1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

Österreich - Shopbetreiber aufgepasst -Vertragsinfos via Link reichen laut EuGH nicht

  • Gast
  • 6. Juli 2012 um 16:10
  • Gast
    Gast
    • 6. Juli 2012 um 16:10
    • #1

    Die AK (Arbeiterkammer - Kammer für Arbeiter und Abgestellte) hat eine Präsedenzfall gegen einen Abzocker durch alle Instanzen durchgefochten.

    Zitat


    Onlinehandel: Vertragsinfos via Link reichen laut EuGH nicht

    Bei Vertragsabschlüssen im Internet müssen wesentliche Informationen wie Preis, Lieferkosten und Widerrufsrecht den Kunden schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die Hinweise per Link auf eine Internetseite reichen laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht.
    Kategorie: Internet
    Die Arbeiterkammer hatte im April 2009 gegen Content Services eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) eingebracht. Die Firma hat Software zum Download vermeintlich gratis angeboten. Letztlich wurden die Konsumentinnen und Konsumenten zur Kassa gebeten. Ein "Geschäftsmodell", nach dem auch zahlreiche andere fragwürdige "Anbieter" im Internet arbeiten.

    Kunde muss Infos "erhalten"

    Content Services hat die nach den Fernabsatzbestimmungen zu erteilenden Informationen wie Identität des Lieferanten, Anschrift, Eigenschaften der Ware, Preis, eventuelle Lieferkosten, Zahlungskonditionen, Widerrufsrecht, den Kunden nur auf der Homepage oder per E-Mail über einen Link zur Verfügung gestellt. Die Fernabsatz-Richtlinie und die österreichischen Fernabsatzbestimmungen sehen jedoch vor, dass die Kunden die Informationen vom Anbieter ohne ihr Zutun erhalten müssen, und zwar schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger.
    Da das Unternehmen nach Ansicht der AK diesen Informationspflichten nicht nachgekommen ist wurde Content Services geklagt. Die Kunden müssten die wesentlichen Vertragsinformationen laut Gesetz nämlich "erhalten".
    Homepage ist kein "dauerhafter Datenträger"

    Der EuGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK: Werden die zu erteilenden Informationen nur über einen Link auf der Homepage oder über einen Link in einem E-Mail zur Verfügung gestellt, so stellt das kein "erhalten" der Informationen dar, wie das gefordert ist. In diesem Fall müssen die Konsumenten selbst aktiv werden und die über den Link zur Verfügung gestellten Informationen abrufen.Auch würde es sich bei der Homepage von Content Services um eine normale Internetseite handeln, die nicht den Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger erfüllt. Der Betreiber könnte den Homepage-Inhalt jederzeit und beliebig ändern oder löschen.

    Onlinehandel: Vertragsinfos via Link reichen laut EuGH nicht - help.ORF.at
    AK

    Cu
    Verbogener

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. Neue EU-Bargeldobergrenze tritt 2027 in Kraft

    heugabel
    1. August 2026 um 17:27
  2. Festnahme eines mutmaßlichen Urheberrechtsverletzers auf Nyaa in Japan

    heugabel
    31. Juli 2026 um 17:36
  3. Wiederaufstieg von Streamflix Reborn Zwei: Ein Blick auf die aktuelle Situation

    heugabel
    31. Juli 2026 um 17:27
  4. Illegaler Handel auf TikTok: Vom Tanzvideo zum Verbreitungsnetzwerk

    heugabel
    30. Juli 2026 um 19:27
  5. Unglaublicher Fall in Kanada: Falscher Verdacht führt zu Haftstrafe trotz fehlender Beweise

    heugabel
    30. Juli 2026 um 15:27
  6. Ärger um Telegram: Russland erhebt schwere Vorwürfe gegen Durov

    heugabel
    29. Juli 2026 um 20:27
  7. Verurteilung eines IPTV-Mitbetreibers: 8 Monate Bewährung

    heugabel
    27. Juli 2026 um 18:27
  8. Film-Leak auf X: Millionen sehen Nolans "The Odyssey" illegal

    heugabel
    27. Juli 2026 um 17:27
  9. Effektiver Schutz durch lokal gehostete Domainsperren: hBlock im Überblick

    heugabel
    27. Juli 2026 um 12:27
  10. Illegal IPTV: Droht Schwarzsehern jetzt die Haftstrafe?

    heugabel
    26. Juli 2026 um 20:27

Aktivste Themen

  1. Premiere 24,99€ Abo

    357 Antworten
  2. Sky Vertragsverlängerungen Sammelthread

    230 Antworten
  3. Wie alt bist DU? :-)

    133 Antworten
  4. Welchen Beruf habt ihr???

    126 Antworten
  5. so Zeichnet unser Frädchen

    104 Antworten
  6. Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

    88 Antworten
  7. F-Jugend braucht hilfe

    88 Antworten
  8. Was bedeutet euer Benutzername?

    86 Antworten
  9. Voten für ein Bild meiner Tochter.

    85 Antworten
  10. Web-TV Wilmaa ist da

    81 Antworten
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab