iPhone-Besitzer müssen 5,76 Euro Rundfunkgebühr monatlich zahlen
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat klargestellt, dass auch Besitzer eines Apple iPhones Rundfunkgebühren abführen müssen, sofern nicht mindestens ein Radiogerät im Haushalt angemeldet ist.
Spekulationen, wonach das Gerät aufgrund der mangelnden Flash-Fähigkeit nicht unter die Entgeltpflicht fallen, seien haltlos, berichtete die Zeitung "Rheinische Post" am Donnerstag. Flash ist zum Empfang der Mediatheken von ARD und ZDF unabdingbar. Der Gebühreneinzugszentrale reiche es aus, dass das grundsätzliche Empfangen von Radio- und TV-Inhalten technisch möglich sei, hieß es. Das sei auch bei dem iPhone der Fall, weil Nutzer etwa Internet-Radio hören könnten.
Seit Anfang Januar müssen auch Handybesitzer 5,76 Euro Gebühren für die Programme von ARD und ZDF an die GEZ zahlen. Für Hartz-IV- und Bafög-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben, gilt dies nicht, sie können sich von dem Entgelt befreien lassen.