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Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

  • DonMartin
  • 3. August 2008 um 17:09
  • DonMartin
    Gast
    • 3. August 2008 um 17:09
    • #1

    [SIZE="4"]Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe[/SIZE]

    [SIZE="3"]Generalstaatsanwälte geben neuen Leitfaden aus[/SIZE]

    In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.

    Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald nachfolgen.

    Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.

    "Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat", sagte Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke dem Blatt.

    In einigen Metropolen hatten Staatsanwaltschaften bereits nicht mehr ermittelt, wenn die Musikindustrie tausende Teilnehmer von Tauschbörsen angezeigt hatte. Die Behörden sehen sich als Ermittlungsgehilfe der Medienbranche missbraucht, denn die Ermittlungen führten fast nie zu einer Anklage, da die Schuld zu gering sei. Den Klägern gehe es auch nicht darum, Straftaten zu ahnden, sie wollten über die Staatsanwaltschaften nur auf Kosten der Steuerzahler die Namen hinter IP-Adressen erfahren, um dann zivilrechtlich Abmahnungen auszusenden.

    Quelle: Golem.de

    DonMartin.

  • loudness
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    648
    • 4. August 2008 um 19:03
    • #2

    Telekom deklariert Verbindungsdaten als Rechnungsdaten

    Telekom deklariert Verbindungsdaten als Rechnungsdaten

    In einem Telepolis vorliegenden Schreiben der Deutschen Telekom an die Staatsanwaltschaft Freiburg, in dem das Unternehmen Daten von Kunden weitergibt, die Hörbuchdateien ohne entsprechende Lizenz in Filesharing-Systemen angeboten haben sollen, heißt es in einer dem Anschein nach standardisiert angefügten Fußnote wörtlich:


    "Bei den gelieferten Daten handelt es sich nicht um Verbindungsdaten, sondern um Daten des Fernmelderechnungsdienstes."
    Bei der Telekom fand sich niemand, der zu dem Schreiben Stellung nehmen wollte. Es spricht aber einiges dafür, dass die Formulierung die Weitergabe von Daten in Filesharing-Fällen legalisieren soll. Im März hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Vorratsdaten bis auf weiteres nicht zur Verfolgung von Bagatelldelikten weitergegeben werden dürfen. Rechnungsdaten dürfen dagegen in solchen Fällen weitergegeben werden, allerdings verstößt ihre Speicherung dann gegen Datenschutzrecht, wenn der Kunde über eine Flatrate verfügt. Diese rechtswidrige Praxis wird jedoch von manchen Datenschutzbeauftragten geduldet.
    In solchen Fällen haben Flatratekunden die Möglichkeit, ihre Provider per Androhung einer Musterklage und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Einstellen der Speicherung von Verbindungsdaten zur Rechnungserstellung aufzufordern. Da Provider von Staatsanwaltschaften bis zu 40 Euro pro einzelnem Datensatz verlangen, kommt auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen möglicher Verstöße gegen § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes in Frage. Diese Vorschrift bedroht Geschäftsmodelle, die auf dem Bruch von Datenschutzrecht basieren, mit bis zu zwei Jahren Haft.
    Quelle

    Ja, die Telekom !!!
    hier sollten die Richter endlich eingreifen !!!

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