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Das digitale Kabelfernsehen - ein zweigeteiltes System

  • mandy28
  • 29. Januar 2013 um 00:34
  • mandy28
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    • 29. Januar 2013 um 00:34
    • #1

    28.01.2013, 14:52 Uhr

    Kein TV-Übertragungsweg sorgte in den letzten Monaten für so viel Gesprächsstoff wie das Kabel. Dabei wird jedoch schnell deutlich, dass Grundverschlüsselung und Einspeiseentgelte keine Themen sind, die alle Netzbetreiber betreffen - ein zweigeteiltes System also. Die Chancen stehen jedoch gut, dass sich dies 2013 ändert.

    Die Berichterstattung über das digitale Kabelfernsehen wurde neben der Einspeisung zusätzlicher HD-Sender in den vergangenen Monaten vor allem geprägt von den Themen Grundverschlüsselung und dem Streit um die Kabeleinspeisegebühren. Dabei wird allzu leicht übersehen, dass beide Themen nicht das digitale Kabelfernsehen generell betreffen, sondern nur einige wenige große Anbieter.

    So verzichten kleinere Kabelnetzbetreiber und seit dem 2. Januar 2013 auch Unitymedia Kabel BW auf eine Grundverschlüsselung der SD-Free-TV-Sender, während diese in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom nach wie vor vorhanden ist. Gleichzeitig betrifft der Streit um die Kabeleinspeisegebühren der öffentlich-rechtlichen Sender nur die beiden großen Netzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW, während sämtliche kleineren Netzbetreiber seit jeher keine solchen Gebühren von den Sendern erhalten.

    n der Praxis unterscheidet sich das Geschäftsmodell kleinerer Netzbetreiber in beiden Punkten von denen der größeren Anbieter - häufig auch zum Vorteil der Kunden. Bei Netcologne gibt man zum Beispiel an, bewusst auf eine Grundverschlüsselung der privaten SD-Free-TV-Sender wie RTL, Sat.1 und ProSieben zu verzichten, um dem Kunden den Einstieg in das digitale Kabelfernsehen so einfach wie möglich zu machen. Auch die freie Wahl des Empfangsgerätes (Kabelreceiver oder Fernseher mit eigebautem Kabel-Tuner) ist so für den Zuschauer möglich, während er bei Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom auf eine spezielle, vom Netzbetreiber zertifizierte Set-Top-Box angewiesen ist, um die grundverschlüsselten Programme zu entschlüsseln. Zusätzlich fällt natürlich eine Gebühr für die Entschlüsselung der Programme an.

    Tatsächlich kann jedoch der Verzicht auf die Grundverschlüsselung auch dem Netzbetreiber selbst einige Vorteile bringen. So entfallen für den Anbieter logistischer, servicetechnischer und auch finanzieller Aufwand, wenn dieser auf eine Grundverschlüsselung verzichtet, wie eine Sprecherin von Netcologne bestätigte. Laut Günther Rösner von S+K Halle verlangen zudem häufig auch die Partner der jeweiligen Netzbetreiber in der Wohnungswirtschaft eine freie Einspeisung der Privatsender.

    Fraglich ist allerdings, ob die SD-Grundverschlüsselung überhaupt eine Zukunft hat. Zumindest den Sendergruppen von RTL und ProSiebenSat.1 hat das Bundeskartellamt (BKartA) mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Qualität weiterhin zu verschlüsseln. Betroffen ist als Übertragungsweg neben dem Satellit und IPTV auch das Kabelfernsehen. Zwar ist derzeit noch nicht sicher, ob sich auch die Netzbetreiber widerstandslos dem Urteil des BKartA beugen werden und die SD-Grundverschlüsselung zum nächstmöglichen Zeitpunkt fällt, dennoch dürfte sich die Entwicklung jetzt kaum noch langfristig hinauszögern lassen.

    Auch kleinere Sender werden sich genau überlegen, ob sie in Zukunft auf einer Verschlüsselung ihrer Programme bestehen werden, wenn RTL, Sat.1, ProSieben und Co. unverschlüsselt zu sehen sein sollten. Hier droht einfach ein zu großer Reichweitenverlust.

    In Bezug auf die Kabeleinspeiseentgelte ist das letzte Wort bekanntlich ebenfalls noch nicht gesprochen. Nachdem ARD und ZDF ihre Einspeiseverträge im Sommer 2012 einseitig aufgekündigt hatten und sich seither für die Weiterleitung ihrer Programme auf die gesetzlichen Regelungen berufen, die diese grundsätzlich sicherstellen, streiten sich Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW vor den Gerichten mit den Rundfunkanstalten um die Vergütung der Kabeleinspeisung. Laut ARD und ZDF ist das Geschäftsmodell der Einspeisevergütung ein Überbleibsel aus Zeiten, in denen die Kabelnetze noch in den Händen der Bundespost lagen und die Gelder für den Netzausbau verwendet wurden. Mittlerweile seien die Kabelnetzbetreiber jedoch private Unternehmen, die ihrerseits mit den eingespeisten Programmen Gewinne erwirtschaften würden. Hinzu kommt, dass das Modell der Einspeiseentgelte für die Kabelverbreitung der Sender ein weltweit einmaliges ist, das nur in Deutschland existiert.

    Dem entgegen argumentieren die Netzbetreiber, dass ARD und ZDF für die Verbreitung ihrer Programme auf den Übertragungswegen Satellit und DVB-T hohe Beträge zahlen würden, jedoch nicht bereit seien, diese auch für die Kabelverbreitung zu entrichten. Die Folge sind verhärtete Fronten und Gerichtsverfahren, bei denen zwar beide Seiten aus ihrer Sicht nachvollziehbare Argumente ins Feld führen, jedoch den Zuschauer, der sich ein möglichst breites Programmportfolio für sein Geld (Kabelanschluss und Rundfunkbeitrag) wünscht, allzu leicht aus den Augen verlieren.

    Ganz gleich, wie die Gerichtsverfahren dabei ausgehen - auch hier dürfte es mit der Zweiteilung des Systems mittelfristig zu Ende gehen. Der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) hat bereits klar gestellt, dass er, im Falle eines Wegfalls der Einspeisegebühren für die Öffentlich-Rechtlichen, diesen auch für die Privatsender anstreben wird. Sollten die Gerichte andererseits bestätigen, dass Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW die Einspeiseentgelte zustehen, so müsste dies zukünftig auch für alle anderen Kabelnetzbetreiber gelten.

    Das führende Portal für digitale Medien und Entertainment - DIGITALFERNSEHEN.de

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