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eBay muss wegen Fälschungen 40 Mio. Euro zahlen

  • blackpope
  • 30. Juni 2008 um 15:00
  • blackpope
    Gast
    • 30. Juni 2008 um 15:00
    • #1

    Das Online-Auktionshaus eBay muss französischen Luxusgüterherstellern Schadenersatz in Höhe von fast 40 Millionen Euro zahlen. Hintergrund ist eine Klage des Luxus-Konzerns LMVH, zu dem unter anderem die Marken Louis Vuitton und Christian Dior gehören, wegen des Verkaufs von Fälschungen.

    eBay wurde vom Handelsgericht in Paris jetzt schuldig gesprochen, den Verkauf von Fälschungen der Waren von LMVH nicht unterbunden zu haben. eBay hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Widerspruch einlegen zu wollen. Zuletzt war das Unternehmen bereits in einem anderen Verfahren zur Zahlung von 20.000 Euro an den Handtaschenhersteller Hermes verurteilt worden.

    Die französischen Hersteller von Luxusgütern kritisieren eBay schon seit Jahren. Sie sind der Auffassung, dass das Online-Auktionshaus zu wenig zum Schutz von Marken tut. Fälschern gelingt es immer wieder, Nachahmungen hochpreisiger Produkte über eBay zu vertreiben. Die Hersteller verlieren dadurch nach eigenen Angaben jährlich Milliarden.

    Schon seit Anfang 2007 muss eBay in Deutschland dafür sorgen, dass der Verkauf von Waren, die klar als Fälschungen zu identifizieren sind, unterbunden wird. Seit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss eBay Fälschungen sofort aus dem System nehmen, wenn ein Hersteller auf deren Existenz hinweist. Den französischen Luxusgüteranbietern reicht dies jedoch nicht, sie fordern ein effektives System zur Bekämpfung von Fälschungen.

    QUELLE:

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  • Hanke84
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    520
    • 30. Juni 2008 um 20:23
    • #2

    Ebay auf 38 Millionen € verklagt

    Nach Versteigerung von Plagiaten
    eBay muss Luxuskonzern 38 Millionen Euro zahlen


    Das Internet-Auktionshaus eBay muss dem Luxusgüterkonzern LVMH einem Gerichtsentscheid zufolge mehr als 38 Millionen Euro wegen der Versteigerung gefälschter Waren bezahlen. Das Pariser Handelsgericht sprach eBay schuldig, den Verkauf der nachgemachten Ware der Nobelmarke nicht verhindert zu haben. Der Dior-Mutterkonzern Louis Vuitton Malletier bekam von dem Gericht 19 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Mehr als 16 Millionen Euro soll eBay zudem an Christian Dior zahlen.
    "Zum Schaden der Verbraucher"

    Außerdem wurden Original-Parfums versteigert, die LVMH über ein exklusives Händlernetz verkauft. Wegen Eindringens in dieses Verkaufsnetz wurde das Auktionshaus zu weiteren drei Millionen Euro Schadensersatz verurteilt, die die vier Parfum-Marken Dior, Guerlain, Kenzo und Givenchy zugesprochen bekamen. eBay habe die Rechte der Originalhersteller verletzt und deren Ruf geschädigt, hieß es in der Urteilsbegründung.

    eBay kündigte an, umgehend in Berufung zu gehen und beklagte in einer Stellungnahme den Versuch von LVMH, durch den Schutz seiner exklusiven Vertriebswege jede Konkurrenz auszuschließen. "Das ist zum Schaden der Verbraucher."
    "Den parasitären Praktiken des Internets Einhalt gebieten"

    Das Gericht folgte mit dem Urteil der Position von LVMH. Der Traditionskonzern klagte, weil er eBay als mitverantwortlich für den Handel mit gefälschten Artikeln über die Online-Plattform betrachtet. "Das ist eine sehr wichtige Entscheidung für die Marken unseres Hauses und die Wirtschaft insgesamt", erklärte LVMH-Berater Pierre Godet. Es gehe darum, den "parasitären und verabscheuenswürdigen Praktiken des Internets" Einhalt zu gebieten.
    Die zweite juristische Schlappe für eBay

    Bereits Anfang Juni war das Internet-Auktionshaus in einem ähnlichen Fall dem Handtaschenhersteller Hermès unterlegen und zu einer Schadenersatzzahlung von 20.000 Euro verurteilt worden. Es war das erste Urteil dieser Art in Frankreich.

    Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebayklage2.html

    edit: Da war wohl jemand schneller! ^^

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  • blackpope
    Gast
    • 1. Juli 2008 um 11:37
    • #3

    eBay muss Luxuswaren aus dem Sortiment nehmen

    Nachdem das Online-Auktionshaus eBay gestern vom Handelsgericht in Paris zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 38 Millionen Euro an den französischen Luxusgüterkonzern LVMH verurteilt wurde, muss das Unternehmen auch die Produkte des Klägers aus dem Angebot nehmen.

    Die Vorgaben des Gerichts schreiben eBay vor, dass keine Produkte von LVMH mehr über die Plattform angeboten werden dürfen - egal ob es sich um Fälschungen oder Originale handelt. Ein Vertreter des Luxuswarenherstellers begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der Kreativität.

    Im Jahr 2006 hatte LVMH die Auktionslisten von eBay analysiert. Dabei stellte man nach eigenen Angaben fest, dass gut 90 Prozent der angebotenen Artikel Nachahmungen waren. Der Mutterkonzern der Marken Louis Vuitton und Dior ist nicht der einzige Anbieter von Luxusgütern, der eBay beschuldigt, Fälschungen zu tolerieren. Den Herstellern sollen dadurch jährlich Schäden im zweistelligen Milliardenbereich entstehen.

    Während LVMH die Entscheidung des Gerichts als Sieg feiert, sieht eBay das Urteil äußerst kritisch. Man werde in Revision gehen, vor allem weil man die Klage von LVMH als wettbewerbsbehindernd empfindet. Der Konzern versuche seine wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken zu schützen, ohne dabei Rücksicht auf die Interessen der Kundschaft und von legitimen Händlern zu berücksichtigen.

    Tatsächlich könnte das Urteil der Pariser Handelsrichter weitreichende Folgen nach sich ziehen. Denn nach der Entscheidung wäre es anderen Markenherstellern künftig vielleicht ebenfalls möglich, den Verkauf ihrer Produkte einzuschränken. Dadurch könnte zum Beispiel der Vertrieb gebrauchter Waren über eBay der Vergangenheit angehören.

    QUELLE:

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