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HEUTE:Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen KFZscan

  • Wauzzi
  • 11. März 2008 um 07:36
  • Wauzzi
    Meister
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    1.773
    • 11. März 2008 um 07:36
    • #1

    [SIZE="6"]Hessische Polizei hat seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt Meldung vorlesen[/SIZE]

    Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.


    Hessische Polizei hat seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt Meldung vorlesen

    Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.
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    Karlsruhe verhandelt am morgigen Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die dortigen Polizeigesetze erlauben den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte. Die Beschwerdeführer rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Sie bemängeln, dass der Abgleich der Nummernschilder mit derzeit rund 2,8 Millionen zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen ungezielt und ohne Anlass erfolge. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandele jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und lege den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge seien dagegen kaum zu vermelden. Vielmehr sei die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge, die einen Schwerpunkt auf den Fahndungslisten bilden, zwischen 1993 und 2006 auch ohne die spezielle Form der Rasterfahndung um 83 Prozent zurückgegangen. Im praktischen Einsatz seien zudem bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.

    Die Beschwerdeführer haben zudem kein Vertrauen, dass nicht doch schon in naher Zukunft die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Sie monieren auch, dass nur wenig Transparenz darüber besteht, wer in den polizeilichen Fahndungsdateien gespeichert ist. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Kläger "psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken". Erlaube man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, dann würde der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allein polizeilichen Fahndungsdateien der Weg eröffnet. Dieser könne sich dann etwa auch auf eine automatische Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke beziehen.

    Hessen argumentiert dagegen, dass die Nummernschilder im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Die Verteidigungsschrift (PDF-Datei) der schleswig-holsteinischen Regierung kommt pauschal zu dem Ergebnis, dass die Befugnis zum Scannen einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriff ins Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung darstelle. Sie verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen das Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit. Bayerns Polizei hat bereits eingeräumt, dass das automatische Kennzeichenlesesystem in einem besonderen Modus alle gescannten Nummernschilder für einen längeren Zeitraum speichern kann, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Die bayerischen Fahnder soll allein zwischen Januar und Oktober 2006 rund 45 Millionen Kfz-Kennzeichen per Videoscan ausgelesen und überprüft haben. Dabei sei eine Trefferquote von drei Promille erzielt worden.

    Neben den Klägern sieht auch der ADAC das Scannen weiter skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht des Automobilclubs, Michael Ludovisy, bezweifelt, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden. Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts soll im Vorfeld der Anhörung bereits besonders interessiert haben, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte daraufhin zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum soll aber im Schatten liegen. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.

    Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern auch Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern. Die bereits eingesetzten Geräte sind in der Lage, pro Stunde mehrere tausend Fahrzeuge informationell abzugleichen. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

    Quelle: Heisse

    • Zitieren
  • blackpope
    Gast
    • 11. März 2008 um 11:05
    • #2

    Kennzeichenerfassung ist verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten.

    HB KARLSRUHE. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag verletzen die Gesetze das Datenschutz-Grundrecht der Autofahrer. Nach Ansicht des Karlsruher Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, aus welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Außerdem bleibe offen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürften. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten gegen die grundlose Erfassung Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sahen ihr Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verletzt und befürchteten, dass die Behörden mit den Daten Bewegungsbilder erstellen.
    Das automatische Scannen ist in acht der 16 Bundesländer laut Polizeigesetz zumindest theoretisch bereits möglich: Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Auch auf Bundesebene ist eine entsprechende Regelung im Gespräch. In Baden-Württemberg ist die Methode zudem von diesem Sommer an erlaubt.

    Gesetzgeber muss Regelungen anpassen

    Zwar sind die Regelungen in den anderen Ländern formal noch nicht für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Urteil werden sie die Gesetzgeber aber anpassen müssen.
    Das Ablesen erfolgt entweder von stationären Einrichtungen oder von einem Polizeiwagen aus. Allein in Hessen wurden im Jahr 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. Der Ertrag der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten.

    Nach Argumentation der Kläger wird die Polizei mit den Gesetzen zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt. Außerdem sei der Verwendungszweck der Daten nicht hinreichend geregelt.
    Die Länder halten dagegen die automatische Kennzeichenerfassung für verfassungsgemäß. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sprach bei der mündlichen Verhandlung im November von einem „Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze“. Es gebe keinen Unterschied zu den herkömmlichen Polizeikontrollen. Dabei schreibt ein Polizist das Kennzeichen auf und startet dann selbst oder über einen Kollegen in der Wache eine Fahndungsabfrage.


    QUELLE:

    • Zitieren
  • blackpope
    Gast
    • 12. März 2008 um 12:20
    • #3

    MASSENKONTROLLEN

    Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg sperren sich gegen Autoscan-Stopp

    Die Innenminister reagieren prompt: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts stoppen Schleswig-Holstein und Hessen die automatische Erfassung von Autokennzeichen. Andere Länder passen ihre Polizeigesetze an - nur Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen wollen kontrollieren wie bisher.


    Berlin - Volker Bouffier hätte sich ein anderes Urteil aus Karlsruhe gewünscht: "Diese Entscheidung erschwert die Bekämpfung der Kriminalität", sagte der hessische Innenminister über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der automatischen Erfassung von Autokennzeichen enge Grenzen setzt.

    Der CDU-Politiker verfügte laut einer Erklärung des hessischen Innenministeriums, dass "ab sofort sämtliche Kennzeichenlesegeräte in Hessen - bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung - nicht mehr verwendet werden.

    Auch Schleswig-Holstein stoppte eine entsprechende Praxis: Der automatisierte Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten der Polizei in Schleswig-Holstein wird nach Angaben von Landesinnenminister Lothar Hay (SPD) sofort beendet. Der Minister sprach sich auch dagegen aus, die Regelung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Das Urteil sei Mahnung und Auftrag zugleich, die Bürgerrechte stärker zu gewichten als dies in der Vergangenheit bisweilen der Fall gewesen sei. Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten vor dem Verfassungsgericht gegen entsprechende Gesetze geklagt.

    Auch Rheinland-Pfalz wird sein Polizeigesetz ändern: Das Bundesland wurde von Datenschützern besonders kritisiert, da es erlaubt, sämtliche Daten der Kennzeichenerfassung zwei Monate lang zu speichern. "Das wird geändert", sagte Carsten Pörksen, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion SPIEGEL ONLINE: "Wir werden die Speicherungsfrist deutlich verkürzen."

    Auch sollen die Anlässe für das Kennzeichen-Scanning künftig schärfer definiert werden. Pörksen verwies darauf, dass sich praktisch allerdings nichts ändern werde, da das Gesetz in Rheinland-Pfalz bislang "nur für den Notfall aufgenommen" und noch nie angewandt wurde.

    Dagegen hält Baden-Württemberg an seinen Plänen zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen auch nach dem Urteil des Gerichts fest. Innenminister Heribert Rech (CDU) teilte in Stuttgart mit, der Einsatz automatischer Lesesysteme sei ein wichtiges Instrument der Fahndungsarbeit.

    Außerdem sehe das neue Polizeigesetz vor, die Autonummern Unbeteiligter nach dem Abgleich mit Fahndungsdateien gleich wieder zu löschen. "Wir planen keine massenhafte, sondern eine gezielte Kontrolle." Karlsruhe hatte entsprechende Polizeibefugnisse in zwei Bundesländern einkassiert.

    Bayern und Niedersachsen wollen nichts ändern

    Bayern wird sein Polizeigesetz nach dem Urteil nicht ändern. Autokennzeichen würden nach der bayerischen Regelung nur dann gespeichert, wenn sie vom Bundeskriminalamt oder im Schengen-Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben seien, erklärte Innenminister Joachim Herrmann in München. "Alle anderen Daten werden sofort und unwiederbringlich gelöscht." Das Fahndungsinstrument sei notwendig.

    Auch ein Mörder auf der Flucht sei damit im Freistaat gefasst worden. Bayern werde allerdings vorerst keine Sonderkontrollen mehr durchführen, bei denen Kennzeichen auch mit anderen Polizeidaten abgeglichen würden. Nach dem Karlsruher Urteil sei zu prüfen, ob diese Polizeidaten konkreter beschrieben werden müssten, sagte Herrmann.

    Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält das Nummernschild-Scanning ebenfalls für das "richtige Mittel zur Aufklärung von Straftaten": Eine Gesetzesänderung werde es auch nach dem Urteil aus Karlsruhe nicht geben, sagte Schünemann SPIEGEL ONLINE. "Nach erster Einschätzung ist das nicht notwendig", so der Minister.

    Seit der Einführung des Nummernschild-Scannings vor drei Monaten habe es 120 Treffer - also Übereinstimmungen mit der Fahndungsliste - gegeben, etwa bei Fahrerflüchtigen, Versicherungsbetrügern und Autodieben, "also keine kleinen Fische", sagte Schünemann.

    Der Minister schätzte das niedersächsische Gesetz als wasserdicht ein: "Wir halten das Fahrzeug nur nach einem Treffer an", sagte Schünemann, "die Daten Unschuldiger werden unmittelbar vernichtet". Außerdem sei "klar geregelt", wann das Nummernschild-Scanning angewandt werden dürfte: Etwa bei der Überwachung von Verkehr auf Autobahnen und bei routinemäßigen Personenkontrollen. "Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Hessen sind wir also auf der sicheren Seite."

    Zypries: "Keine Folgen für Bund"

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagierte gelassen auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht - es habe keine Folgen für die Bundespolitik, sagte die SPD-Politikerin. "Weder hat sie Auswirkungen auf das BKA-Gesetz, noch hat sie Auswirkungen auf die Strafprozessordnung, so dass wir keinen Diskussionsbedarf auf Bundesebene haben", sagte Zypries in Berlin.


    Die neue Entscheidung wurde von der Opposition im Bundestag als weiterer Dämpfer für die Befürworter einer verschärften Überwachung begrüßt. "Nach der Online-Durchsuchung, die ein FDP-Minister in NRW verbockt hat, müssen nun die Schnüffelnasen aus Hessen und Schleswig-Holstein dran glauben", erklärte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck.


    Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, der "von der deutschen Innen- und Rechtspolitik verursachte Scherbenhaufen" werde immer größer. Der Linken-Innenexperte Jan Korte warf den Ministern vor, sie hätten "offenbar jeden Ehrgeiz verloren, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen".

    QUELLE:

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