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Gema-Abmahnung "Youtube soll Einblendung von Sperrtafeln abstellen"

  • Gast
  • 15. Januar 2013 um 09:27
  • Gast
    Gast
    • 15. Januar 2013 um 09:27
    • #1

    [h=1]Gema-Abmahnung "Youtube soll Einblendung von Sperrtafeln abstellen"[/h] Die Gema will mit einer Abmahnung erreichen, dass die Sperrtafeln bei der Google-Tochter Youtube verschwinden. Im ewigen Streit mit dem Videoportal ruft die Verwertungsgesellschaft jetzt die Schiedsstelle an. Die Sache kommt in Bewegung.
    Die Verhandlungen zwischen der Gema und Youtube sind vorerst gescheitert. Das gab die Verwertungsgesellschaft am 10. Januar 2013 bekannt. Die Gema lässt ihre Vergütungsforderungen bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen. Youtube wird zudem von der Gema mit einer Abmahnung aufgefordert, "die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen".
    Seit Ende März 2009 streiten sich die Gema und die Google-Tochter Youtube, ohne sich auf einen Vertrag zu einigen.
    Gema-Chef Harald Heker: "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere. Bislang haben wir in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten." Sollte Youtube dieser Aufforderung nicht nachkommen, so werde die Gema eine Unterlassungsklage bei dem zuständigen Gericht einreichen.
    [h=3]Darüber streiten Gema und Youtube[/h] Doch worüber streiten Gema und Youtube? Original-Musikinhalte sind hierzulande auf der Videoplattform Youtube in der Regel gesperrt. Immer öfter lesen Nutzer den Satz: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar." Hintergrund ist ein Streit zwischen Youtube und der Gema, die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt.
    Die Gema lizenziere Urheberrechte sehr restriktiv, kritisiert Edgar Berger, Chef von Sony Music International: "Uns gehen dadurch Millionenumsätze verloren."
    Youtube begründet Sperrungen damit, dass das Video "möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden."
    Bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle könnte Youtube die Videos mit Gema-geschützten Inhalten zeigen, müsste aber den unstrittigen Teil der Vergütung an die Gema zahlen und den strittigen Teil beim DPMA hinterlegen. "Youtube kann alle Gema-geschützten Inhalte anbieten, wenn es sich an den gesetzlichen Rahmen hält", erklärt Alexander Wolf, Syndikus der Gema für internationale Rechtsfragen, im Interview mit iRights.info.
    Doch Youtube ruft die Schiedsstelle nicht an. Zur Begründung erklärt Youtube, anders als von der Gema dargestellt sei man selbst kein Anbieter von Inhalten, also kein "Content-Provider", sondern liefere nur die Infrastruktur zum Videohochladen, sei also eine "Hosting-Plattform", die keinen Einfluss auf die Inhalte nehme. Deshalb sei die Schiedsstelle beim DPMA nicht zuständig. "Das Hinterlegungsverfahren, das in einem solchen Fall den Betrieb eines Dienstes auch bei nichterfolgter Einigung mit der Gema regelt, steht Hosting-Plattformen nicht offen", sagte Mounira Latrache, Pressesprecherin von Youtube Deutschland, im Interview mit iRights.info.
    Gema-Vertreter Wolf widerspricht. "Unsere Position ist, dass Youtube nicht als Hosting-Plattform eingestuft werden kann." Youtube mache sich die gezeigten Inhalte zu eigen. "Das Unternehmen schaltet gezielt je nach Inhalt der Clips Werbung, das heißt, sie 'arbeiten' mit dem Repertoire." Youtube sei deshalb auch ein Content-Provider.
    [h=3]Nachtrag vom 10. Januar 2013, 20:12 Uhr[/h] Mounira Latrache, Pressesprecherin für Youtube Deutschland, erklärte: "Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die Gema überrascht und enttäuscht. Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen. In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der Gema verwehrt." Das Unternehmen setze weiterhin alles daran, mit der Gema eine dem Geschäftsmodell von Youtube entsprechende Lösung zu finden, damit in Deutschland wieder eine pulsierende Plattform für Musikliebhaber angeboten werden könne.

    Gema-Abmahnung: "Youtube soll Einblendung von Sperrtafeln abstellen" - Golem.de

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