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Rechts überholen lohnt sich wieder

  • eddy4ever
  • 11. November 2006 um 13:45
  • eddy4ever
    Gast
    • 11. November 2006 um 13:45
    • #1

    :D Rechtsüberholen lohnt sich wieder! :D


    Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

    Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot!!!

    Da sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1
    Punkt gespart!)

    Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die
    Standspur benutzt:

    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte

    Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und
    noch 200 EUR + 2 Punkte gespart...!

    ABER: -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

    Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen
    Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im
    täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euronen. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und
    Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert im Versandhandel (Conrad/Westfalia
    pp.) kaufen...!

    Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

    Den Tipp gibt's for nothing!!!!!! und ein Blaulicht habe ich schon

  • 2wired
    Gast
    • 11. November 2006 um 14:21
    • #2

    Blaulicht ist keine gute Idee...

    denn deine Zusammenfassung berücksichtigt nicht die Anklage wegen Amtsanmaßung und Vortäuschung einer Notsituation...

    alles im allen ist DAS nämlich die teuerste Variante

  • eddy4ever
    Gast
    • 11. November 2006 um 14:31
    • #3

    re

    Zitat von 2wired;45463

    Blaulicht ist keine gute Idee...

    denn deine Zusammenfassung berücksichtigt nicht die Anklage wegen Amtsanmaßung und Vortäuschung einer Notsituation...

    alles im allen ist DAS nämlich die teuerste Variante


    Hi 2wired,

    das steht in der witzecke, man sollte es nicht zu ernst nehmen, außerdem wär es keine amtsanmassung solange du keine leute anhältst, dich als amtsperson ausgibst und führerschein und fahrzeugpapiere forderst.

    gruß
    eddy

  • lolly
    Gast
    • 11. November 2006 um 23:11
    • #4

    Ab morgen ahre ich nurnoch rechts. ;)

  • 2wired
    Gast
    • 12. November 2006 um 06:29
    • #5
    Zitat von eddy4ever;45466

    Hi 2wired,

    das steht in der witzecke, man sollte es nicht zu ernst nehmen, außerdem wär es keine amtsanmassung solange du keine leute anhältst, dich als amtsperson ausgibst und führerschein und fahrzeugpapiere forderst.

    gruß
    eddy

    ich sehs doch spassig ;)
    ich finds auch lustig, :D
    aber den letzten teil hat halt jemand angefügt der keine ahnung hat.
    Nach gerichtsurteilen ists übrigens amtsanmaßung... da blaulicht "noteinheiten" vorbehalten ist... und daher ist es sogar vortäuschung einer notsituation...

    eigentlich haben alle die es mal probiert haben ne haftstrafe auf bewährung und GUT GELD gezahlt...

    ich weiß nur von einer ausnahme wo nen kerl nen freispruch hatte, weil er seine holde (schwanger) ins Krankenhaus zur entbindung fuhr

  • eddy4ever
    Gast
    • 12. November 2006 um 13:14
    • #6

    Hi 2wired,

    wir wollen ja mal hoffen, dass das keiner ausprobiert aber die Rechtslage interessiert mich jetzt doch mal, meine Neugier ist geweckt und ich werde mal bei einem Freund nachfragen, der ist Anwalt und kann mir das sicher sagen.

    Das Interessiert mich jetzt wirklich.

    Ist aber alles nur Spaß und deshalb Witzecke, man sollte immer so fahren das man keinen anderen und auch sich selbst nicht gefährdet, der Führerschein ist teuer und die meisten sind ja auch dringend auf den Lappen angewiesen.

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