Bundespräsident Horst Köhler hat am heutigen Mittwoch der umstrittene "Zugangserschwerungsgesetz" zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet unterzeichnet.
Köhler betonte, bei dem Gesetz bestünden "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Dies hatten Kritiker in der Vergangenheit anders gesehen; so war aus Kreisen von IT-Experten und Bürgerrechtsaktivisten häufig von der "Schaffung einer Zensurinfrastruktur" die Rede. Köhler allerdings sah bei dem Gesetz keine gravierenden Probleme, die ihn von einer Unterzeichnung abgehalten hätten. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpfen werde, heißt es in einer Erklärung.
Allerdings sieht es zumindest momentan so aus, als sei eine weitreichende Einrichtung von DNS-Sperren unwahrscheinlich. Die schwarz-gelbe Koalition ist von den Sperrplänen der Vorgängerregierung mittlerweile weitgehend abgerückt. Die - im Gesetz vorgesehenen - Sperren sollen daher nicht umgesetzt werden. Stattdessen hatte die Regierung dem Bundespräsidenten mitgeteilt, sie wolle sich auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen (gulli:News berichtete).
Die Gesetzeslage ist momentan verwirrend. Neben dem heute unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetz bestehen mit einigen großen Internet-Providern auch zusätzlich noch die vorab geschlossenen Sperrverträge. Die weitere Entwicklung in dieser Frage dürfte also durchaus noch interessant werden, insbesondere, falls sich beim Löschen problematischer Seiten nicht die gewünschten Erfolge einstellen.
Q: gulli.com