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VZBV: Gesetze gegen Telefonwerbung unzureichend

  • Teufelchen
  • 12. Mai 2011 um 12:08
  • Teufelchen
    Gast
    • 12. Mai 2011 um 12:08
    • #1
    Zitat

    Anlässlich der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zusätzliche gesetzliche Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert.

    "Das geltende Gesetz hat die Missstände nicht behoben", begründete VZBV-Vorstand Gerd Billen den Vorstoß. Man begrüße daher die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Bestätigungslösung zu verankern. Am Telefon abgeschlossene Verträge würden dann erst wirksam, wenn Verbraucher sie schriftlich bestätigen.

    Mit einer entsprechenden Forderung ist der Verband schon mehrfach aufgetreten. Das Gleiche gilt für die beabsichtigte Erhöhung des Bußgeldes auf 250.000 Euro sowie strengere Anforderungen an die Einwilligung der Verbraucher in Werbeanrufe. Zwar erleichtert das seit August 2009 geltende Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Verbrauchern, am Telefon abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Die Praxis zeige allerdings, dass die Betroffenen häufig unzureichend oder gar nicht über ihr Recht belehrt werden, hieß es.

    "Solange Verbraucher selbst aktiv werden müssen, um sich aus unlauter angebahnten Verträgen zu lösen, wird sich an der Situation nichts ändern", sagte Billen. Eine Bestätigungslösung sei daher der richtige und notwendige Schritt.

    In Österreich gibt es bereits eine entsprechende Regelung. Im dortigen Konsumentenschutzgesetz ist seit dem 2. Mai geregelt, dass bei Gewinnzusagen, Wett- und Lotteriedienstleistungen ein unzulässig am Telefon geschlossener Vertrag nichtig ist, wenn der Verbraucher die telefonische Vereinbarung im Nachhinein nicht anerkennen will.

    Quelle: winfuture.de

    • Zitieren
  • Teufelchen
    Gast
    • 28. Mai 2011 um 20:20
    • #2

    Bundesrat: Gesetzentwurf gegen Werbeanrufe

    Zitat

    Der Bundesrat hat sich heute einen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zu eigen gemacht und will diesen in den Bundestag einbringen. Ziel der Regelung ist es, Werbeanrufe bei Verbrauchern zu stoppen. Der ursprüngliche Entwurf wurde im Bundesrat sogar noch um deutlich erhöhte Bußgelder verschärft.

    Bisher genügt eine mündliche Einwilligung des Kunden, damit dieser von einem Unternehmen kontaktiert werden darf. Allerdings können Verbraucher kaum beweisen, wenn sie diese nicht gegeben haben. Deshalb sollen Werbeanrufe zukünftig nur noch getätigt werden dürfen, wenn der jeweilige Kunde schriftlich eingewilligt hat, angerufen werden zu wollen.

    Außerdem wird die von Verbraucherschützern schon lange geforderte Klausel eingeführt, dass am Telefon abgeschlossene Verträge binnen zwei Wochen schriftlich bestätigt werden müssen. Dies wird es den Kunden ermöglichen, ihre Bestellung im Nachhinein noch einmal zu überdenken und zu prüfen, ob ihnen am Telefon auch wirklich das versprochen wurde, was sie letztlich erhalten.

    Die bisherigen Regelungen haben bei der Verhinderung von Werbeanrufen nur bedingt Wirkung gezeigt. Verbraucherschützer hatten auch kritisiert, dass die drohenden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nicht abschreckend genug seien. Deshalb sieht der vom Bundesrat verabschiedete Entwurf nun Strafen von bis zu 250.000 Euro vor.

    Quelle: winfuture.de

    • Zitieren

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