Moin,
gerade in der Bildzeitung gelesen....
wer seinen Internetzugang einem anderen zur Verfügung stellt haftet nicht zwangsläufig dafür.
das stellte das Bundesverfassungsgericht fest,das ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aufhob.
ein 20Jahriger hatte den Anschluß des Lebensgefährten seiner Mutter genutzt um illegale Musikdateien zum herunterladen anzubieten.
(AZ1BvR2365/11)
gruß Kalle