Zitat von scp;432375
Ja ne ist klar. Was soll man den deiner Meinung nach machen, wenn weniger oder gar kein Geld mehr auf dem Konto ankommt? Dem Sachbearbeiter mit Gewalt drohen? Oder wie?
Klar, kann man auch rechtliche Schritte einleiten, was auch sinnvoll ist und dank Prozesskostenbeihilfe realistisch. Aber so ein Prozess zieht sich und solange muss man ja auch von was leben.
Wenn man im Recht ist, stellt man als H4 Empfänger beim Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
und hat spätestens nach 2 Tagen sein Geld auf dem Konto. Es kostet nichts und Prozesskostenhilfe muss nicht in Anspruch genommen werden.