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  3. Off-Topic

Gericht: Simlock entfernen kann eine Straftat sein

  • Teufelchen
  • 5. Mai 2011 um 21:25
  • Teufelchen
    Gast
    • 5. Mai 2011 um 21:25
    • #1
    Zitat

    Das Entfernen eines Simlocks in einem Mobiltelefon ist kein Kavaliersdelikt oder lediglich ein Verstoß gegen den Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern kann durchaus als Straftat gewertet werden.

    So geschehen am Amtsgericht Göttingen. Dieses verurteilte einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Der Richter stimmte der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu, nach der es sich bei der Entfernung einer Simlock-Sperre um eine strafbare Datenveränderung handle.

    Die Strafe fiel relativ hoch aus, weil der Verurteilte gewerbsmäßig bereits mehrere hundert Mobiltelefone von der Bindung an ein bestimmtes Netz befreit hatte. Das Urteil beschränkt die Einordnung als strafbare Handlung aber nicht auf den gewerblichen Betrieb, so dass theoretisch auf Privatpersonen, die nur ihr eigenes Gerät entsperren zur Verantwortung gezogen werden könnten.

    Der Richter führte aus, dass der die Praxis der Mobilfunkunternehmen, ihre Kunden mit billigen Smartphones in langfristige, lukrative Vertragsbindungen zu locken, persönlich nicht gut findet. Trotzdem sei an dieser Stelle die Rechtslage zu akzeptieren, die hier klar auf der Seite der Mobilfunkbetreiber liegt.

    Der Anwalt des Verurteilten hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach handele es sich im aktuellen Fall nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Er kündigte bereits an, die Entscheidung des Amtsgerichts von weiteren Instanzen prüfen zu lassen.

    Quelle: winfuture.de

    • Zitieren
  • Badly
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.326
    • 5. Mai 2011 um 21:30
    • #2

    Da macht sich wohl keiner Gedanken...bei 7 Monaten auf Bewährung..und das bei max. mehrere hundert. Ich habe max. ZWEI ... :thats_right:

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  • Gast
    Gast
    • 6. Mai 2011 um 00:10
    • #3

    Na dann machts doch gleich viel mehr Spaß, wenn das illegal ist :D

    • Zitieren
  • ursl
    Schüler
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    Beiträge
    95
    • 6. Mai 2011 um 08:32
    • #4

    ohh ich hab nun angst :holiday:

    :nono: lieber Ursl so gehts nicht du hast dein Handy Entsimlockt und dann noch nen neuen Produktcode eingespielt das du neue updates bekommst :nono:

    sry wegen Oftopic

    • Zitieren
  • XeonKing
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    Beiträge
    963
    • 7. Mai 2011 um 03:58
    • #5

    naja.mehrere hundert ist natürlich schon eine hausnummer aber wenn man ab und zu mal die eine oder andere straftat so aus den nachrichten mitbekommt steht für mich oft der straf-rahmen in keinen guten und gesunden verhältnis. da bekommen ja oft leute kaum mehr strafe die einen anderen menschen körperlich schwer verletzt haben. noch schlimmer sieht es da aus bei seelischen verletzungen ala stalking z.b!


    MFG XeonKing

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 7. Mai 2011 um 06:09
    • #6

    und ich hab mein Desire gerootet und noch s-off ! Das gibt lebenslang !

    • Zitieren
  • chris78
    Profi
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    3.145
    Beiträge
    544
    • 7. Mai 2011 um 18:57
    • #7

    Früher habe ich das auch mal gemacht. Damals war das Nokia 3210 der Renner. Jeder wollte das ding haben und es gabs günstig im Prepaid. Ich kaufte einige auf und versschärbelte diese wieder im Bekanntenkreis. Das hat damals schon spaß gemacht díese dinger zu knacken und das ging damals noch ohne Flasher sondern nur mit einem einfachen Datenkabel.

    • Zitieren
  • rolfwalter
    Gast
    • 8. Mai 2011 um 15:02
    • #8

    legal,ilegal-scheißegal

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 8. Mai 2011 um 16:16
    • #9
    Zitat von XeonKing;408995

    naja.mehrere hundert ist natürlich schon eine hausnummer aber wenn man ab und zu mal die eine oder andere straftat so aus den nachrichten mitbekommt steht für mich oft der straf-rahmen in keinen guten und gesunden verhältnis. da bekommen ja oft leute kaum mehr strafe die einen anderen menschen körperlich schwer verletzt haben. noch schlimmer sieht es da aus bei seelischen verletzungen ala stalking z.b!


    MFG XeonKing

    Jo genau siehe letzte Ubahnprügelein, weil Pappi Jurist ist kann Söhnchen ja wieder laufen gelassen werden und wenn einer nen Handy entsimlockt dann isser nen Verbrecher, das hab ich bei den Diskusionen über der Sicherungsverfahrung bei Schwerverbrecher schon nicht verstanden, aber wenn die dicke Brieftaschen zb der Medienmogule siehe Sky oder wie se heissen, oder bei den Musik oder Movie Firmen, sieht das ganze schon anders aus, man ich könnt bei der Relation kotzen sorry für den Ausdruck.

    Aber anders kann man das hier nicht ausdrücken.

    Gruss Nightmare

    • Zitieren
  • grandpa
    Anfänger
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    Beiträge
    22
    • 12. Mai 2011 um 03:40
    • #10

    jo leutz so ist das.

    unsere gesetze stammen aus 18hundert haste nich gesehen und da war besitz mehr wert als leben. wenn du da dem nachbarn die ziege gestohlen hast wars vorbei, rübe runter. haste seine alte erschlagen gabs ne party.
    heute kopierste mit nen paar tricks ne cd/dvd/blue ray dann gibts bis 5 jahre. nen kinderschänder kann auf bewährung hoffen.
    wenn da mal nicht ne menge schief läuft, aber werden ja immer wider gewählt die typen die den dreck zu verantworten haben. einfach mal drüber nachdenken, leutz!

    • Zitieren

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