Du nimmst, den den du hast... Das ist für so ein Multianschluss...
Es ist egal welchen du nimmst, ist zb gut wenn kein freien S-ata strom anschluss mehr hat bzw Molex Stecker...
mfg
Du nimmst, den den du hast... Das ist für so ein Multianschluss...
Es ist egal welchen du nimmst, ist zb gut wenn kein freien S-ata strom anschluss mehr hat bzw Molex Stecker...
mfg
Ein findiger Programmierer hat Funktionen des iPhone 4 auf das iPhone der vorherigen Generation übertragen. Nach einigen Anpassungen soll es hochauflösende Videos drehen können.
Der Anleitung zufolge hatte Apple dem Gerät eine künstliche Beschränkung auferlegt, die mit einigen Eingriffen ins Betriebssystem behoben werden kann. Die Freischaltung der Videofunktion erfordert einen Jailbreak. Der Anwender muss darüber hinaus eine SSH-Verbindung von einem angeschlossenen Rechner aus aufnehmen und einige Dateien kopieren.
Normalerweise kann das iPhone 3GS Videos mit 640 x 480 Pixeln (VGA-Auflösung) aufnehmen. Der detaillierten Anleitung zufolge sollte das iPhone 3GS mit iOS 4.1 laufen. Über den alternativen App Store Cydia besorgt sich der experimentierfreudige Anwender dann OpenSSH und verbindet sich über seinen Rechner und einen Client wie Cyberduck oder WinSCP per USB mit dem iPhone.
Darüber hinaus benötigt der Anwender den Inhalt einer Zip-Datei (HDVideo3GS.zip), die Mike Pan auf seiner Homepage zum Download anbietet. Nach einigen Versuchen mit anderen Einstellungen und Auflösungen steht nun ein fertiges Paket bereit, in dem die Änderungen in den Dateien bereits enthalten sind.
Die Dateien müssen in diverse Verzeichnisse im iOS kopiert werden. Nach einem Neustart des iPhones soll die Videoaufnahme in hoher Auflösung möglich sein. Die etwas grobe Auflösung von 1.080 x 800 Pixeln wurde gewählt, um die Videos auf dem 4:3-Displayformat des iPhones nahezu verzerrungsfrei darzustellen.
Quelle:Golem.de
Homepage&Download: KLICK
mfg
Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu bezahlen, das bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen. Es komme nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich zum Empfang von Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen genutzt werden, sondern lediglich darauf, dass die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, so die Richter.
Das Bundesverwaltungsgericht hob in drei Fällen anderslautende Urteile der Vorinstanzen auf (BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) und bestätigte damit die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs. Die Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetfähigen PCs für gebührenpflichtig, da sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen. Dieser Auffassung schlossen sich die Leipziger Richter an.
Geklagt hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student, die in ihren Büros beziehungsweise in der Wohnung kein angemeldetes Rundfunkgerät bereithielten, aber dort jeweils internetfähige PCs besaßen.
Der 6. Senat hat die Revisionen der drei Kläger gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen (OVG Koblenz, 7 A 10959/08, OVG Münster, 8 A 732/09, VGH München, 7 B 08.2922) zurückgewiesen: Bei internetfähigen PCs handele es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, so die Richter: Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. "Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist."
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstoße die Rechtslage auch nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere verletzt sie nicht in rechtswidriger Weise die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Zwar räumen die Richter einen Eingriff in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG ein (Meinungs- und Berufsfreiheit), dieser Eingriff sei aber durch die ebenfalls verfassungsrechtlich begründete Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig.
Quelle: Golem.de
mfg
Die Codesperre von iOS 4.1 hat eine Sicherheitslücke. Sie ermöglicht es auch bei gesperrten iPhones über die Notruffunktion auf die kompletten Telefonfunktionen zuzugreifen.
Bei aktivierter iPhone-Codesperre sollten eigentlich nur Notrufe an eine selbst einzugebende Nummer abgesetzt werden können. Zugriff auf Daten im Gerät gibt es erst nach erfolgreicher Passcode-Eingabe. Mit einem Trick lässt sich das jedoch teilweise aushebeln.
Dazu muss eine beliebige Nummer in das Notfall-Wählfeld eingegeben, angerufen und dann sofort die Standby-Taste oben rechts am Gerät kurz gedrückt werden. Damit öffnen sich die Telefonoptionen des iPhones, so dass ein unauthorisierter Zugriff auf Telefonfunktionen inklusive Adressbuch, Anrufbeantworter und die Anrufliste möglich ist.
Kontakte lassen sich so auch modifizieren, neu anlegen oder löschen, ohne dass es der Besitzer des Gerätes mitbekommen muss. Über das Adressbuch kann zudem auf die Fotoalben des iPhones zugegriffen werden - entweder durch Bearbeiten eines Kontaktes oder durch Versenden eines Kontaktes per E-Mail oder MMS mit der Möglichkeit ein Bild anzuhängen.
Der Home-Button bleibt gesperrt, so dass nicht auf andere Funktionen oder Anwendungen zugegriffen werden kann. Zum Bildschirm mit der Codesperre geht es wieder, indem Home- und Standby-Knopf einige Sekunden gleichzeitig gedrückt werden, womit das iPhone dann wie gewohnt fragt, ob es ausgeschaltet werden soll. Diese Abfrage wird mit dem Abbrechen-Button weggeklickt und nach Druck auf den Homebutton erscheint die Codesperre wieder.
Golem.de konnte die Sicherheitslücke mit einem iPhone 4 nachvollziehen. Betroffen sind alle iPhone-Modelle mit installiertem iOS 4.1, die aktuelle iOS-Beta 4.2 soll das Problem ebenfalls aufweisen.
Quelle: Golem.de
mfg
Zeigeeeeeeeennnn...
mfg
Okay schön wäre es, aber das Display der VU+ Duo ist ja längst oder meinst du für die Solo???
mfg
[color="RoyalBlue"]Auch von mir ein Herzliches Wilkommen...[/color]
mfg
Das muss nicht zwingend notwendig sein
Es gibt leute die haben kein TV, ich bekomme seit kurzem von der GEZ post wo ich noch bei meinen eltern gewohnt hab vor 8 Jahren... Ich solle doch zahlen bzw meine Geräte anmelden??? Ich finde sowas echt eine schweinerei...
Ich höre RADIO und schaue auch Wetten Das, aber Studenten/Senioren haben zb nix des gleichen und werden zur Kasse gebeten? WTF soll das?!
Ich zahle doch nicht für etwas was ich oder andere nicht nutzt?! Wie machen es den die Österreicher??? SmartCard und fertig...
mfg
Oder nimm ganz einfach das Windows Movie Maker zum testen erstmal...
Ich besitze die HDC-SD707 und nehme mit 1080p50 auf... Kaum eine software kann dieses Format, aber es ist geil
Nehme es auf ner A-Data 32GB Class 10 auf und auf einer Extremmemory 16GB Class 6 ... Beide ohne probleme...
mfg
GIMP ist auf jeden fall besser, ist schon fast wie Photoshop aufgebaut...
Paint.Net war schon immer kostenlos...
mfg
Da sag ich doch ganz einfach mal...
PWNED
mehr kann man nicht dazu sagen...
mfg
Ich muss mir das Handy bzw OS erstmal anschauen...
Ich fand das alte windows 6.5 schon mist...
mfg
Alles ALLES gute zum Geburtstag Hausi...
Lass dich reich beschenken...
mfg
Das ist nen komplettes ROM oder Add-On???
mfg
Sieht nicht so dolle aus irgendwie...
mfg
HTC Desire HD ... Das ja der hammer das Handy...
mfg
Jailbreak soll aber nur für Iphone 4 / Ipad / Ipod Touch 4g
mfg