Ein 37-jähriger Iraker ist am Donnerstag vom Oberlandesgerichte Celle (OLG) zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Internet um Mitglieder oder Unterstützer für das Terrornetzwerk Al-Kaida geworben.
Erstmals hat ein deutsches Gericht die Verbreitung von Botschaften von Al-Kaida-Führern im Internet mit einer Haftstrafe geahndet. Das Oberlandesgerichte Celle verurteilte am Donnerstag einen 37-jährigen Iraker wegen Werbung um Mitglieder oder Unterstützer für das Terrornetzwerk zu drei Jahren Gefängnis.
Der in Georgsmarienhütte lebende Flüchtling hat dem Urteil zufolge in den Jahren 2005 und 2006 in einem islamistischen Internet-Chat Sammlungen von Video- und Audiobotschaften von Osama bin Laden und Abu Mussab al Sarkawi durch Weitergabe von Internet-Links zugänglich gemacht. In einigen Fällen spielte er Botschaften der Al-Kaida-Führer auch in dem von den deutschen Behörden überwachten Chat ab.
Al Kaida werbe mit den Botschaften seiner Führer weltweit um Mitglieder, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Siolek in der Urteilsbegründung. Der Iraker habe diese Botschaften weitergegeben und mit befürwortenden Kommentaren versehen. Er habe sich „als Multiplikator in den Dienst von Al Kaida“ und deren Tochterorganisation im Irak gestellt. Dadurch habe er sich des Werbens um Mitglieder und Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung in 22 Fällen schuldig gemacht.
Al-Kaida-Botschaften zu eigen gemacht
Richter Siolek listete minutengenau auf, wann der Iraker in dem Chatroom Internet-Links herausgab oder Botschaften abspielte. In befürwortenden Kommentare habe der Iraker etwa von „einer fantastischen Sammlung von Video- und Audioaufnahmen“ gesprochen. Dem im Irak getöteten Al Sarkawi habe er gewünscht, dass ihn Gott „im obersten Himmel mit anderen Märtyrern“ aufnehme.
„Das geht über den Bereich der straflosen Sympathiewerbung hinaus“, erklärte der Vorsitzende. Der Zweck, neue Mitglieder oder Unterstützer für Al Kaida zu gewinnen, habe im Vordergrund gestanden. Eine tatsächliche Werbung von Mitgliedern oder Unterstützern habe man zwar nicht nachgewiesen. Strafbar sei aber auch der erfolglose Versuch.
Bundesanwaltschaft zufrieden
Das Internet sei für Al Kaida eine „weltweite Plattform zur Erzeugung eines Klimas der Angst“, sagte der Richter zudem. Das Netz sei „insoweit integraler Bestandteil terroristischer Bedrohungen“. Im Internet verbreitete Erfolgsberichte förderten die Bereitschaft zu Spenden für Al Kaida.
Die Verurteilung zu drei Jahren Haft diene „auch als warnendes Signal für Nachahmer“, betonte Siolek. Der Angeklagte habe sich in seinem Schlusswort selbst als fanatischer Kämpfer dargestellt. Seine extremistische Einstellung sei auch in abgehörten Telefonaten mit Verwandten im Irak deutlich geworden.
Den Freiraum in der Bundesrepublik habe der Iraker für eine menschenverachtende Ideologie missbrauchen wollen. „Es bleibt nur zu wünschen, dass er nach seiner Haft sofort abgeschoben wird“, verlangte der Senatsvorsitzende.
Verteidiger Klaus Rüther kündigte noch im Gerichtssaal Revision gegen das Urteil an. Die Bundesanwaltschaft zeigte sich dagegen zufrieden. „Erstmals hat ein deutsches Gericht den Bereich der islamistischen Aktivitäten im Internet aufgearbeitet und gezeigt, dass sie auch nach deutschen Recht strafbar sind“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Ernst. Man werde voraussichtlich keine Revision einlegen.