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EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

  • Badly
  • 3. Februar 2011 um 15:32
  • Badly
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    • 3. Februar 2011 um 15:32
    • #1

    Bislang haben sich Pay-TV-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das könnte sich bald ändern, denn auf einem Nebenkriegsschauplatz ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen.

    So steht die Vermarktung von Fernsehrechten im Sport vor einer einschneidenden Änderung: Das höchste EU-Gericht könnte schon bald die Verwendung von ausländischen Smartcards zum Live-Empfang von Spielen der englischen Premier League billigen, wie aus einem Gutachten vom Donnerstag in Luxemburg hervorgeht. Das könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Bundesliga und andere Sportarten sowie Spielfilme und Serien im Pay-TV haben.

    Hintergrund ist ein Streit der englischen Top-Liga mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte. Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte dar, dass Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte bewirken würden. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform (Rechtssache C-403/08).


    TV-Gebühren werden entrichtet

    Der Gerichtshof folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwaltes. Ein Richterspruch könnte noch in diesem Jahr erfolgen. Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Decoderkarten aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer.

    Nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott wird durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der infrage stehenden Rechte aber nicht unterlaufen. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet. [color="Red"]Sollte sich das EU-Gericht im Sinne der Verbraucher entscheiden, dann könnten in Zukunft ausländische Pay-TV-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.[/color]

    quelle satundkabel

  • augustiner
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    • 3. Februar 2011 um 16:59
    • #2

    EU-Generalanwältin gegen Exklusivverträge für Decoderkarten

    In einem Rechtsstreit zwischen der britischen Football Association Premier League Ltd. (FAPL) und einer Kneipenwirtin hat die EU-Generalanwältin Juliane Kokott Exklusivverträge über die Ausstrahlung von Fußballspielen in einzelnen EU-Staaten als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht gewertet.
    Topliga-Fußballvereine sind Unternehmen und Fußballspiele ihre Ware. Ein Verein, der Millionen in die Verpflichtung einzelner Spielerstars investiert, um mit deren Leistung auf dem Platz Profit zu erwirtschaften, will seine Waren natürlich möglichst teuer verkaufen. Im Pay-TV-Zeitalter bedeutet das, die Spiele über Exklusivverträge in einzelnen Ländern zu höchstmöglichen Preisen zu vermarkten.

    Das gelingt den Vereinen aber nur, wenn sie die Verbreitungswege der Fußballübertragungen kontrollieren können. Heutzutage setzen die Vermarktungsgesellschaften der Fußballvereine auf die verschlüsselte Übertragung von Spielen und Smartcards zur Entschlüsselung, die exklusiv in einzelnen Ländern vermarktet werden. Ohne passende Smartcard lassen sich die per Satellit oder Kabel ausgestrahlten Sendungen nicht entschlüsseln und anschauen.

    Eine findige Wirtin einer britischen Sportkneipe hat nun einen Weg gefunden, billiger an die begehrten Smartcards zu kommen. Statt sie in Großbritannien einzukaufen, hat Karen Murphy einfach eine aus Griechenland importierte Decoderkarte zum Entschlüsseln und Zeigen der Premier-League-Spiele in ihrer Kneipe eingesetzt. Da die Premier League ihre Spiele europaweit vermarktet, war das technisch kein Problem. Für ihre Findigkeit wurde Murphy jedoch von der Media Protection Services Ltd. wegen der Nutzung eines "verbotenen Zugangsgeräts" verklagt. Media Protection Services ist eine Art britischer GVU, die im Auftrag des Premier-League-Verbands gegen die Piraterie von Decoderkarten vorgeht.

    Die zuständigen Gerichte erster und zweiter Instanz verurteilten Murphy zu einer Geldstrafe. Murphy ging bis zum obersten Gericht in Berufung, das die Frage nach der Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinie 98/84/EG schließlich dem Europäischen Gerichtshof vorlegte (C-429/08). Der EuGH verhandelt den Fall zusammen mit einem ähnlich gelagerten Streitfall (C-403/08), in dem es ebenfalls um den Einsatz von Decoderkarten für Premier-League-Spiele geht.

    Heute hat die für den Fall zuständige Generalanwältin Juliane Kokott zu der juristisch komplexen Frage, wie die Rechtslage im Licht von gleich drei einschlägigen EU-Richtlinien zu bewerten sein soll, ihr Plädoyer vorgelegt. Kokott hatte die Vorschriften aus Richtlinie 98/84/EG "über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten", Richtlinie 93/83/EEG "zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung" und die Richtlinie 2001/29/EG "zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" zu berücksichtigen.

    Die Generalanwältin vertritt in ihrem Schlussantrag unter anderem die Auffassung, dass es sich bei den mit Genehmigung der Rechteinhaber hergestellten Decoderkarten nicht um illegale Zugangsgeräte handle. Das Zeigen von Premier-League-Spielen in einer Kneipe unter Verwendung solcher Decoderkarten stelle zudem "keine Wiedergabe an die Öffentlichkeit" im Sinne von Artikel 3(1) der Urheberrechtslinie (2001/29/EG) dar.

    Schließlich erteilt Kokott Exklusivvereinbarungen von Programmanbietern wie der Premier League zur ausschließlich nationalen Vermarktung von Decoderkarten für die Entschlüsselung von Inhalten auf dem Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates eine Absage: "Solche Lizenzvereinbarungen sind dazu gedacht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken und zu verzerren. Daher sind sie unvereinbar mit Artikel 101(1) des EU-Vertrags."

    Zwar sind die EuGH-Richter nicht an das Votum der Generalanwälte gebunden, aber in den allermeisten Fällen folgen sie doch deren Argumentation. Sollten sie das im vorliegenden Fall tun, dürfte das erhebliche Auswirkungen auf die Vermarktung von Pay-TV-Angeboten in der Europäischen Union haben. [Robert A. Gehring] (ji)

    Pay-TV: EU-Generalanwältin gegen Exklusivverträge für Decoderkarten - Golem.de


    Wir können ja mal hoffen das der EuGH der Argumentation zustimmt.

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