ZitatDas Entfernen eines Simlocks in einem Mobiltelefon ist kein Kavaliersdelikt oder lediglich ein Verstoß gegen den Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern kann durchaus als Straftat gewertet werden.
So geschehen am Amtsgericht Göttingen. Dieses verurteilte einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Der Richter stimmte der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu, nach der es sich bei der Entfernung einer Simlock-Sperre um eine strafbare Datenveränderung handle.
Die Strafe fiel relativ hoch aus, weil der Verurteilte gewerbsmäßig bereits mehrere hundert Mobiltelefone von der Bindung an ein bestimmtes Netz befreit hatte. Das Urteil beschränkt die Einordnung als strafbare Handlung aber nicht auf den gewerblichen Betrieb, so dass theoretisch auf Privatpersonen, die nur ihr eigenes Gerät entsperren zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Der Richter führte aus, dass der die Praxis der Mobilfunkunternehmen, ihre Kunden mit billigen Smartphones in langfristige, lukrative Vertragsbindungen zu locken, persönlich nicht gut findet. Trotzdem sei an dieser Stelle die Rechtslage zu akzeptieren, die hier klar auf der Seite der Mobilfunkbetreiber liegt.
Der Anwalt des Verurteilten hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach handele es sich im aktuellen Fall nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Er kündigte bereits an, die Entscheidung des Amtsgerichts von weiteren Instanzen prüfen zu lassen.
Quelle: winfuture.de