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100 KBit/s statt 100 MBit/s: Kabel Deutschland drosselt jetzt auch ältere Verträge

  • Gast
  • 29. Oktober 2014 um 22:26
  • Gast
    Gast
    • 29. Oktober 2014 um 22:26
    • #1

    100 KBit/s statt 100 MBit/s: Kabel Deutschland drosselt jetzt auch ältere Verträge

    Kabel Deutschland weitet die Drosselung der Internetzugänge jetzt auch auf ältere Verträge aus. Ein Leser berichtet Golem.de: "Ich habe heute von Kabel Deutschland einen Brief mit AGB-Änderungen bekommen. Ein Blick in die vollständigen AGB zeigt, dass darin auch die Internet-Drosselung bei 10 GByte pro Tag festgeschrieben wird, die in meinem bisherigen Vertrag nicht stand." Die Drosselung werde jedoch nicht auf dem beiliegenden Übersichtsblatt erwähnt.

    Auf dem Übersichtsblatt ist als "wesentliche Änderungen" aufgelistet, dass bei dem Privatkundenprodukt "der Zugang zum Internet nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen genutzt werden darf".

    Kabel-Deutschland-Sprecher Maurice Böhler hat Golem.de die Änderungen bestätigt: "Der Telekommunikationsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren extrem weiterentwickelt und verändert, demzufolge auch die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erhalten Kabel-Deutschland-Kunden, die einen Internet- und/oder Telefonvertrag vor August 2009 mit uns abgeschlossen haben, nun auch die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen." Alle Neukunden bekämen bereits seit dem Jahr 2012 die neuen AGB. Um die "Servicequalität für alle Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten", behalte sich Kabel Deutschland laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, die aktuelle Filesharing-Regelung bereits ab 10 GByte durchzuführen. Der normale Internetverkehr, wie das Streaming von Filmen, bleibe davon unberührt. Aktuell reduziere Kabel Deutschland die Geschwindigkeit erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag.

    Das Landgericht München hatte Kabel Deutschland im Juli 2014 wegen irreführender Werbung für Internetflatrates verurteilt. Der TV-Kabelnetzbetreiber habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internetnutzung die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert werde. Laut Ansicht der Richter (Aktenzeichen 37 O 1267/14) würden beim Kunden falsche Vorstellungen zum vertraglich vereinbarten Datenvolumen geweckt. Je nach Tarif verspreche Kabel Deutschland eine Dateiübertragungsrate von 10 bis 100 MBit/s.

    Kabel Deutschland hat gegen dieses Urteil fristgerecht Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.

    Quelle: golem

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