Musikindustrie will mit neuer Strategie gegen illegale Downloads punkten
Die deutsche Musikindustrie will ihre Klagen gegen Konsumenten, die illegal Songs aus dem Internet laden, nicht nach dem Vorbild des US-Verbandes RIAA einschränken.
Hat sich für sein drittes Album "Black Forest" von Mentor Stefan Raab getrennt: Soulsänger Max Mutzke. (Quelle: Ben Wolf / Warner Music) "Die Entscheidung in den USA hat im Moment keine Auswirkungen auf unsere Strategie. Solange wir von der Politik und den Providern in Deutschland immer nur hören was nicht geht, gibt es leider keine Alternative zur juristischen Verfolgung", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Stefan Michalk, dem Magazin "Jetzt" ("Süddeutsche Zeitung", aktuelle Ausgabe).
Der rein juristische Weg sei langfristig aber keine Lösung. "Das will niemand und wir würden uns gerne mal wieder auf das konzentrieren, was wir am besten können und das ist: Musik zu produzieren, die den Leuten Spaß macht", sagte Michalk.
Er plädierte gleichzeitig für eine stärkere juristische Verantwortung der Internet-Provider bei Urheberrechtsverstößen - beispielsweise mit temporären Sperrungen der Online-Zugänge oder Abschaltungen. Die Umsetzung dieses Vorhabens werde aber schwierig: "In Deutschland ist es so, dass sich sowohl die Politik auch die Provider diesem von uns bevorzugten Weg bisher widersetzen".
Dabei sei in den Geschäftsbedingungen der Anbieter (AGB) schon jetzt geregelt, den Zugang lahmzulegen, wenn es begründete Verdachtsmomente gebe, dass Urheberrechts-Verletzungen begangen würden. "Rein juristisch könnten die Provider da sehr viel mehr tun", betonte der Verbandsvertreter.
Die Internet-Anbieter argumentieren, nicht als Hilfssheriffs der Inhalteanbieter arbeiten zu wollen und für die übermittelten Inhalte bzw. das Surfer-Verhalten nicht verantwortlich zu sein. Auch Datenschützer sehen massive Probleme.
"Wir haben da in Deutschland eine extrem hohe Sensibilität beim Thema Datenschutz, das ist richtig. Und durch die jüngsten Skandale ist das sicher nicht weniger geworden. Dennoch muss man sagen: Das Grundrecht auf Eigentum ist ein gleichwertiges Grundrecht mit dem auf Datenschutz", sagte Michalk zu "Jetzt". Man müssen einen Ausgleich dieser Interessen finden und dieser könne nicht immer nur zu Lasten der Rechte-Inhaber gehen.