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BGH verbietet Premiere Klausel

  • kalle28
  • 24. Dezember 2007 um 13:29
  • kalle28
    Profi
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    4.320
    Beiträge
    727
    • 24. Dezember 2007 um 13:29
    • #1

    der bundesgerichtshof hat dem bezahl sender premiere mehrere klauseln der geschäftsbedingungen untersagt

    die abo gebühren dürfen nicht erhöht werden wenn die kostenfür die bereitstellung gestiegen sind

    premiere darf auch nicht das programmangebot und die kanäle zum vorteil des abonnenten verändern oder den abo vertrag nach preis oder leistungsänderungen selbst kündigen

    quelle von audio-video-foto

    gruß kalle

  • Gast
    Gast
    • 25. Dezember 2007 um 23:56
    • #2

    thx

    Danke für die Info ..... aber

    eine gute Nachricht wäre gewesen wenn mann als Kunde aus dem Vertrag kommt wenn z.B. ohne weiteres Programme z.B. Radio Sender gestrichen werden.

    Das finde ich bis heute eine Frechheit.Alleine das mann über die Programmänderung nicht informiert wurde.

    Aber nen fetten Info Brief schicken das mann nun EXLUSIV 1.2.3.TV schauen kann zuschicken....

    was für eine Verarsche ....

  • Gast
    Gast
    • 26. Dezember 2007 um 00:22
    • #3
    Zitat von EXIT;161936

    Danke für die Info ..... aber

    eine gute Nachricht wäre gewesen wenn mann als Kunde aus dem Vertrag kommt wenn z.B. ohne weiteres Programme z.B. Radio Sender gestrichen werden.

    Das finde ich bis heute eine Frechheit.Alleine das mann über die Programmänderung nicht informiert wurde.

    Aber nen fetten Info Brief schicken das mann nun EXLUSIV 1.2.3.TV schauen kann zuschicken....

    was für eine Verarsche ....

    Da hast du schon Recht was die sich leisten, ich bereue es heute noch das ich ein ABO bei den habe, aber ich hoffe noch das sich was bei den ändert.


    :xmassign:

  • bluesky84
    Schüler
    Punkte
    480
    Beiträge
    94
    • 26. Dezember 2007 um 15:50
    • #4

    123tv is dochn klasse sender *gggg* :))

    boah wie armselig

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