Der Europäische Gerichtshof begann heute mit den Verhandlungen, in denen die Rechtmäßigkeit einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geprüft werden soll. Gegen diese hatte der EU-Mitgliedsstaat Irland Klage eingereicht.
Die EU hatte im Jahr 2005 beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten zukünftig die Verbindungsdaten von Telefonie und Internet-Nutzung zu speichern haben. Dies diente auch als Grundlage für die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch die Bundesregierung.
Die Administration Irlands lehnt diesen massiven Ausbau der Überwachung hingegen ab. Wie es in der Klageschrift heißt, sehe man keine Rechtsgrundlage für die EU-Richtlinie. Man rechnet sich Chancen aus, weil die Vorratsdatenspeicherung als Binnenmarktregelung eingeführt wurde.
Sie hätte jedoch im Bereich der Justizzusammenarbeit angesiedelt sein müssen, so die Iren, immerhin betonten die Unterstützer, dass die Regelung der Verfolgung schwerer Straftaten diene. Weiter geht hier die Slowakei, die sich der Klage anschloss. Demnach verletze die Richtlinie die Grundrechte der EU-Bürger.
In Deutschland sollen die Provider laut der gesetzlichen Regelung ab dem 1.1.2009 alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Der Branchenverband Eco forderte nun, die Regelung auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof eine klare Entscheidung getroffen hat. Dieses ist frühestens zum Jahresende zu erwarten.