschlüsselt den Fernsehzuschauer erreicht.
    Die rechtlichen Pflichten aus unserer Entscheidung treffen somit zwar nicht die Kabelnetzbetreiber direkt, aber tatsächlich werden sie sich der unverschlüsselten SD-Übertragung von RTL und Pro7Sat1 kaum entziehen können, wenn sie daneben noch HD usw. dieser Sender übertragen. Aufgrund möglicher technischer und vertraglicher Änderungen ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Umstellung auf die unverschlüsselte Verbreitung erst in einigen Wochen erfolgen kann"

    Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen. ..."

    Quelle: DF Forum

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