Der Rechtsstreit zwischen Viacom und YouTube bzw. dessen Mutterkonzern Google geht in die nächste Runde. Ein New Yorker Bezirksgericht verpflichtete den Suchmaschinenbetreiber, alle gespeicherten Logfiles zu übergeben.
In der rund 12 Terabyte großen Datenbank findet man die IP-Adresse des Rechners, mit dem ein Video betrachtet wurde. Zusätzlich wird der Zeitpunkt des Starts sowie die eindeutige Identifikationsnummer des Videos gespeichert. Gegebenenfalls kommt noch der YouTube-Benutzername dazu, sofern man beim Betrachten eingeloggt war.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF), eine amerikanische Bürgerrechtsorganisation, erklärte in einer Stellungnahme, dass man die Entscheidung des Gerichts als einen großen Rückschritt beim Datenschutz betrachtet. Derzeit ist noch ungeklärt, ob das Gericht mit der Anordnung gegen Datenschutzbestimmungen in der EU verstoßen hat. Hier gelten bei der Speicherung von IP-Adressen besondere Sicherungsvorschriften.
Google wollte vor Gericht verhindern, dass die 12 Terabyte große Datenbank herausgegeben wird. Man sorgte sich vor allem um die Privatsphäre der Nutzer. Der Richter aber wertete dies als Spekulation ab.
Der Rechtsstreit zwischen YouTube und Viacom dauert nun schon über ein Jahr an. Der Medienkonzern, zu dem unter anderem die Musiksender MTV und VH1 gehören, wirft dem Videoportal massive Copyright-Verletzungen vor. Damit sind vor allem die zahlreichen von den Nutzern unrechtmäßig eingestellten Musikvideos gemeint.