[SIZE="4"]Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe[/SIZE]
[SIZE="3"]Generalstaatsanwälte geben neuen Leitfaden aus[/SIZE]
In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.
Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald nachfolgen.
Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.
"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat", sagte Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke dem Blatt.
In einigen Metropolen hatten Staatsanwaltschaften bereits nicht mehr ermittelt, wenn die Musikindustrie tausende Teilnehmer von Tauschbörsen angezeigt hatte. Die Behörden sehen sich als Ermittlungsgehilfe der Medienbranche missbraucht, denn die Ermittlungen führten fast nie zu einer Anklage, da die Schuld zu gering sei. Den Klägern gehe es auch nicht darum, Straftaten zu ahnden, sie wollten über die Staatsanwaltschaften nur auf Kosten der Steuerzahler die Namen hinter IP-Adressen erfahren, um dann zivilrechtlich Abmahnungen auszusenden.
Quelle: Golem.de
DonMartin.