der bundesgerichtshof hat dem bezahl sender premiere mehrere klauseln der geschäftsbedingungen untersagt
die abo gebühren dürfen nicht erhöht werden wenn die kostenfür die bereitstellung gestiegen sind
premiere darf auch nicht das programmangebot und die kanäle zum vorteil des abonnenten verändern oder den abo vertrag nach preis oder leistungsänderungen selbst kündigen
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gruß kalle