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Beiträge von kalle28

  • Abmahnwelle auf Ebay!

    • kalle28
    • 26. August 2009 um 05:38

    Das Prinzip der Massenabmahnung

    Hierzu ein praxisnahes simples Rezept :

    Die Geschäftsidee: Die Massenabmahnung

    Die Zutaten: 1 Geschäftsmann + 1 Rechtsanwalt

    Der Aufwand: 20 Minuten pro Abmahnschreiben (kann beim zweiten Mal von Hilfskraft übernommen werden)

    Der Ertrag: Pro Abmahnung ca. 1000 Euro.

    Die Opfer: Leicht zu finden!

    Und das geht so:
    Geschäftemacher G hat gehört, dass gewerbliche Anbieter bei Verkäufen über das Internet jetzt ein Widerrufsrecht von einem Monat anstatt zwei Wochen angeben müssen (so z.B. als eines der ersten Gerichte das KG Berlin Beschluss v. 18.07.2006 - Az: 5 W 156/06).

    Also durchsucht G auf der Suchmaske von ebay einfach nach dem Suchbegriff „14 Tage“ oder „zwei Wochen“, schaut, für welche Waren er die häufigsten Treffer erhält und eröffnet einen eBay-Shop für diese Warengruppe (z.B. Schmuck).

    Dann geht er zu einem befreundeten Rechtsanwalt R, bei dem es mit dem Umsatz nicht so läuft und schlägt ihm folgendes Geschäft vor: G verkauft von nun an regelmäßig Waren der Branche, wie er sie bei „eBay“ ausfindig gemacht hat, der Rechtsanwalt kümmert sich um die Widerrufsbelehrung u.a. Nach etwa einem Monat darf der Rechtsanwalt mit dem Abmahnen der „Konkurrenz“ anfangen. Die eingehenden Gelder werden geteilt.

    R bekommt von G die Liste derjenigen, bei denen noch „14 Tage“ in der Widerrufsbelehrung steht und R schreibt alle an. Alle mit demselben Text, nur die Angebotsnummern der Angeschriebenen werden noch zusätzlich eingetragen. Den „Streitwert“ setzt R auf 20.000 Euro. Das ergibt pro Abmahnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rund 1000 Euro!

    Und wenn dann der Angeschriebene nicht innerhalb von 3 Tagen eine von R vorformulierte „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben hat, gibt es eine „einstweilige Verfügung“ (sofort vollstreckbar!) von einem Landgericht noch obendrauf. Streitwert: Wieder 10.000 - 20.000 Euro.

    Damit hat R mit einer Abmahnung gleich zweimal, also 2.000 Euro verdient. Hinzu kommen für den Abgemahnten noch die Gerichtskosten. Kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung und hält das Gericht seine Entscheidung aufrecht, so sind für R nochmals etwa 1.000 Euro, also insgesamt nun 3.000 Euro zu verdienen

    Damit gibt sich R aber immer noch nicht zufrieden: Er verlangt zusätzlich von dem Abgemahnten, dass er eine sog. Abschlusserklärung unterschreibt, in der er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennt. Hierfür erhebt er nochmals Kosten von 500-1000 Euro und droht bei Nichtunterzeichnung mit einer "Hauptsacheklage".

    Verdienstmöglichkeit hier: nochmals knapp 2.000 Euro.

    So kann unser geschäftstüchtiger G und dessen (nicht minder geschäftstüchtiger) Anwalt R aus einem Fehler insgesamt ohne größeren Aufwand 5.000 Euro verdienen und beide verursachen dem Abgemahnten bei anwaltlicher Vertretung weitere Kosten in gleicher Höhe, so dass dem Abgemahnten durch eine Abmahnung gut 10.000 Euro Schaden entstehen können.

    Schon bei nur 10 Abmahnungen ist so ein Verdiernst von 50.000 Euro für den Abmahnanwalt möglich

    gruß kalle

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 24. August 2009 um 06:13

    moin,

    es gibt neues von der walldorf front....

    ich war jetzt bei einen bekannten der fachanwalt für it recht ist und habe ihm die sachlage erklärt (kam mal wieder ein brief das ich endlich zahlen soll)

    aussage 1- nie deren unterlassungserklärung unterschreiben

    aussage 2- die walldorfer sind seit ca 5 jahren nicht einmal vors gericht gegangen, also nicht unterkriegen lassen

    aussage 3- zur risiko und kostenreduzierung überweisen wir 100 euro an die walldorfer, meist reicht denen das dann

    aussage 4- schreiben gegenbrief, dann antworten die meist und fragen ob der anwalt auch bevollmächtigt ist vor gericht zu gehen,dann antwortet er mit ja, das wars dann

    was hat mein bekannter geschrieben:
    hier einige beispiele aus dem langen brief

    - zunächst einmal erlauben wir uns unter verweis auf §174 BGB trotz vorlage einer undatierten vollmacht,ihre bevollmächtigung zu rügen...

    - wer unnötige anwaltskosten für abmahnungen veranlasst,setzt sich nicht zuletzt auch dem verdacht aus,das er daraus eine selbständige einnahmequelle für sich selbst oder mit ihm zusammenwirkendem anwalt machen will

    - ein ersatzanspruch entfällt,weil ihre auftraggeberin zu einer abmahnung selbst im stande war (köhler/pieper UWG,2.Aufl.,vor §13 Rdnr.194)

    der brief ging am 15.07 raus und bisher kam noch keine antwort von den walldorfern

    gruß kalle

  • Fettes THX an Hausi !!!!

    • kalle28
    • 13. August 2009 um 05:37

    moin,

    fettes thx hausi für deine kochecke mit den weight watchers :exel:

    gruß kalle

  • Verbraucherschützer wollen Pay-TV-Sender Sky abmahnen

    • kalle28
    • 26. Juli 2009 um 14:43

    moin,

    München (ddp.djn). Der Verbraucherzentrale Bundesverband will den
    Pay-TV-Sender Sky (ehemals Premiere) abmahnen. Wie das
    Nachrichtenmagazin «Focus» am Sonntag berichtete, kritisieren die
    Verbraucherschützer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die
    es dem Sender erlaubten, Programme und Preise nach Belieben zu
    ändern.

    «Wir haben bereits vor zwei Jahren gegen diese Unart von Premiere
    vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich geklagt, nun versucht es der
    Nachfolger Sky erneut», sagte Verbraucherschützer Martin Madej. Er
    fügte hinzu: «Zudem beanstanden wir die gedruckten AGB, deren Schrift
    zu klein und hell ist.»

    Der Bezahlsender kann die Kritik nicht nachvollziehen. «Wir halten
    unsere Leistungsanpassungen für wirksam», sagte Sky-Sprecher
    Hans-Jürgen Croissant. Die Druckfassung sei inzwischen nachgebessert.

    Quelle-finanznachrichten.de

    gruß kalle

  • 10 Euro bei Otto Geschenkt ohen Mindestbestellwert!

    • kalle28
    • 19. Juli 2009 um 19:07

    moin,

    für alle dies nicht per katalog bekommen haben....

    bei otto kann man jetzt einen 10 euro gutschein einlösen

    gutschein code: 82000

    noch bis 31.07.09 möglich

    kein mindestbestellwert nötig :exel: (habe gerade selbst ein t-shirt bestellt)

    gruß kalle

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 12. Juli 2009 um 20:00
    Zitat

    anstatt angst zu haben und im nachhinein soviel zu zahlen sollten ihr euch mal das usenet ansehen


    genau,weil das ja viel sicherer ist..die haben schon einmal kunden daten freigegeben!

    gruß kalle

  • Telekom erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Sky

    • kalle28
    • 11. Juli 2009 um 17:36

    Die Deutsche Telekom und der Pay-TV-Anbieter Sky streiten über das IPTV-Angebot von Sky im Entertain-Paket. Der Münchner Bezahlsender hatte eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen und den Vertrag über die Belieferung von Sendeinhalten mit der Deutschen Telekom beendet. Diese erwirkte nun eine Einstweilige Verfügung gegen den Sofort-Stopp der Programmzulieferung von Sky an T-Home.

    Telekom wehrt sich

    Nach der Entscheidung des Hamburger Landgerichts bleibt Sky nur noch das ordentliche Kündigungsrecht mit entsprechenden Fristen, berichtet die "Welt". Sollte Sky diesen Weg wählen, dürfe der Sender seine Pakete jedoch für zwei Jahre nicht auf einer anderen Internet-TV-Plattform anbieten, da die Telekom in ihren Vertrag mit Premiere eine Exklusivitätsklausel schreiben ließ. Die Telekom will den Entertain-Nutzern auch weiterhin die Sky-Pakete anbieten. Derzeit würden zwischen den beiden Unternehmen Gespräche geführt.

    Kampf um das Bezahlfernsehen

    Hintergrund des Streits ist die Entscheidung der Telekom, die Fußball-Bundesliga über das hauseigene Internetfernsehen IPTV unter der Marke "Liga total" anzubieten. Bislang hatte die Telekom mit dem Sky-Vorgänger Premiere zusammengearbeitet und dessen Bilder unverändert übernommen. Nun tritt die Telekom in Konkurrenz zu dem Bezahlsender, der die Bundesligarechte für das herkömmliche Internet erworben hat.

    Entertain-Neukunden müssen auf Sky verzichten

    Derzeit können Entertain-Kunden das einstige Premiere-Angebot als IPTV im DSL/VDSL-Netz der Deutschen Telekom nicht mehr neu hinzubuchen. Nur T-Home Entertain-Kunden, die schon Premiere abonniert hatten, können das Sky-Programmangebot weiter empfangen.

    gruß kalle

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 11. Juli 2009 um 17:10

    moin,

    also, heute habe ich von den waldorfern einen schrieb bekommen,

    -reduzierung des streitwertes ist nicht möglich

    - vollmacht habe ich jetzt bekommen

    -abgeänderte unterlassungserklärung wurde abgelehnt

    jetzt reagiere ich erstmal nicht und warte ab, sollten sich die waldorfer melden stelle ich mich dumm,den einen brief habe ich nicht bekommen(war ja kein einschreiben)

    mal die waldorfer müde und mürbe machen und zeit gewinnen

    leute, ist auch jemand ausser halligalli und mir im klinsch mit den waldorfern oder hatte schon ärger mit denen,dan meldet euch mal und tauscht euch mit uns aus

    einer für alle und alle für einen! :thankyouhm7:

    hier eine anerkannte unterlassungserklärung von den waldorfern:

    Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung


    Rechtliche Belehrung:
    Diese modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt. Alle Angaben sind frei und zufällig gewählt und stellen keinen konkret bezogenen Rechtsfall dar. Jeder Abgemahnte muss dieses Musterschreiben mit seinen eigenen Angaben ergänzen. Selbstverständlich übernimmt der Bearbeiter des Musters keine Haftung für dessen Verwendung.


    - per Einschreiben mit Rückschein -

    Muster + Mann Rechtsanwälte

    Mustermannstr. 19

    09290 Musterstadt


    Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Hiermit verpflichte ich,

    Herr/Frau ______________________________,

    (Vorname / Nachname)

    ______________________________________,

    (Straße)

    ___________,__________________________,

    (PLZ, Ort)

    _____________________________________,

    (Aktenzeichen aus der Abmahnung)


    mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

    Verlagsgruppe "Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 2-3, 51000 Musterberg,

    - nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

    das "PC-Game "Muster" ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.


    ____________ , den _______

    Ort, Datum

    ____________________________

    (rechtsverbindliche Unterschrift)


    gruß kalle

  • Musik Detektive machen Jagd auf Raubkopierer

    • kalle28
    • 2. Juli 2009 um 06:57

    moin,

    den walldorfern sei ebenso dank :(

    gruß kalle

  • Real Rabattkaufausweis

    • kalle28
    • 29. Juni 2009 um 20:55
    Zitat

    also auf meinen rabatt schein steht auch nix am rand von fälschung oder so

    scan den doch mal ein und schau ob auf die gescante version fälschung steht

    gruß kalle

  • Real Rabattkaufausweis

    • kalle28
    • 27. Juni 2009 um 14:16
    Zitat

    Nur wenn du den kopierst & ausdruckst erscheint auf den grauen Balken halt "ACHTUNG FÄLSCHUNG"

    schaaade....

    mal schauen ob ich an den original schein rankomme,dann dürfte es ja beim einscannen klappen

    ok die datei ist gelöscht...man gönnt uns aber auch garnix mehr.......:rtf:

    gruß kalle

  • Real Rabattkaufausweis

    • kalle28
    • 27. Juni 2009 um 13:36

    ups...ist mir nicht aufgefallen...

    bekomme die immer von einer real mitarbeiteren in briefkasten geworfen, komisch :sad:

    trotzdem thx fürs testen

    gruß kalle

  • Real Rabattkaufausweis

    • kalle28
    • 27. Juni 2009 um 13:07

    moin,

    hoffe das klappt...

    hier der rabattkaufausweis für montag,den 29.6 bis dienstag den 30.6.09

    RapidShare: Easy Filehosting

    bitte schreibt ob der link funzt

    gruß kalle

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 27. Juni 2009 um 12:30

    moin,

    falls es noch einige user von zebradem getroffen hat, postet hier eure erfahrungen mit den waldorfern um andere vielleicht dadurch zu helfen und um erfahrungen auszutauschen

    anbei meine schriftliche stellungnahme die ich den waldorfern geschickt habe

    An: Muster,dem...
    Waldorf Rechtsanwälte
    Beethovenstrasse 12
    80336 München

    Betreff: Akte 0000

    Guten Morgen Frau Muster,

    leider konnte ich Sie telefonisch bisher nicht erreichen.

    Ich möchte mich bezüglich des Schreibens Ihrer Kanzlei melden, um den Sachverhalt zu klären und zu einen für beide Seiten akzeptablem Ergebnis zu kommen.

    Bisher war es mir leider auch nicht möglich, nachzuvollziehen wie die Daten über mein Internetzugang ins Internet gestellt wurden.

    Ich werde wohl diesbezüglich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

    - ist eine Reduzierung des Streitwerts möglich, da mir die berechnete Streitwerthöhe sehr hoch vorkommt

    - bisher liegt mir keine Vollmacht von der "Sony Music Entertainment Germany GmbH" vor, in der ersichtlich ist das Sie im Namen von Sony Abmahnen dürfen

    - ist es nicht Rechtmissbräuchlich, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen, es auf die Gebühren zugunsten der Anwaltschaft kommt?

    - da dies eine Routineabmahnung ist, ist es möglich unter Berücksichtigung der Umstände meines Falles, die Abgeltung von Ersatzansprüchen, wie in der Abmahnung gefordert wird abzuwenden oder zu Reduzieren?

    - die Unterlassungserklärung möchte ich gerne abgeändert haben, z.b. die Höhe der Vertragsstrafe wird von "verletzten" Unterlassungsgläubiger nach "billigem Ermessen" bestimmt werde ich so nicht unterschreiben

    - ist es möglich, das Sie eine Reduzierte Zahlungshöhe von 000 Euro zustimmen?

    Die Zahlung würde ich dann noch Heute tätigen.

    Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch gerne telefonisch mit mir in Kontakt treten.

    ich verbleibe mit freundlichen Grüßen, Muster

    Anschrift

    Anlage:

    - Stellungnahme
    - Abgeänderte Unterlassungserklärung (unterschrieben)

    und hier meine abgeänderte unterlassungserklärung

    Unterlassungserklärung

    Hiermit verpflichtet sich Name und Anschrift

    Gegenüber Sony Music Entertainment Germany GmbH
    Neumarkter Straße 28, 81673 München

    Es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Sony Music Entertainment Germany GmbH oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen.

    Insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzustellen.

    Herr Muster verpflichtet sich gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 000 Euro ( in Worten 000 Euro) an die Sony Music Entertainment Germany GmbH.


    Anschrift mit Unterschrift zum schluss


    vielleicht kann ja der ein oder andere damit was anfangen

    achso,das hat kein rechtsanwalt geschrieben sondern ich selber

    gruß kalle

  • Michael Jackson tot

    • kalle28
    • 27. Juni 2009 um 12:10

    moin,

    ich kann nur sagen das ich froh bin, das es einen pädophilen weniger gibt

    so,nun hackt mal auf mir rum....

    Zitat

    Solange eine Schuld nicht bewiesen wurde, ist ein Mensch als
    unschuldig anzusehen...

    beim ersten fall hat er sich ja damals in millionenhöhe freigekauft

    gruß kalle

  • 5 Euro Shell-Tankgutschein

    • kalle28
    • 20. Juni 2009 um 18:16

    moin,

    ich warte noch auf mein gutschein

    gruß rotwein76

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 12. Juni 2009 um 06:01

    moin,

    Zitat

    Jaa,ich habe gesündigt

    wenns danach geht, bin ich auch schuldig!

    Zitat

    Für mich sind die Abmahner die wahren kriminellen, die hier eine Drohkulisse ohne gleichen aufbauen, nur um an Kohle zu kommen. Und was die treiben ist nicht nur grenzwertig, sondern erfüllt meiner Meinung mehrere Straftatbestände von Nötigung bis Betrug.

    bei mir wollen die brüder für ein album um die 800 euros!

    auch ich habe bisher nichts überwiesen und gestern eine abgeänderte unterlassungserklärung den waldorfern zugeschickt!

    bei mir ist das ganze auch schon 3 wochen her...

    man müßte eigentlich die firmen und den staat verklagen!

    wie kommt man denn in solch einer situation,weil man die sachen illegal holt,ne ist klar...

    ich meine,sein wir mal ehrlich...was kostet ein kinobesuch-8 euro, was kostet ein album- 15 euro, was kostet ein hörbuch- 20 euro, was kostet ein kinder cd- 6 euro, was kostet ein premiere abo....

    der durchschnittsverdiener wird ca 1300 euro im monat verdienen, echt sau viel...

    da kommt die miete von runter sowie auto,lebensmittel,versicherungen,warm solls im winter auch sein,klamotten für die kids,strom,telefon usw

    wer kann sich denn all diese teuren sachen in der heutigen zeit leisten??????

    alles kostet geld,geld,geld, alles wird teurer aber der lohn verändert sich nicht...

    um ein bischen am leben teilhaben zu wollen,egal in welcher form, wird halt auch ein bissel illegal gemacht,weils halt der staat und die firmen so wollen, so siehts doch aus

    ich kenne niemanden,der sich nicht mindestens einmal etwas auf den illegalem weg besorgt hat...wer kennt diese tauschbörsen auf grillabenden nicht...hast den film oder das album...

    nene schon klar,immer den armen normalos das geld aussen a...sch ziehen, abzocken!

    klar war das saugen nicht legal,aber eine strafe von 50 euro,hätte die nicht ausgereicht, nein da müssen sich die fetten rechtsanwälte noch reicher machen

    wie sagt man, geld geht zu geld

    beispiel lohnsteuer..wer mehr brutto verdient bekommt mehr kilometerpauschale zurück

    beispiel bank...wer mehr verdient zahlt keine kontoführungsgebühren

    nu ist schluß,werde jetzt nen kaffee trinken und wieder für die bonzen malochen gehen

    gruß kalle

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 11. Juni 2009 um 05:16

    naja, ich habe denen jetzt einen vergleich angeboten,eine reduzierung des streitwertes, mal schauen was kommt

    ist es nicht Rechtmissbräuchlich, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen, es auf die Gebühren zugunsten der Anwaltschaft kommt?

    Halligalli, wie hast du die unterlassungserklärung abgeändert?

    die Höhe der Vertragsstrafe wird von "verletzten" Unterlassungsgläubiger nach "billigem Ermessen" bestimmt werde ich so nicht unterschreiben, dachte ich schreibe dort anstatt billigem ermessen-200 euro und bei verletzten-sony

    gruß kalle

  • Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

    • kalle28
    • 10. Juni 2009 um 05:16
    Zitat

    ich musste mit Anwalt bei einer Einigung 500 Euronen blechen

    hast du privat rechtsschutz?

    ich leider nicht,daher habe ich erstmal so mit denen kontakt aufgenommen

    ich wollte erstmal eine vollmacht von sony haben,wo steht das die mich abmahnen dürfen

    gruß kalle

  • Abmahnwelle auf Ebay!

    • kalle28
    • 9. Juni 2009 um 05:51

    moin,

    1) Abmahnung durch Hagen Faber alias [color="Red"]„64festus“[/color]
    Eine weitere Abmahnwelle auf eBay rollt.

    Abmahner ist ein Herr Hagen Faber, der auf eBay unter dem Namen 64festus aktiv ist.

    Herr Faber ist außerdem Inhaber eines Waffenhandelgeschäfts in Kaub, welches er auch unter der Internetadresse M & F Firearms bewirbt.

    Auf der Handelsplattform eBay ist Herr Faber bislang dadurch auffällig geworden, dass er - neutral formuliert - Kriegsliteratur mit so schönen Titeln wie "Die Waffen-SS an der Ostfront" oder "Frontsoldat Hitler: Der Freiwillige des Ersten Weltkrieges" (Liste von Angeboten als pdf-download) zum Verkauf angeboten hat.

    Seit kurzem bietet Herr Faber unter dieser Kennung auch "Flip-Flops" an, offenbar zu dem Zweck, gezielt Privatverkäufer von Schuhen mit höherem Bewertungsprofil bei eBay abzumahnen.

    Die Masche: Die No-Name-Flip-Flops werden zu weit höheren Festpreisen angeboten, als vergleichbare Markenartikel und werden daher auch nicht - oder nur in den seltensten Fällen - verkauft. Daher kann Herr Faber durch das Einstellen der stets gleichen wenigen Paar Flip-Flops den Eindruck erwecken, er handele regelmäßig mit diesen Artikeln. Weiterhin verkauft er seit neuestem die Schuhe weiter, die er zuvor von den Abmahnopfern gekauft hat.

    Die Abmahnungen lässt Herr Faber durch die Anwaltskanzlei Dünwald & Wrobel aus Herne aussprechen mit der Behauptung, die Abgemahnten betrieben tatsächlich gewerblichen Handel im Bereich Schuhe und Bekleidung.

    In den weitgehend textgleichen Schreiben rügt Herr Faber das Fehlen von Impressum und Widerrufsbelehrung im Angebot und verlangt neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Beauftragung der Kanzlei Dünwald & Wrobel von der/dem Abgemahnten eine Kostenerstattung in Höhe von 775,64 EUR (neuerdings reduziert auf 651,80 EUR).

    Die Testkäufe, um die Adresse des Verkäufers herauszufinden, lässt Herr Faber offenbar unter den [color="red"]ebay-Namen hektor63.0236, 21anton63 sowie degels2008 [/color]durchführen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie den Verdacht oder Kenntnisse darüber haben, dass Herr Faber auch noch unter anderen Namen Testkäufe durchgeführt

    2) Abmahnung durch [color="red"]hdc-online-handel [/color]
    Wir beobachten derzeit eine Abmahnwelle, die nach unserer Erfahrung ohne Beispiel und nach unserer Auffassung krass rechtsmissbräuchlich ist.

    Abmahner ist die hartmann dialog-center GmbH mit Sitz in Karlsruhe, die auf ebay unter dem Namen hdc-online-handel aktiv ist. Deren Geschäftsführer Herr Peter Hartmann mahnt massenweise Privatpersonen auf ebay ab, die nach Ansicht des Herrn Hartmann tatsächlich gewerblichen Handel betreiben.

    In den weitgehend textgleichen Anwaltschreiben lässt Herr Hartmann das Fehlen von Impressum und Widerrufsbelehrung im Angebot rügen und verlangt neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Beauftragung seines Rechtsanwalts von der/dem Abgemahnten eine Kostenerstattung in Höhe von 555,60 EUR.

    Die Testkäufe führt Herr Hartmann unter dem ebay-Namen hdc-online durch, um die Adresse des Verkäufers herauszufinden.

    Nach unseren Recherchen hat die hartmann dialog-center GmbH seit dem 11. August 2008 bis heute weit über 800 Testkäufe durchgeführt, wir schätzen die Zahl der bereits ausgesprochenen Abmahnungen auf deutlich über 100 Stück.

    [color="Red"]hier könnt ihr die ebayer sperren, so das sie nicht auf eure artikel bieten können![/color]

    http://pages.ebay.de/services/buyan…management.html

    einfach auf den link "ein ebaymitglied zur liste nicht akzeptierter käufer" klicken

    gruß kalle

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