[FONT="Arial Black"][SIZE="4"][color="Red"] 30.000 kämpfen gegen Schäubles Datensammlung[/color][/SIZE][/FONT]
Die Gegner der Speicherung von Internet- und Telefondaten haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht. Außerdem beantragen die Kritiker, die Speicherung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" sofort auszusetzen.
Einen Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Telefondaten haben Gegner beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Dies sei im Namen von zunächst acht Kritikern geschehen, sagte Rechtsanwalt Meinhard Starostik. „Dahinter stehen aber rund 30.000 Gegner, die mir ihre Vollmacht gegeben haben.“
In der 150 Seiten starken Beschwerdeschrift beantragten die Gegner auch, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Er gehe davon aus, dass das Gericht in den nächsten Wochen darüber entscheide und der Eilantrag Erfolg haben werde, sagte der Rechtsanwalt.
Initiiert hatte die Verfassungsbeschwerde der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“. Er kritisierte, dass durch das Gesetz „massive Kommunikationsstörungen“ zu befürchten seien. Jeder Bürger werde grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Außerdem drohe zum Beispiel Journalisten der Abbruch von Informationskontakten. In der Telefonseelsorge würden sich vermutlich weniger Menschen in Not melden. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens verloren, bemängelte der Arbeitskreis.
Der Bundestag hatte im November gegen den heftigen Widerstand der Opposition die Vorratsspeicherung von Telefondaten beschlossen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor bundesweit für das neue Gesetz geworben. Ab 2008 soll zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus protokolliert werden können, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Mobiltelefon oder E-Mail Kontakt hatte. Für eine Abfrage der Daten bei den Telekommunikationsunternehmen ist jedoch eine richterliche Genehmigung nötig. Ausgenommen sind einige Berufsgruppen wie Strafverteidiger und Geistliche. Die Ausnahme gilt nicht für Ärzte und Journalisten, wird von ihnen aber beansprucht.