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ARD rechnet nicht mit weiteren Verschlüsselungsanträgen der KDG

  • mandy28
  • 14. August 2013 um 19:57
  • mandy28
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    • 14. August 2013 um 19:57
    • #1

    14.08.2013, 11:36 Uhr

    Bei der ARD rechnet man nicht damit, dass Kabel Deutschland weitere Versuche unternehmen wird, vor Gericht eine Erlaubnis für die Verschlüsselung von ARD-Sendern zu erwirken. Wie eine Sprecherin des MDR gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, hatte der Kabelnetzbetreiber auch vor dem Landgericht Köln einen entsprechenden Hilfsantrag eingereicht.

    Bei der ARD rechnet man derzeit nicht mit weiteren Anträgen des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland, mit welchen gerichtlich die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von ARD-Sendern geprüft werden soll. Dies teilte MDR-Sprecherin Susanne Odenthal auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit. "Wir gehen davon aus, dass die Rechtslage in dieser Frage nunmehr zwischen ARD und Kabel Deutschland geklärt ist", so ein entsprechendes Statement im Namen der ARD.

    Am Montag hatte DIGITAL FERNSEHEN über einen Hilfsantrag berichtet, den Kabel Deutschland im Zuge eines Gerichtsverfahrens zum sogenannten Kabelstreit beim Landgericht Bremen eingereicht hatte. Mit diesem wollte der Netzbetreiber die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen für den Fall erreichen, dass vom Gericht eine Verpflichtung zur Durchleitung der öffentlich-rechtlichen Programme festgestellt wird. Der entsprechende Hilfsantrag wurde jedoch vom Landgericht Bremen als unbegründet abgelehnt, da diesem eindeutige Regelungen sowohl im Rundfunkstaatsvertrag als auch im Bremischen Landesmediengesetz entgegenstünden.

    Wie die Sprecherin weiterhin gegenüber der Redaktion mitteilte, sei das Landgericht Bremen bislang das einzige, das über den Hilfsantrag entschieden hat. Einen entsprechenden Antrag hätte Kabel Deutschland auch vor dem Landgericht Köln bei der Klage gegen den WDR eingebracht. Das Gericht hätte diesen jedoch als unbegründet abgewiesen, da er zu unbestimmt gewesen sei.

    Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabel-Anbieter sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn diese keine Einspeisegebühren bezahlen.

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begründen ihre Entscheidung zur Einstellung der Zahlung damit, dass dieses Modell noch aus der Zeit stamme, in der die Kabelnetze staatlich ausgebaut wurden. Mit den Einspeiseentgelten sollte damals der Ausbau der Netze mitfinanziert werden. Im Zuge der Privatisierung befinden sich die Kabelnetz mittlerweile jedoch in der Hand privatwirtschaftlicher Anbieter.

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