Millionenstrafe für eBay wegen Parfümhandel
Die Internet-Handelsplattform eBay soll in Frankreich 1,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Grund: In Frankreich hat eBay trotz eines Verbotes auf seinem Marktplatz den Handel mit Artikeln von LVMH-Konzernmarken wie Christian Dior, Guerlain und Kenzo ermöglicht. LVMH (Moët-Hennessy - Louis Vuitton SA) ist der weltgrößte Anbieter von Luxusprodukten wie Handtaschen, Champagner und Parfüm und hat 2008 gegen eBay ein vorläufiges Verkaufsverbot erwirkt.
Alex von Schirmeister, General Manager von eBay in Frankreich, kritisierte das am Montag gefällte Urteil: "Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen. Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend." Die Ordnungsstrafe sei zudem unverhältnismäßig. Schirmeister hofft, das die nächste Instanz diese Entscheidung aufhebt und den Handel mit den Produkten wieder erlaubt.
eBay bereits 2008 verurteilt - Berufung steht aus
Bereits 2008 wurde eBay in Frankreich gerichtlich der Verkauf von Parfüms der Marken Kenzo, Givenchy, Christian Dior und Guerlain verboten. Konkret war eBay im Juni 2008 neben dem Verbot auch zur Zahlung von 38,6 Millionen Euro verurteilt worden, weil über seine Internetsite gefälschte LVMH-Produkte gehandelt wurden. Da sich das Unternehmen nicht an dieses Verbot gehalten habe, sei es jetzt zu dem Strafgeld verurteilt worden. eBay hatte nach dem Urteil von 2008 eine Software eingesetzt, um LVMH-Parfüms aus den täglich 200 Millionen Artikeln im Angebot herauszufiltern. LVMH habe nun konkret das Angebot von 1341 Artikeln beanstandet, bei denen die Verkäufer das Filtersystem bewusst zu umgehen versucht hätten, erklärte eBay. Die Berufungsverhandlungen zur Unterlassungsverfügung sind für Mai 2010 geplant. Auch in Deutschland beschäftigt das Thema Markenware auf eBay die Gerichte. Unlängst in erlaubte das Oberlandesgericht Karlsruhe, das Hersteller die Belieferung von eBay-Händler verweigern dürfen.