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Verbraucherschützer warnen vor als privat getarnten Ebay-Händlern

  • blackpope
  • 15. Dezember 2007 um 21:34
  • blackpope
    Gast
    • 15. Dezember 2007 um 21:34
    • #1

    VZBV spricht 71 Abmahnungen aus und leitet sieben Klagen ein

    Eine Überprüfung von 80 Ebay-Shops durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat gravierende Verbraucherschutz-Lücken offenbart. Den Kunden würden wesentliche Verbraucherrechte wie das Widerrufrecht oder das Gewährleistungsrecht vorenthalten, in einigen Fällen stimmten die Anbieterangaben nicht, sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen. Um die Verbraucherrechte zu umgehen, tarnten sich einige gewerbliche Anbieter als Privatverkäufer mit Hinweisen wie "Verkauf von Privat".

    Der VZBV beklagt, dass Ebay nicht für ein effektives Qualitätsmanagement sorge. "Ebay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen", fordert Billen.

    Keiner der 80 untersuchten Anbieter hat der Studie zufolge eine weiße Weste: In allen Fällen lag zumindest ein Verstoß gegen bestehende Verbraucherschutzvorschriften vor. Allein bei den vorvertraglichen Informationspflichten wurden insgesamt 426 Verstöße festgestellt, durchschnittlich also 5,3 Verstöße pro Anbieter.

    In 71 Fällen wurden Abmahnungen ausgesprochen. Die meisten Firmen reagierten umgehend: Rund 60 Unterlassungserklärungen seien daraufhin eingetroffen, so Billen. Gegen sieben Anbieter, die sich trotz eines Erinnerungsschreibens nicht äußerten oder die Abgabe der geforderten Erklärungen verweigerten, sei Unterlassungsklage erhoben worden.

    Vor allem das Vorgehen gegen die als privat getarnten Händler sei sehr aufwändig und in der Praxis wegen verschleierter Identitäten oft nicht möglich, sagt Billen. Dies sei der Grund, warum der VZBV lediglich in 11 Fällen der untersuchten "getarnten Privaten" Abmahnungen aussprechen konnte.

    In den restlichen Fällen konnte keine ladungsfähige Anschrift ermittelt werden, da die Anbieter in ihrem Verkaufsauftritt lediglich ihr Ebay-Verkäufer-Pseudonym angegeben hätten. "Leicht auszumalen, dass auch Reklamationen oder ein Widerruf hier ins Leere laufen", so Billen.

    QUELLE:

  • M.o.s.c
    Erleuchteter
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    18.805
    Beiträge
    3.348
    • 15. Dezember 2007 um 23:45
    • #2

    Die sogenannten Privaten Verkäufer stören mich persönlich schon ewig.

    Bin privater verkäufer:D biete aber 100 stück dbox2 an.

    Welcher sogenannten Private verkäufer hat solche stückzahlen?? und nicht nur von einem artikel?

    Wundert mich nicht und find ich auch mehr als gerecht wenn diese bestraft werden.

    Gruß

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