Kartellamt bestraft Henkel, Unilever und Co.
Wettbewerbshüter werfen Markenartiklern Preisabsprachen bei Duschgel, Geschirrspülmitteln und Zahncreme vor und verhängen Millionenbußgelder. Eine Firma hat zuerst mitgewirkt und dann ausgepackt.
Wegen verbotener Preisabsprachen bei Geschirrspülmitteln, Duschgel und Zahncreme hat das Bundeskartellamt Bußgelder von insgesamt rund 37 Millionen Euro gegen vier führende Markenartikel-Hersteller verhängt. Betroffen sind die Firmen Henkel, Schwarzkopf & Henkel sowie die deutschen Töchter der internationalen Konzerne Sara Lee und Unilever.
Laut Kartellamt hatten die Markenartikler zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa 5 Prozent für die Handgeschirrspülmittel der Marken «Pril» und «Palmolive», die Duschgels der Marken «Fa», «Duschdas» und «Palmolive» sowie für Zahncreme der Marken «Signal», «Dentagard» und «Colgate» abgesprochen. Außerdem hätten sie sich gegenseitig über den Stand der Verkaufsgespräche mit den Einzelhändlern informiert.
Auf die Spur brachte die Wettbewerbshüter Colgate-Palmolive. Das Unternehmen hatte zunächst selbst bei den Preisabsprachen mitgewirkt, dann aber das Kartellamt informiert, wie eine Behördensprecherin berichtete. Dadurch kommt es in den Genuss einer Kronzeugenregelung und muss kein Bußgeld zahlen.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte: «Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden.» Die Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen sowie deren Vertriebsleiter sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.