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Beiträge von Reppo
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Die Haubentaucher sind klasse, vielleicht gibts auch mal was mit Sound, die Treiber habe ich ja jetzt :wink:
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Vorratsdatenspeicherung -- Was das Urteil wirklich bedeutet
Vorratsdatenspeicherung
Was das Urteil wirklich bedeutet
Foto: DPA
Video: Reuters
Wer hat gewonnen, wer hat verloren? Werden Verbindungsdaten künftig gar nicht mehr auf Vorrat gespeichert? Können Nutzer illegaler Tauschbörsen nun nicht mehr verfolgt werden? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil des Verfassungsgerichts.
Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft?
Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das Gesetz ist zwar in seiner vorliegenden Form "nichtig", darf somit ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die derzeit bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden. Über diese Rechtsfolge des Urteils wurde übrigens denkbar knapp entschieden: mit vier zu vier Stimmen. Vier Richter hätten das Gesetz also nur für "unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären wollen. Nur wegen des Begriffs der Nichtigkeit können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden. Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."
Wenn der Gesetzgeber also die Einschränkungen umsetzt, die die Richter in ihrem Urteil vorschreiben, können Verbindungsdaten auch in Zukunft wieder auf Vorrat gespeichert werden - so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.
Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?
Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:- getrennte Speicherung
- asymmetrische Verschlüsselung
- Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
- fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
- revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung
Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.
Wer darf die Daten nutzen und wann?
Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.
Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen.
Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?
Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."
Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.Gehören die Internet-Provider zu den Gewinnern?
Nein. Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten - das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft: "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten. "Quelle:
Vorratsdatenspeicherung: Was das Urteil wirklich bedeutet - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
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Kein Fest für Filesharingfreunde
Das Bundesverfassungsgericht hält eine Vorratsdatenspeicherung für theoretisch mit dem Grundgesetz vereinbar
Filesharingfreunden dürfte das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kaum Erleichterung bringen: Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und "besonders gewichtigen" Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Stefan Michalk, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. (BVMI) zeigte sich bereits hocherfreut darüber, dass das heute gesprochene Urteil die "Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stärkt." Das Bundesverfassungsgericht, so Michalk, habe der Auffassung seines Verbandes, dass es keine vollständige Anonymität im Internet geben dürfe, "in seinem Urteil Rechnung getragen".
Eine anderweitige Verwendung der Vorratsdaten als die Ermittlung von Anschlussinhabern ist der heutigen Entscheidung nach unter strengeren technischen wie rechtlichen Bedingungen möglich, die in "hinreichend anspruchsvollen und normenklaren Regelungen" festgehalten sein müssen. Jene Umsetzungsvorschriften, die unter der Ägide der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angefertigt wurden, entsprechen diesen Anforderungen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts so wenig, dass sie wegen grober Verstöße gegen das in Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Fernmeldegeheimnis nichtig sind.
Die aktuelle Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich unter den rund 35.000 Klägern und Klägerinnen gegen den Nachlass ihrer Vorgängerin befand, muss nun Gesetze ausarbeiten, die unter anderem aufwändigere technische Maßnahmen sowie ein Sanktionssystem gegen den Missbrauch der gespeicherten Daten enthalten müssen. Mehr dazu in Kürze auf Telepolis. -
Süß die Schweizer...
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und ein schallende Ohrfeige für den Verbrecher Schäuble.
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Ich habe 2x DM800, eine hängt am Fernseher im Wohnzimmer und die andere hängt an der Slingbox Pro und man kann von überall gucken, ob per iPhone, Netbook oder in der Küche vom XPS One oder ich vom Büro aus und und und.
Das mit deiner TV card kannste kniggen...
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Du brauchst ne Slingbox, wenn du nicht immer nen PC mitlaufen lassen willst.
Lies hier: -
Grundsatzurteil
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
dpa
Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.
Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen". Das Urteil ist somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hatten.
Das seit 2008 geltende Gesetz verpflichtet die Telekomkonzerne dazu, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste dürfen die Daten unter bestimmten Umständen abrufen, um schwere Straftaten verhindern und verfolgen zu können. Geeignet sind diese Daten nicht nur, um Kontakte zwischen Personen, um Zugriffe auf Web-Seiten zu kontrollieren - es lassen sich mit den Handy-Daten auch Bewegungsprofile erstellen, da die jeweilige Mobilfunkzelle stets erfasst wird. Zu den Klägern gegen das Gesetz gehören viele Bundestagsabgeordnete von Grünen und FDP, so auch die amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie sehen das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte das Gesetz wiederholt als unzulässig und gleichzeitig untauglich zur Terrorbekämpfung kritisiert. 35.000 Menschen hatten insgesamt gegen das Gesetz geklagt, über drei ausgewählte Klagen wurde heute exemplarisch entschieden. Es handelt sich dennoch um das größte Verfahren, mit dem das Verfassungsgericht jemals befasst war.
In einer Einstweiligen Anordnung hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften die Behörden demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten.
Noch vor dem Urteil hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet. Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung. "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff", erklärte Bosbach. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, einer der Kläger, sagte NDR Info dagegen, der Staat dürfe nicht einfach pauschal alle Bürger wie potentielle Straftäter behandeln. Internet-Provider fühlen sich ihrerseits als "Hilfssheriffs" missbraucht.
Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem ein anderes, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefällt wurde: Im sogenannten Volkszählungsurteil definierten die Richter damals ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das besagt, vereinfacht formuliert, dass jeder Bürger die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt. Er muss selbst entscheiden dürfen, was damit geschieht, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form offenbar verletzt.Quelle: [url=http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp…,681122,00.html]Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt[/url]
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Aber schon übel, dass der Support der Kamera dir gar nicht helfen konnte.

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Quelle: WinFuture.de - Das Windows Online Magazin
Die Entwickler aus dem Hause Mozilla haben am Wochenende die ersten täglichen Testversionen (Nightly Builds) des Browsers Firefox mit Direct2D-Unterstützung veröffentlicht. Damit lässt sich die Hardwarebeschleunigung aktueller Grafikkarten nutzen.
Bereits im letzten Jahr hatte die Mozilla Foundation angekündigt, Firefox mit einer derartigen Funktionalität versehen zu wollen. Microsoft hatte damals ähnliche Pläne für den Internet Explorer 9 angekündigt und das Feature demonstriert.
Bei Direct2D handelt es sich um den Nachfolger von GDI/GDI+. Das API lässt sich unter Windows 7 und Windows Server 2008 R2 nutzen. Unter Windows Vista und Windows Server 2008 wird dafür das Platform Update benötigt. Für die Darstellung von Vektorgrafiken kann auf die Hardwarebeschleunigung von Grafikkarten zurückgegriffen werden, was die Performance beim Rendern einer Website spürbar steigert.Wer Firefox mit Direct2D-Unterstützung testen will, benötigt eine aktuelle Nightly Build. Zudem muss im Konfigurationsdialog "about:config" die Option "gfx.font_rendering.directwrite.enabled" auf "true" gesetzt werden. Weiterhin muss man die Einstellung "mozilla.widget.render-mode" anlegen und den Wert "6" zuweisen. Weitere Informationen dazu hält der Blog von Firefox-Entwickler Asa Dotzler bereit.
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Hier steht es nochmal genauer beschrieben.Asa Dotzler: Firefox and more: hardware accelerated graphics and text in firefox!
Jedenfalls ist Minefield ein dermaßen schneller Browser, ich finde den Oberhammer.




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Wie immer, du brauchst eine dyndns.org Adresse, da sich deine Internet-IP ja bei jeder Zwangstrennung ändert und musst natürliche eine Weiterleitung in deinem Router konfigurieren zu der internen IP-Adresse der Webcam konfigurieren. Dabei ist es wichtig, dass du weißt, welche Portnummern die Webcam verwendet. Wenn sie einen Webserver verwendet, wird es sehr wahrscheinlich port 80 oder 8080 sein. Da könntest du dann von außen einen beliebigen Port nehmen, z.B. 17000 und intern auf port 80 weiterleiten.
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Bin zwar kein Aldi Fan, aber die bieten auf den Elektromüll, der da über den Laden geht normalerweise 36 Monate Garantie.
P.S. war seit 1999 in keinem Aldi mehr und bin stolz darauf.
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Lächerlich, in den wenigsten Regionen gibt es VDSL, d.h. es fällt schonmal HDTV weg usw.
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Die sogenannten "Early Adopter" zahlen ja sowieso gerne den höheren Preis...
Wenn man etwas warten kann, wird sich der Preis mit Sicherheit unter 300 einpendeln. -
Bisher nix vielversprechendes hier:
DreamBox DM500 HD Preisvergleich bei Geizhals.at Deutschland
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Herzlichen Glückwunsch zum weißem Mantel.
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Der Abmahnmafia muss schnellstens Einhalt geboten werden, so kann es jedenfalls in Deutschland nicht weitergehen.
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@AbuLoco
Das ist der springende Punkt.
Ich weiß nicht, ob ARD und ZDF eigene Kameras an der Sportstätten aufstellen oder nicht. Es geht nich um die Interviews, sondern um die Kameras an z.B. der Langlaufstrecke. Wenn es einen zentralen Dienstleister für alle geben sollte, worin filmt der? in 1080p oder i?
Ich weiß, dass z.B. die EM 2008 in 1080i produziert wurde und daher das Bild auf den 720p Sendern wie ORF HD oder HD Suisse entsprechend mies aussah, während die Bildqualität bei BBC HD sehr sehr gut war.
Uns fehlen leider viele Informationen.Durch meine Aussage werde ich noch lange zu keinem 720p Befürworter.
Es gibt halt ein paar Ausnahmefälle bei denen 720p ok ist, aber in 90% der Fälle wirkt 1080i besser, siehe Eurosport HD oder BBC HD, obwohl BBC HD nur in 1440x1080i sendet. -
Ich würde die Finger von dem Programm lassen, das übermittelt bestimmt auch die Seriennummer irgendwohin...

