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Gastwirte erhalten Abmahnungen von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

  • mandy28
  • 11. Januar 2012 um 17:50
  • mandy28
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    • 11. Januar 2012 um 17:50
    • #1
    Zitat


    Rechtstipp vom 09.01.2012
    Seit ca. Mitte des vergangenen Jahres erhalten häufig Gaststätten und Gastwirte eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.

    Es wird vielfach spekuliert, welche Ziele und Interessen die Firma Sky damit verfolgt. Diese Frage sollte jedoch die Abgemahnten nicht weiter interessieren, spielt sie für die Frage der effektiven Rechtsverteidigung absolut keine Rolle.

    Die urheberrechtliche Problematik ist recht einfach erklärt. Die Ausrichter von Sportereignissen (wie z. B. die Fußballspiele der 1. und 2. Bundesliga) haben das Recht diese Veranstaltung zu vermarkten. Durch die Einnahmen werden die Sportereignisse wirtschaftlich gesichert.

    Kauft nun ein Sender die Bildrechte an einem Sportereignis und ermöglicht er nur über einen entsprechenden Decoder den Zugang zu den Übertragungsbildern, so stellt der Decoder eine sog. technische Schutzmaßnahme nach § 95a Abs. 2 UrhG dar. Umgeht der Wirt diese technische Schutzmaßnahme so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung nach § 95a Abs. 1 UrhG dar.

    Mit anderen Worten: Wurde in der Gaststätte das Sportereignis über den Sender Sky ausgestrahlt, ohne dass der Betreiber der Gaststätte durch einen Vertrag einen von der Firma Sky zur Verfügung gestellten Decoder benutzt hat, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Wurde das Sportereignis dagegen über einen anderen Sender ausgestrahlt, so stellt dies keine Urheberrechtsverletzung dar. Daran hat auch das aktuelle Urteil des EuGH in der Rechtssache "Karen Murphy ./. Football Association Premier League u. a." vom 04.10.2011 (Rs. C - 403/08 und C - 429/08) nichts geändert.

    Allerdings muss aber auch tatsächlich das Sendesignal von Sky öffentlich über den Fernsehbildschirm wiedergegeben worden sein. Ob dies tatsächlich so war, ist eine Frage des Einzelfalles, für die die Firma Sky schlussendlich die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.

    In einigen bislang entschiedenen Fällen reichte den Gerichten die von Sky vorgelegten Beweise nicht aus. Insbesondere die von den Gerichten vernommenen Kontrolleure der Firma Sky waren durchweg unglaubwürdig. Sie hoben daher die bereits erlassenen einstweiligen Verfügungen durch Urteil wieder auf (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2011, 12 O 131/11; LG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2011, 4 O 110/11).

    Ob ein zur Wehr setzen gegen die Abmahnung der Firma Sky erfolgversprechend ist, muss daher im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollte keinesfalls die vorgedruckte Unterlassungserklärung blind unterzeichnet und zurückgeschickt werden. Eine Beratung durch einen urheberrechtlich spezialiserten Anwalt kann daher allen Betroffenen nur dringend empfohlen werden.

    Rechtsanwalt Volker Dahlbokum, LL.M.Eur., LL.M., Düsseldorf

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  • Reppo
    Super Moderator
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    • 11. Januar 2012 um 18:30
    • #2
    Zitat

    Insbesondere die von den Gerichten vernommenen Kontrolleure der Firma Sky waren durchweg unglaubwürdig. Sie hoben daher die bereits erlassenen einstweiligen Verfügungen durch Urteil wieder auf (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2011, 12 O 131/11; LG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2011, 4 O 110/11).

    Das würde ich gerne genau wissen, was die Kontrolleure da so vor Gericht erzählt haben...

  • Gast
    Gast
    • 11. Januar 2012 um 20:38
    • #3
    Zitat von Reppo;442063

    Das würde ich gerne genau wissen, was die Kontrolleure da so vor Gericht erzählt haben...

    Na, dem schließ ich mich aber an...

  • argus
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    338
    • 11. Januar 2012 um 21:22
    • #4

    http://onlinerecht.files.wordpress.com/2011/07/urteil…12-o-131-11.pdf

    schaust du da

  • Reppo
    Super Moderator
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    • 11. Januar 2012 um 21:41
    • #5

    Das Urteil usw. zu lesen, fand ich sehr belustigend.
    Da fällt mir nur folgendes ein: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant"
    Die Art und Weise wie Sky Wirte "überzeugen" will, ist jedenfalls abartig. Die wollen doch Partner der Gastronomie sein... Big Fail Sky.

  • leo1
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    4
    • 15. Januar 2012 um 10:48
    • #6

    Hi,es sind und bleiben Drecksäcke wie bei Prem.,,Das ist mein empfinden.

  • marlborocu
    Gast
    • 15. Januar 2012 um 13:30
    • #7

    Die wollen doch nur abzocken

  • byte
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    10
    • 15. Januar 2012 um 18:36
    • #8

    Bin mir nicht im klaren ob Sky Kunden gewinnen oder vergraulen will.......

  • souler65
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    48
    • 21. Januar 2012 um 18:08
    • #9
    Zitat von argus;442085

    http://onlinerecht.files.wordpress.com/2011/07/urteil…12-o-131-11.pdf

    schaust du da

    :drunk: Diese "Zeugen" haben wahrscheinlich in jeder Kneipe die sie kontrolliert haben ein Bier getrunken, und haben somit wohl wegen ihrem "erheblichen Zeitdruck" unter dem sie standen, einiges verwechselt:keep_cool: ...

    Zitat von Reppo

    Das Urteil usw. zu lesen, fand ich sehr belustigend.
    Da fällt mir nur folgendes ein: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant"
    Die Art und Weise wie Sky Wirte "überzeugen" will, ist jedenfalls abartig. Die wollen doch Partner der Gastronomie sein... Big Fail Sky.

    Spass beiseite, aber das ist wirklich keine seriöse Art, wie da vorgegangen wird.

    Grüße:)
    souler

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