Das Landgericht Erfurt hat entschieden (LG Erfurt 3 O 1140/08 Urteil vom 20.11.2008), dass Kläger den Versand einer Rechnung nachweisen müssen. Es geht um Unterlassungserklärungen gegen P2P-User der bekannten Kanzlei Schutt & Waetke. Diese forderten die Kosten für ihre anwaltliche Tätigkeit.
Geklagt hat das von der Kanzlei beauftragte Inkassounternehmen Infoscore, welche die Kosten für ihre "Kunden" eintreiben wollte. Da dem Angeklagten jedoch keine Rechnung einging, wollte dieser auch keine Zahlung leisten.
Aus der Aufzeichnung ist ersichtlich, dass die Kanzlei Schutt & Waetke an diesem Tag 52 Abmahnungen wegen der Verbreitung eines Filmes versandt wurde. Die Kanzlei muss somit die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Wilde & Beuger Rechtsanwälte
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