[SIZE="4"]Ein Arzt aus Soest war bei Patientenbesuchen bereits mehrmals mit einer Waffe bedroht worden. Nun gestand ihm ein Gericht das Recht zu, sich selbst eine Pistole zuzulegen.[/SIZE]
Ein Arzt aus dem nordrhein-westfälischen Soest darf künftig mit Pistole auf nächtliche Krankenbesuche gehen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg verpflichtete in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil die Soester Kreispolizei, dem Mann einen Waffenschein auszustellen. Allerdings könne die Behörde festlegen, dass das Tragen der Waffe zeitlich und räumlich begrenzt ist. Auch auf die Größe der Waffe könne sie Einfluss nehmen.
[color="RoyalBlue"]Gefährdete Personen dürfen Waffe tragen[/color]
In dem betreffenden Fall hatte ein Arzt geklagt, weil er bei Patientenbesuchen mehrfach mit Waffen bedroht worden war. Der Arzt ist an sozialen Brennpunkten tätig und betreut Drogenabhängige und psychisch Kranke. Die Behörde hatte seinen Antrag, eine Waffe zu tragen, abgelehnt; statt dessen hatte sie ihm Pfefferspray zur Verteidigung empfohlen.
Das Gericht habe in seiner Entscheidung den Ausnahmefall betont, sagte der Anwalt des Mediziners, Reinhard Becker. Es sei aber nicht so, dass nun jeder Arzt auf die Idee kommen könne, einen Waffenschein zu beantragen. Das Waffengesetz räumt die Möglichkeit ein, besonders gefährdeten Privatpersonen die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe zu erteilen.
Der Arzt habe glaubhaft gemacht, dass er besonders gefährdet sei, so die Richter. Zudem habe er durch sein Verhalten bewiesen, dass er in Notlagen Ruhe bewahre. Der Arzt reagierte gelassen auf die Entscheidung: «Ich möchte die Pistole möglichst selten mitnehmen und möglichst nie gebrauchen müssen», sagte er.