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Kabel Deutschland: Aufhebung der SD-Verschlüsselung im April?

  • mandy28
  • 4. Februar 2013 um 21:39
  • mandy28
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    • 4. Februar 2013 um 21:39
    • #1

    04.02.2013, 16:26 Uhr

    Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll bei Kabel Deutschland im April 2013 fallen, wie ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage bestätigte. Gleichzeitig hat der Netzbetreiber jedoch offenbar Beschwerde gegen ein Urteil des Bundeskartellamts eingelegt, welches die Aufhebung ebendieser Grundverschlüsselung festschreibt. Die Beweggründe sind bislang unklar.

    Kabel Deutschland will die Grundverschlüsselung der in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 im April 2013 aufheben. Dies bestätigte ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de. Dementsprechend werde der Netzbetreiber dem Wunsch der beiden Sendergruppen nachkommen, ihre SD-Programme in Zukunft nur noch unverschlüsselt zu übertragen. Für Sender anderer Veranstalter gäbe es vorläufig aufgrund der bestehenden Einspeiseverträge keine Änderung. Hier wolle die KDG gemeinsam mit den Sendern die Marktentwicklung beobachten und diese bei zukünftigen Einspeiseverträgen berücksichtigen.

    Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hatte das Bundeskartellamt (BKartA) die beiden Medienkonzerne RTL und ProSiebenSat.1 am 27. Dezember 2012 zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert. Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Dabei müssen beide Sendergruppen laut Kartellamt auch sicherstellen, dass die Signale den Zuschauer unverschlüsselt erreichen.
    Beschwerde gegen Urteil des Bundeskartellamts

    Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils hatte der Netzbetreiber Kabel Deutschland, der die entsprechenden Programme bislang nur verschlüsselt verbreitet, in einer Stellungnahme angekündigt, dass man innerhalb einer Frist von einem Monat prüfen werde, ob man gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen werde.

    Kurios ist, dass eine Sprecherin des BKartA auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte, dass eine entsprechende Beschwerde tatsächlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen sei. Zu den Hintergründen der Beschwerde läge bislang jedoch keine Erläuterung vor, hieß es von Seiten des BKartA. Auch auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de schwieg sich Kabel Deutschland zu diesem Thema aus. Somit ist bislang unklar, welche Strategie der Kabelnetzbetreiber im aktuellen Fall um die Aufhebung der Grundverschlüsselung tatsächlich verfolgt.

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