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Klinsmann verliert gegen die "taz" vor Gericht

  • burmtor
  • 22. April 2009 um 11:19
  • burmtor
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    Beiträge
    972
    • 22. April 2009 um 11:19
    • #1

    Klinsmann verliert gegen die "taz" vor Gericht


    Die Titelseite der "taz" zeigt Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann als leidenden Jesus am Kreuz.

    Auch vor Gericht muss Jürgen Klinsmann eine Niederlage hinnehmen: Das Landgericht München hat einen Antrag Klinsmanns zurückgewiesen, der Berliner Tageszeitung "taz" die Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen. Die Fotomontage zeigte den gekreuzigten Trainer des deutschen Fußballmeisters FC Bayern München.

    "Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", urteilte das Gericht laut "taz"-Mitteilung. Es werde der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt.

    Für Klinsmann ist das Persönlichkeitsrecht verletzt

    Klinsmann sieht sich durch die Abbildung in einer Monty-Python-Parodie auf die Kreuzigung Jesu Christi mit dem Text "Always Look on the Bright Side of Life" in seinem Persönlichkeitsrecht und "in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt". Klinsmann brachte vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne. Er werde zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe und dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde und Hohn und Spott ausgesetzt.

    Gericht: Satirische Darstellung

    Das Gericht war dagegen der Meinung, die Art der Darstellung sei dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers stehe nicht im Raum. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers wiege durch die Art des gewählten Symbols nicht so schwer, "als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte".

    "Schlimmste Entgleisung"?

    Es müsse daher "dahinstehen", so das Gericht, "ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um 'die vielleicht schlimmste Entgleisung' handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers 'in den Medien jemals gegeben hat', oder ob der 'taz' eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist".

    quelle:t-online

    Gruss burmtor

  • Gast
    Gast
    • 22. April 2009 um 16:17
    • #2

    Das geht eindeutig viel zu weit, hat auch nichts mit Humor zu tun und überschreitet mehrere Grenzen des guten Geschmacks. Bei dem Richter , der für das Urteil verantwortlich ist, handelt sich offenbar um einen enttäuschten oder sogar wütenden Bayernmünchenfan. Anders kann ich mir das Urteil nicht erklären. Oder sollte wirklich ein damischer Depp (zu deutsch: Vollidiot) am bayrischen Landesgericht eine Gerichtsverhandlung leiten?

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