Um seine Gattin los zu werden, muss man nicht gleich ein Verbrechen begehen. Manchmal reicht es auch aus, auf Rechtschreibfehler in Werbeprospekten zu achten. So stand vor kurzem in der Werbebroschüre eines Küchenherstellers der folgende Slogan:
[SIZE="4"]"Bei Neukauf einer Küche nehmen wir Ihre Alte in Zahlung"[/SIZE]
Da sich das Adjektiv "alte" auf das voranstehende Substantiv "Küche" bezieht, hätte es natürlich kleingeschrieben werden müssen. Doch wer weiß ... vielleicht war das ja doch kein Rechtschreibfehler. Das würde dann natürlich viele Männer zum Küchenkauf bewegen ![]()
