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Beiträge von Reppo

  • DynDNS macht schluß mit Free Accounts

    • Reppo
    • 8. April 2014 um 00:38

    Betrifft das auch die DLINK DDNS Accounts bei dyndns.org - die kann man ja immer noch anmelden...?

  • Europäische Union = Nationalsozialismus

    • Reppo
    • 7. April 2014 um 01:56

    Naja, man kann über alles diskutieren, solange alle sachlich bleiben und sich nicht gegenseitig beleidigen.

    Ich halte mich aber in diesem Fall aus der Diskussion raus, weil ich hier bei ZD den Schwerpunkt im Bereich Technik sehe und da helfe ich gerne weiter.

  • Filesharing-Urteil: Weniger Schaden bei Chart-Hits

    • Reppo
    • 3. April 2014 um 14:56

    Mal abwarten, ob andere Gerichte auch so entscheiden...


    Gesendet von meinem iPhone 5 64 GB mit Tapatalk Pro.

  • Filesharing-Urteil: Weniger Schaden bei Chart-Hits

    • Reppo
    • 2. April 2014 um 17:36

    [h=2][/h] [INDENT] Das Amtsgericht Köln hat in einem Verfahren wegen Filesharings die Schadensersatzansprüche der Musikindustrie gegen einen Internet-Nutzer sehr stark zusammengestrichen.

    Insgesamt wollten die Rechteinhaber und ihre Anwälte fast 4.000 Euro von dem Beschuldigten haben, weil er ein aktuelles Musikalbum in einem Filesharing-Netzwerk getauscht haben soll. Den größten Anteil machte dabei mit 2.500 Euro der Schadensersatz für Lizenzkosten aus, aber auch die Anwalts- und Prozesskosten schlugen mit deutlich über 1.300 Euro noch einmal ordentlich zu Buche.

    Im Grundsatz gab das Gericht den Klägern zwar recht, strich deren Forderungen aber weitgehend zusammen. Lediglich 130 Euro Schadensersatz wurden dem fraglichen Musikunternehmen zugesprochen, wie aus dem jetzt veröffentlichten Urteil hervorgeht. Entsprechend reduzierte sich auch der Satz für die Anwaltskosten auf 130,50 Euro.

    Gericht dreht die Logik um
    Vor allem die Begründung für dieses Vorgehen ist bemerkenswert. Die Rechteinhaber griffen hier nämlich zu ihrer bewährten Argumentation, wonach der Schaden besonders groß sei, da es sich um ein aktuelles Werk handle, mit dem zum Zeitpunkt des Filesharings noch signifikante Umsätze generiert werden. Entsprechend setzte man die Forderungen sehr hoch an.

    Dieser Logik wollte sich das Gericht allerdings nicht anschließen. Denn vor dem technischen Hintergrund der BitTorrent-Technologie handelte es sich bei dem Angeklagten nicht um eine Person, die das Album zahlreichen potenziellen Käufern umsonst zur Verfügung stellte. Vielmehr sei dieser "Einzelmitglied eines Netzwerkes", dem "häufig viele Millionen Menschen angeschlossen sind". Die Tat des einzelnen Rechteverletzers sei also gerade bei aktuellen und populären Werken nicht als besonders schwer zu bewerten, da gerade in einem solchen Fall ohnehin auch sehr viele andere Nutzer an der Verbreitung beteiligt sind.

    Hinzu komme, dass im BitTorrent-Netz der einzelne Nutzer überhaupt nicht das gesamte Werk weitergibt, sondern nur viele einzelne kleine Teile, hieß es. Die Nachfrage anderer Nutzer würde so durch die technische Funktionalität auch dann erfüllt werden, wenn der Beschuldigte nicht mehr teilnimmt - wenn vielleicht auch später. "Dieser Sachzusammenhang mag bei seltener nachgefragten Werken nur eingeschränkt gelten, ganz sicher aber gilt er bei dem hier streitbefangenen seinerzeit aktuellen Musikalbum einer der populärsten Künstlerinnen der Welt", heißt es in dem Urteil.

    Daher entschied das Gericht, dass sich der Schadensersatz nur an dem Entgelt für eine legale Nutzung der entsprechenden Dateien orientieren dürfe. Forderungen von mehreren hundert Euro pro Titel seien so völlig unangemessen.

    Quelle: winfuture.de
    [/INDENT]

  • iOS 7.x Jailbreak ist da

    • Reppo
    • 31. März 2014 um 12:16

    Lies' meinen Beitrag!


    Gesendet von meinem iPhone 5 64 GB mit Tapatalk Pro.

  • iOS 7.x Jailbreak ist da

    • Reppo
    • 28. März 2014 um 01:51

    iPhone 4

    Vorwort: Geräte der Telekom können bequem über diesen Link vom Netlock befreit werden. Auch wenn Ihr Euch der Herkunft des Geräts unsicher seid, solltet Ihr es zuerst dort versuchen. Sollte es dort nicht funktionieren, kann Euch die Apple-Hotline über die Gerätenummer den ursprünglichen Provider ermitteln, der Euch das Gerät ggf auch regulär freischalten kann. Hotline: 0800 / 6645 451

      Unter iOS 6.0 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n möglich.

      Unter iOS 6.0.1 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n möglich.

      Unter iOS 6.1 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n möglich.

      Unter iOS 6.1.2 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n möglich.

      Unter iOS 6.1.3 ist ein untethered Jailbreak via p0sixspwn möglich.

      Unter iOS 7.0 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n7 möglich.

      Unter iOS 7.0.2 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n7 möglich.

      Unter iOS 7.0.3 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n7 möglich.

      Unter iOS 7.0.4 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n7 möglich.

      Unter iOS 7.0.6 ist ein untethered Jailbreak via evasi0n7 möglich.

      Unter iOS 7.1 ist ein tethered Jailbreak via GeekSn0w möglich.

      Quelle: iszene.com

  • DVB-C inkl Sky über LAN streamen

    • Reppo
    • 27. März 2014 um 16:02

    Für SAT gibt's SAT>IP das rennt super. Soll's bald auch für die Kabeleros geben.

  • Ein sicheres Passwort wählen

    • Reppo
    • 26. März 2014 um 13:44

    [h=2]Ein sicheres Passwort wählen[/h]

    Quelle: winfuture.de

  • iMac SSD am Thunderbolt / USB3

    • Reppo
    • 24. März 2014 um 20:20

    Sorry, meinte natürlich, dass Thunderbolt genauso wie Firewire davor das System weniger stark belastet als USB 2/3.
    USB steht nicht umsonst für useless serial bus :D:D:D

  • satfreaks.tv - Board verabschiedet sich!

    • Reppo
    • 24. März 2014 um 19:27

    Ich war auch mal Nutzer des satfreaks.tv Forums, besonders zu Diablo Zeiten, war ein feines Board, schade drum.

  • iMac SSD am Thunderbolt / USB3

    • Reppo
    • 24. März 2014 um 19:19

    Ich gehe davon aus, dass Thunderbolt das System weniger stark belastet als Thunderbolt. Du suchst also sowas in der Art:

    http://www.amazon.de/gp/product/B00…s2&tag=mdeal-21

    Vergleich:

    http://www.pcpro.co.uk/features/38288…-or-thunderbolt

    http://www.macnotes.de/2013/06/28/buf…d-edition-test/

    Fazit:

    Setz' auf Thunderbolt.

  • DVB-S2X: Neuer Standard - neue Hardware?

    • Reppo
    • 24. März 2014 um 19:16

    Mit DVB-S2X hat das DVB-Konsortium einen neuen Standard zur Übertragung von digitalen Videosignalen über Satellit vorgestellt, der eine Weiterentwicklung von DVB-S2 darstellt. Was genau der neue Standard besser kann als der alte und ob Endverbraucher dafür neue Hardware brauchen, erklärte Peter Siebert vom DVB-Projekt im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN.

    Ende Februar verabschiedete das DVB (Digital Video Broadcast)-Konsortium in Genf die Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des für die Satellitenausstrahlung von Videoinhalten verwendeten Standards DVB-S2. Der weiterentwickelte Standard soll den Namen DVB-S2X tragen und Satellitenübertragungen fit für die Zukunft machen. DIGITAL FERNSEHEN sprach mit Peter Siebert vom DVB-Projekt über die die Gründe für die Weiterentwicklung und die wichtigsten Neuerungen.

    "Der Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung von DVB-S2 war gewesen, zunächst einmal die Spezifikationen für professionelle Anwendungen zu verbessern", so Siebert. Dies umfasst zum einen den Austausch von Fernsehprogrammen zwischen den TV-Studios aber auch die Übertragung eines Live-Signals vom Aufzeichnungsort zum Fernsehstudio. "Für diese professionellen Anwendungen werden in der Regel sehr große Antennen mit einem sehr guten Signal-Rausch-Verhältnis verwendet, also nicht dass, was der Endkunde normalerweise auf seinem Dach stehen hat", erklärt der Experte. Besonders in diesem Bereich hätte der aktuelle DVB-S2-Standard jedoch noch großes Potential für signifikante Verbesserungen der Übertragungseffizienz geboten. Durch die neuen Spezifikationen sollen hier Effizienzsteigerungen von bis zu 50 Prozent möglich sein.

    "Da wir damit sowieso schon angefangen hatten, an der Spezifikation zu arbeiten, haben wir uns dann auch angeschaut, was im Endverbraucher-Bereich noch möglich ist", beschreibt Siebert den nächsten Schritt bei der Entwicklung von DVB-S2X. Dabei hätte sich jedoch schnell gezeigt, dass die aktuelle DVB-S2-Spezifikation für DTH (Direct to Home)-Übertragungen schon sehr gut ist, was bedeutet, dass in diesem Bereich nur mäßige Verbesserungen bei der Effizienzsteigerung möglich sind. Ein ähnlich großer Sprung wie seinerzeit von DVB-S auf DVB-S2 (zirka 25 bis 30 Prozent) ist damit wohl bei weitem nicht zu erwarten.

    Doch neben der Effizienzsteigerung gab es noch weitere Punkte, die in die Weiterentwicklung der Spezifikationen mit eingeflossen sind. Eine davon ist das sogenannte Channel-Bonding. Es erlaubt die Bündelung von bis zu drei Satellitenkanälen, sodass es für den Empfänger so aussieht, als würde dieser einen einzigen Kanal empfangen. Damit können für einen Kanal sehr große Datenraten erreicht werden.

    Diese würden zum Beispiel bei Übertragungen von Videosignalen in Ultra High Definition (UHDTV) benötigt. "Höherer Datenraten ermöglichen für UHDTV Statistical Multiplexing einzusetzen. Dabei wird die Gesamtdatenrate dynamisch je nach Videoinhalt zwischen mehreren Videoservices aufgeteilt", erklärt Siebert. Mit Statistical Multiplexing werde pro Videoservice eine durchschnittlich Reduzierung der Datenrate von bis zu 20 Prozent möglich. Im Endeffekt ermöglicht Channel Bonding damit mehr UHDTV Kanäle pro Satellitenkanal.

    Eine Verbesserung, die Ebenfalls für professionelle Anwendungen interessant ist, wurde in Bereichen erzielt, in denen naturgemäß ein sehr schlechtes Signal-Rausch-Verhältnis vorliegt. Dies trifft zum Beispiel aufmobile Anwendungen zu. "Das war ein Bereich, der von DVB-S2 bislang noch gar nicht abgedeckt wurde und den wir jetzt in unsere Spezifikationen mit aufgenommen haben", so der DVB-Experte.

    Abwärtskompatibel für bisherige Empfangstechnik wird DVB-S2X nicht sein. Das bedeutet: Wer die neuen Spezifikationen in Zukunft nutzen möchte, braucht ein neues Empfangsgerät. "Wir haben bei der Spezifikation darauf geachtet, dass diese ungefähr parallel zum neuen Videocodier-Standard H.265 (High Efficiency Video Codec - HEVC) für den Endkundenmarkt verfügbar werden.

    Wir gehen davon aus, dass die Verbesserungen, die wir erzielt haben, für den Endverbraucher allein nicht unbedingt einen Receiver rechtfertigen", gibt sich Siebert realistisch. "Dadurch, dass es aber auch dieses neue Video-Codier-Verfahren gibt, gehen wir davon aus, dass diese beiden Entwicklungen parallel auf den Markt kommen und das diese gemeinsam letztlich eine neue Hardware-Generation rechtfertigen." Bis es soweit ist, werden allerdings vermutlich noch etliche Monate in Land gehen. Dann wird es für die Verbraucher darauf ankommen, sich vor dem Kauf neuer Hardware umfassend über die neue Technik und deren Zukunftstauglichkeit zu informieren.

    Quelle: digitalfernsehen.de

  • iMac SSD am Thunderbolt / USB3

    • Reppo
    • 24. März 2014 um 19:10

    Du willst von der externen SSD dein System booten?

  • iOS 7.x Jailbreak ist da

    • Reppo
    • 24. März 2014 um 19:09

    Nein, es ist noch nichts veröffentlicht.

  • TLC HD startet über Astra - HD Plus erhöht auf 20

    • Reppo
    • 21. März 2014 um 10:24

    [h=2]TLC HD startet über Astra - HD Plus erhöht auf 20[/h] [INDENT] TLC HD wird der 20. Sender auf der Satellitenplattform HD Plus. Der neue Sender von Discovery Networks startet im April neben n-tv HD, ProSieben Maxx HD und RTL Nitro HD über Astra.

    Bereits seit längerem wird darüber spekuliert, welcher Sender die Nummer 20 auf der Satellitenplattform HD Plus wird. Nun ist die Katze aus dem Sack: Wenig überraschend wird TLC HD ab dem 16. April das kostenpflichtige Senderpaket über Astra 19,2 Grad Ost bereichern. Zusammen mit n-tv HD, ProSieben Maxx HD und RTL Nitro HD kommen im April also vier neue Sender zur HD-Plus-Plattform hinzu.

    Konzipiert ist TLC gewissermaßen als Gegenstück zum Sender DMAX, der vom gleichen Veranstalter, nämlich Discovery Networks Germany, stammt. Die Zielgruppe des neuen Senders sind demnach vor allem Frauen im Alter zwischen 20 und 49. Beim Programm von TLC wird die Verwandtschaft zu DMAX deutlich. Denn wie auch dem Männersender wird auch auf dem neuen Frauenkanal vor allem auf Reality-Dokus und Soaps aus den USA gesetzt (Mehr Details zum Programm).

    Bereits seit kurzem ist die SD-Variante von TLC über Astra zu empfangen. Da der offizielle Senderstart jedoch erst am 10. April ist, werden dort bislang lediglich Trailer für die Shows und Formate des neuen Kanals ausgestrahlt. Interessierte Zuschauer können sich also vorab schon einmal einen Überblick verschaffen. Zu empfangen ist die Standard-Variante von TLC auf 12 460 MHz horizontal (DVB-S, Symbolrate SR 27 500, Fehlerkorrektur FEC 3/4).

    Quelle: digitalfernsehen.de
    [/INDENT]

  • Mit Lenchen auf die Swingerparty – Der Freundschaftsdienst der Woche

    • Reppo
    • 19. März 2014 um 10:53

  • LED Leuchtmittel und nachleuchten

    • Reppo
    • 18. März 2014 um 11:07

    Sind wir jetzt ein Lampenforum? :pleased: :smileymania::smileymania:

  • nrg Datei in eine VCL oder so umwandeln auf OSX

    • Reppo
    • 17. März 2014 um 16:05

    Wonach hast du denn dann bitte gegoogelt?

  • nrg Datei in eine VCL oder so umwandeln auf OSX

    • Reppo
    • 17. März 2014 um 15:57

    Google ist Dein Freund, aber Du scheinst das nicht zu begreifen! :hand_over::hand_over::hand_over:


    Google ist dein Freund - Convert .NRG to .ISO Free on Mac

  • Samsung hat eine Backdoor in seinen Geräten

    • Reppo
    • 13. März 2014 um 11:25

    [h=1]Samsung hat eine Backdoor in seinen Geräten[/h]
    Eine Reihe von mobilen Endgeräten des südkoreanischen Elektronikherstellers Samsung sind mit einer Hintertür ausgestattet, die von außen Zugriff auf die gespeicherten Daten erlaubt.

    Gefunden wurde die Backdoor von Paul Kocialkowski, einem Entwickler, der am Replicant-Betriebssystem, einem komplett freien Klon von Android, arbeitet. Betroffen sind demnach verschiedene Smartphones und Tablets der Galaxy-Serie. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Mobilfunk-Moduls.

    Das Problem liegt in einer proprietären Software, mit der Samsung das Android-System ergänzt. Diese dient eigentlich der Ansteuerung des Mobilfunkmodems durch das System. Die Backdoor sorgt nun allerdings dafür, dass ein Angreifer von außen über das Modem Zugang zum Dateisystem erhält. Damit können im Grunde alle auf dem Gerät gespeicherten Informationen ausgelesen und teils auch manipuliert werden, was der Verbreitung von Malware dienen könnte.


    "Auf verschiedenen Telefon-Modellen läuft das Programm mit hinlänglichen Rechten, um persönliche Daten zugänglich und manipulierbar zu machen", so Kocialkowski. Das Problem sei auch nicht gerade einfach unter Kontrolle zu bekommen, weil das Modem mit seinem eigenen Prozessor und einem eigenen kleinen Betriebssystem arbeitet, die nicht zum eigentlichen Android gehören. Daher bedarf es eines tieferen Eingriffes, um die Lücke abzudichten.

    Grundsätzlich würde es laut Kocialkowski helfen, eine Android-Version zu installieren, die von Samsung unabhängig ist - wie beispielsweise sein freies Replicant. Denn dieses reagiert dann erst einmal nicht auf Anfragen, die vom Mobilfunk-Prozessor kommen und auf das Dateisystem abzielen. Da die Software im Modem aber auch Zugang zum Hauptprozessor und anderen Komponenten hat, ist es mit etwas ausgefeilteren Methoden wahrscheinlich möglich, einen tiefergehenden Exploit zu schreiben, der dann doch wieder Wege öffnet.

    Betroffen sind von dem Problem nachgewiesenermaßen die Modelle Nexus S, Galaxy S, Galaxy S2, Galaxy Note, Galaxy Tab 2, Galaxy S3 und Galaxy Note 2. Doch auch bei anderen Produkten kann die Hintertür durchaus vorhanden sein. Eine offizielle Stellungnahme des Herstellers gibt es bisher nicht.

    Quelle: winfuture.de

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