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Online-Durchsuchungen

  • blackpope
  • 26. Februar 2008 um 20:31
  • blackpope
    Gast
    • 26. Februar 2008 um 20:31
    • #1

    Spannung vor Urteil zu Online-Durchsuchungen

    Es geht zwar nur um ein Landesgesetz, doch auch die Bundespolitik wartet gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern. Das Urteil könnte Bewegung in den Streit um die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes bringen.

    In dem Verfahren geht es um einen Passus im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das als erstes Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Es wird mit einem Grundsatzurteil gerechnet, das auch für die geplanten Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) entscheidend sein dürfte. In der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats im Oktober 2007 hatten die Richter keinen Hehl aus ihrer Skepsis an dem unscharf gefassten Gesetz gemacht.

    Nach dem NRW-Gesetz darf der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden können auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate ist erlaubt. Der Geheimdienst kann zudem bei Banken Auskünfte über Geldbewegungen verlangen. Der FDP-Politiker Gerhart Baum – einer der Kläger – sprach von einem „Grundrechtseingriff von neuer Qualität“.

    Union und SPD streiten seit Monaten über die Aufnahme der Online-Durchsuchung in das BKA-Gesetz. Der Gesetzentwurf liegt deswegen auf Eis. Nach dem Urteil könnte wieder Bewegung in die festgefahrene Debatte kommen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Union wollen Online-Durchsuchungen unbedingt in dem Gesetzentwurf regeln. Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität müssten die Möglichkeiten der Ermittler erweitert werden.

    Die Sicherheitsbehörden wollen mit speziellen "Trojaner"-Programmen in die Computer Verdächtiger eindringen, um Terroranschläge frühzeitig vereiteln zu können. Dabei spielt vor allem die verschlüsselte Internet-Telefonie eine Rolle, die ohne Zugriff auf den Computer kaum abgehört werden kann. Das BKA argumentiert, dass den Ermittlern ohne die Online-Durchsuchung wichtige Informationen über Verbrechen entgehen.

    Schäubles Kabinettskollegin Brigitte Zypries (SPD) ist dagegen zurückhaltend. Die Justizministerin wollte mit der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs bis zur Entscheidung aus Karlsruhe warten. Sollte das Verfassungsgericht nicht grundsätzlich nein sagen, will die SPD mit sich reden lassen.

    Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte in der Anhörung die Frage in den Mittelpunkt gestellt, wie weit der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre reicht. "Diese Fragen werden möglicherweise weit über die hier konkret streitgegenständlichen Vorschriften hinaus Bedeutung erlangen", sagte er.

    QUELLE:

    • Zitieren
  • blackpope
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 17:09
    • #2

    Online-Durchsuchung

    Karlsruher Hilfe für die Koalition


    Vom Bundesverfassungsgericht werden mit dem Urteil zum NRW-Verfassungsschutzgesetz Vorgaben für die Online-Durchsuchung auf Bundesebene erwartet. Danach will die Koalition das Kriegsbeil begraben.

    Es ist das Änderungsgesetz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, über das der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch sein Urteil fällt. Und es ist eine Entscheidung, die im ganzen Land mit Spannung erwartet wird. Zum ersten Mal hat sich das Gericht eingehend mit Grundrechten im Computerzeitalter befasst. Die Koalitionsfraktionen warten in ihrer Klausur in Bonn auf das Urteil.

    Als erstes Bundesland war Nordrhein-Westfalen Ende 2006 vorgeprescht und hatte die in der großen Koalition in Berlin umstrittene heimliche Online-Durchsuchung seinem Geheimdienst erlaubt. Die Verfassungsschützer dürfen E-Mails oder Internet-Chats mitlesen, Internet-Telefonate abhören und auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Eine Journalistin, ein Linkspartei-Mitglied und drei Rechtsanwälte, darunter der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum, erhoben Verfassungsbeschwerde. Baum sprach von einem „schweren Grundrechtseingriff neuer Qualität“. Betroffen sind nach Ansicht der Durchsuchungsgegner die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

    K. o. für NRW-Gesetz, o. k. für Online-Durchsuchung

    Vom Verfassungsgericht wird nun nicht nur eine Entscheidung über das Landesgesetz, sondern ein Grundsatzurteil zur Frage der Online-Durchsuchungen erwartet. Bei der Verhandlung im Oktober ließ das Gericht sein Missfallen an der nordrhein-westfälischen Regelung deutlich erkennen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verwies auf Parallelen zur Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz, das das Gericht später kippte. Das NRW-Gesetz ist den Richtern zu schwammig. Einmal fragte Papier in der Verhandlung sarkastisch, ob sich alle Beteiligten über dasselbe Gesetz unterhielten.

    „Ich rechne damit, dass die nordrhein-westfälische Gesetzesnovelle mit Pauken und Trompeten für verfassungswidrig erklärt wird“, sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zu FOCUS Online. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gericht zwar das NRW-Gesetz kippt, in einem Grundsatzurteil aber die Voraussetzungen aufstellt, unter denen eine heimliche Online-Durchsuchung eingeführt werden kann. „Das ist ein Grundrechtseingriff, für den besonders hohe Hürden aufgestellt werden müssen“, so Wiefelspütz.

    Einigung von SPD und Union schon erzielt?

    Das Urteil wird auch Thema auf der Koalitionsklausur in Bonn sein. In den Streit zwischen SPD und Union über die Online-Durchsuchungen ist jüngst wieder Bewegung gekommen. Es wird damit gerechnet, dass sich Peter Struck (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schon auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Wenn das Verfassungsgericht wie erwartet die Online-Durchsuchung erlaubt und die zugehörigen Regeln aufstellt, könnte sich die Koalition auf das geplante BKA-Gesetz einigen.

    „Ich erwarte die BKA-Novelle spätestens in zwei Monaten im Bundeskabinett“, sagte Wiefelspütz. Damit wäre ein Streit in der Koalition geschlichtet, die Skepsis der Datenschützer aber wohl nicht beschwichtigt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fragte im FOCUS-Online-Interview: „Sind wir wirklich auf dem richtigen Weg, wenn wir den Sicherheitsbehörden immer umfassendere Befugnisse zum Datensammeln geben?“ Dem hält SPD-Mann Wiefelspütz entgegen, dass die Online-Durchsuchung nur in seltenen Einzelfällen angewendet würde. „Die Online-Durchsuchung wird von Gegnern und Befürwortern überschätzt.“

    QUELLE:

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