Das Versandhaus Quelle muss einem Kunden aufgrund eines Irrtums in seinem Online-Shop zwei 2.000 Euro teure Flachbildfernseher zum Preis von knapp 200 Euro liefern.
Das entschied das Amtsgericht Fürth in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: 340 C 1198/08). Den Angaben zufolge hatte ein 30-jähriger Feuerwehrmann aus Bochum im letzten Jahr einen LCD-Fernseher von Philips für 199,99 Euro im Internet-Auftritt von Quelle entdeckt und zwei Geräte bestellt. Die Bestellung wurde nach interner Bonitätsprüfung am 31. Oktober schriftlich gegen Vorkasse bestätigt. Trotz Zahlungseingangs verweigerte das Unternehmen die Lieferung unter Verweis auf ein verrutschtes Komma. Der tatsächliche Preis habe 1.999,99 Euro betragen.
Das Gericht urteilte, die ursprüngliche Bestellbestätigung per E-Mail stelle zwar keine Annahmeeeerklärung des Kaufangebots dar. Durch sein zweites Schreiben mit Bitte um Vorkasse habe Quelle den Abschluss aber akzeptiert. Damit seien die Gründe für das Zustandekommen des falschen Verkaufspreises unerheblich. Quelle kündigte Berufung gegen das Urteil an. Der Kläger erhielt aufgrund von Lieferproblemen zwischenzeitlich zwei Exemplare des Nachfolgemodells frei Haus geliefert.