1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

Steuertricks

  • kalle28
  • 6. Januar 2013 um 20:07
  • kalle28
    Profi
    Punkte
    4.320
    Beiträge
    727
    • 6. Januar 2013 um 20:07
    • #1

    Namd,

    da ja jetzt wieder die Meisten Ihre Steuererklärung machen, schreibe ich mal ab und an einige legale Steuertricks hier im Thread auf
    vielleicht ist ja für den Ein oder Anderen was dabei, vielleicht hat ja auch Jemand einen guten Tipp,ich binn gespannt

    Tipp Gebrauchtwagen
    sechs Jahre Nutzungsdauer gelten nämlich nur für Neuwagen!
    Gebrauchte Wagen haben eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer.
    Kauft einfach einen gut erhaltenen,z.b. vier jahre alten Gebrauchtwagen.Da von dessen Nutzungsdauer nur noch ein Rest von 2 Jahren übrig ist, könnt ihr den Kaufpreis mit 50% im Jahr abschreiben.Und wenn ihr den Wagen dann nach ablauf der 2 Jahre wieder weiterverkauft,muß nicht einmal der Gewinn versteuert werden.
    Denn Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen unterliegen bei einem Arbeitnehmer nur dann der Besteuerung wenn er sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf veräußert.
    selbstständige,Landwirte,Forstwirte und Gewerbetreibende haben es nicht so gut.
    Sie können aber dafür ein eventuelles Verlustgeschäft beim Autoverkauf absetzen

    Gruß Kalle

  • kalle28
    Profi
    Punkte
    4.320
    Beiträge
    727
    • 8. Januar 2013 um 07:29
    • #2

    Moin,

    Tipp Arbeitsmittel
    Arbeitsmittel deren Nettokaufpreis 410 Euro nicht übersteigt,setzt ihr sofort als Werbungskosten ab.Dazu zählen z.B. kleine Büromöbel(Stühle,Papierkorb), Aktentasche, diktiergerät, Arbeitskleidung, Taschenrechner,kleinere Werkzeuge,Fachbücher,Taschenlampe.
    Im Beamtendeutsch werden diese Arbeitsmittel als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet.
    Achtet beim Kauf aber immer auf eine wasserdichte Rechnung,also z.B. statt Ledertasche besser Aktentasche oder Schreib/Papierwaren besser Büromaterial oder beim Fachbuch mit Autor und Titel eintragen

    Arbeitsmittel deren Nettokaufpreis 410 Euro übersteigt werden verteilt auf ihre nutzungsdauer abgeschrieben.
    z.b Büromöbel-Nutzungsdauer 13 Jahre-AFA Satz 7,69%
    Autotelefon-Nutzungsdauer 5 Jahre-AFA Satz 20%
    Computer,Scanner,Drucker-Nutzungsdauer 3 Jahre-AFA Satz 33%

    einen Laptop für 470 euro könnt Ihr sofort voll absetzen,wird dazu eine Laptoptasche für 30 euro gekauft sind Lappi+Tasche als Einheit anzusehen.
    dann ist der Gesamtpreis von 500 Euro auf die Nutzungsdauer zu verteilen

    Gruß Kalle

  • kalle28
    Profi
    Punkte
    4.320
    Beiträge
    727
    • 8. Januar 2013 um 21:24
    • #3

    namd,

    Tipp Fahrkarten/Benzingutscheine
    statt Fahrgeld zu kassieren,lasst Ihr Euch lieber vom Arbeitgeber ein Jobticket oder Monatskarten mit einem Preisnachlass von bis zu 44 Euro im Monat besorgen.
    der Vorteil bleibt dann nämlich komplett steuerfrei.
    Wenn Ihr mit dem Auto fahrt,kann Euch der Chef statt dem Fahrgeld einen steuerfreien Benzingutschein im Wert von 44 Euro im Monat geben.

    Tipp Finanzierungskosten
    nicht nur die laufenden Zinsen sondern auch die Kosten zur Beschaffung des Darlehens könnt Ihr voll von der Steuer absetzen
    Dazu gehören:Maklerkosten zur Finanzierungsvermittlung, Disagio, kosten der Finanzierungsberatung, Damnum, Gebühren für die Eintragung von Hypotheken im Grundbuch,
    Notarkosten für die Bestellung der Grundschuld,Fahrtkosten zur Bank,zum Notar,zum Finanzierungsmakler mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer

    Gruß Kalle

  • kalle28
    Profi
    Punkte
    4.320
    Beiträge
    727
    • 9. Januar 2013 um 19:20
    • #4

    namd, hat Jemand in irgendeinem bestimmten Bereich,z.B. Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen usw fragen??
    vielleicht habe ich da ja was...

    Gruß Kalle

  • kalle28
    Profi
    Punkte
    4.320
    Beiträge
    727
    • 9. Januar 2013 um 20:37
    • #5

    Tipp Arbeitszimmer
    wohnt Ihr in einem Mietshaus könnt Ihr in den Keller ausweichen.
    Aber vorsicht,richtet Euer Arbeitszimmer nicht in dem sowieso zu eurer Wohnung gehörendem Kellerraum ein,den der gehört zu Ihrem häuslichen Bereich!
    Stattdessen mietet Ihr einen anderen Raum im Keller und funktioniert ihm zum Arbeitszimmer um.Will das Finanzamt das nciht einsehen, geben Sie das BFH Urteil vom 26.02.2003 (BStBI 2 2003 S.515) an

    Tipp Haftpflicht für Wohneigentum
    das wohnen im eigenen Haus ist schön,aber steuerlich ist nicht viel zu holen.
    Deshalb vergesst nicht, die Gebäudehaftpflicht anzusetzen.
    Für die Eigentumswohnung soll Euch der Hausverwalter den Jahresbeitrag nennen,der auf Eure Wohnung entfällt
    Vermietet Ihr Euer Wohneigentum fällt die Gebäudehaftpflicht unter die Werbungskosten

    Gruß Kalle

  • argus
    Fortgeschrittener
    Punkte
    1.740
    Beiträge
    338
    • 10. Januar 2013 um 20:21
    • #6

    Nebenbei kann auch der arbeitgeber zb den internetanschluß komplett beim arbeitnehmer bezahlen, oder zb kita gebühren.

  • kalle28
    Profi
    Punkte
    4.320
    Beiträge
    727
    • 11. Januar 2013 um 07:28
    • #7

    Moin,

    Tipp Kraftfahrer

    als Kraftfahrer der seine Touren im Grenzgebiet macht,könnt Ihr mit einem kurzen Abstecher ins Ausland erreichen,dass Ihr die viel hörere Auslandsverpflegungspauschale bekommt.
    Ihr profitiert dabei von der Regelung,nach der bei eintägigen Reisen mit Auslandsberührung immer die Auslandspauschale angesetzt wird.
    Wie lange Ihr Euch dabei im Ausland aufhaltet ist egal!
    Fahrt also einmal kurz zum Tanken ins Ausland,z.B. Luxemburg,Holland,dann steht Euch statt 6 Euro/12 Euro Inlandspauschale 13 Euro/ 26 Euro Auslandspauschale zu.
    (mindestens 8Std/ 14Std. Abwesenheit)

    Gruß kalle

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. Books3: Torrent-Aussage eines Ex-Meta-Forschers wirft Fragen zur Herkunft der KI-Trainingsdaten auf

    heugabel
    2. November 2026 um 19:27
  2. HiAnime: Sieben Angeklagte und 12,85 Millionen USDT aus dem Streaming-Geschäft

    heugabel
    1. November 2026 um 17:27
  3. mpv und mpv.net: Was der schlanke Mediaplayer bei Bild, Streaming und Untertiteln wirklich kann

    heugabel
    1. November 2026 um 09:28
  4. Illegales IPTV: Studie schätzt 3,9 Millionen Nutzer in Deutschland

    heugabel
    31. Oktober 2026 um 19:27
  5. PS5-Jailbreak: 50.000 Dollar für einen Hypervisor-Bug spalten die Szene

    heugabel
    28. Oktober 2026 um 21:27
  6. Falschgeld am Amtsgericht Hof: Ein falscher Fünfziger führt zu weiteren Funden

    heugabel
    27. Oktober 2026 um 19:28
  7. Die CD wächst wieder – doch die Umsätze erzählen nur die halbe Geschichte

    heugabel
    24. Oktober 2026 um 19:28
  8. House of Usenet ist zurück: Was die Testdomain über den Relaunch verrät

    heugabel
    23. Oktober 2026 um 20:29
  9. Telegram ohne Google-Push: So laufen Benachrichtigungen über die eigene Nextcloud

    heugabel
    22. Oktober 2026 um 17:30
  10. KI-Trainingsdaten: Meta muss die Verantwortlichen für Schattenbibliothek-Downloads benennen

    heugabel
    20. Oktober 2026 um 18:28

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
© 2026 Zebradem - Software by WoltLab