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GEZ-Gebühr gegen die Verfassung? - erste Klage gegen die Rundfunkgebühr läuft bereits

  • Gast
  • 3. August 2012 um 18:41
  • Gast
    Gast
    • 3. August 2012 um 18:41
    • #1
    Zitat

    03.08.2012 Bayern / Deutschland

    [h=2]Verstößt die neue GEZ-Gebühr gegen die Verfassung?[/h] [h=1]GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr[/h]



    Angang 2013 wird die GEZ-Gebühr von einer neuen Rundfunkabgabe abglöst. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Jetzt hat ein Bayer Klage eingereicht. Auch die Sixt AG will klagen. Verstößt die neue Gebühr gegen die Verfassung?


    Ende Dezember 2012 läuft die gerätebezogene GEZ-Rundfunkgebühr aus. Anfang 2013 kommt der neue, wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Nun gibt es bereits eine erste Klage gegen den künftigen allgemeinen Rundfunkbeitrag. Sie wurde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf FK-Nachfrage des Online-Mediendienst Funkkorrespondenz (FK), dass seit Ende Mai das entsprechende Verfahren anhängig sei (Az.: Vf. 8-VII-12).

    Laut FK klagt eine Privatperson aus Bayern gegen die Vorschrift im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zufolge künftig für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist. In dieser Bestimmung sieht die Person einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung.

    Doch das ist nicht alles: Laut FK hält der Kläger auch mehrere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschriebene Informationspflichten von Wohnungsinhabern und Firmen für verfassungswidrig. Zu den genauen Gründen, warum der Kläger diese Vorschriften als verfassungswidrig einstuft, konnte die Gerichtssprecherin keine Angaben machen, so FK.

    Schon als im Jahr 2010 erste Details über das neue Modell durchsickerten, hatte die Sixt AG, der größte deutsche Autoverleiher, angekündigt, sie wolle gegen die neue Gebührenabgabe klagen. Dabei geht es Sixt vor allem um die Vorschrift, dass Firmen auch für ihre Kraftfahrzeuge – darunter fallen dann auch die von Autoverleihern vermieteten Wagen – jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags bezahlen müssen (jedes erste Firmenauto pro Betriebsstätte ist aber beitragsfrei). Diese Bestimmung hält Sixt für einen Systembruch, weil dabei wieder auf einen Gerätebezug abgestellt werde, der durch den Modellwechsel eigentlich entfallen solle.


    Urteil nicht in diesem Jahr

    Es ist noch unklar, wann genau der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage, bei der es sich rechtstechnisch um eine sogenannte Popularklage handelt, entscheiden wird. In diesem Jahr sei wohl nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen, erklärte die Gerichtssprecherin gegenüber der FK.

    Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann jedermann eine Popularklage einreichen, wenn er Grundrechte der Bayerischen Verfassung durch bestimmte Rechtsvorschriften eingeschränkt sieht. Grundsätzlich sind die Verfahren beim Verfassungsgerichtshof für den Kläger kostenfrei. Für die Klage muss nicht ein Anwalt eingeschaltet werden; sie kann von jedem Bürger selbst eingereicht werden.


    Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel über die neue Rundfunkgebühr, den wir vor einem Jahr veröffentlicht haben. Schon damals haben wir vorhergesagt: Es wird Klagen geben! „Die GEZ bleibt - Sie darf mehr denn je”

    Alles anzeigen

    [url=http://www.wochenblatt.de/nachrichten/tr…;art5568,128607]GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr[/url]

    Cu
    Verbogener

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  • Gast
    Gast
    • 16. Oktober 2012 um 03:42
    • #2




    [h=1]

    • Experte: Klage gegen neue Rundfunkbeiträge wird scheitern


    [/h] 14.10.2012, 09:55 Uhr, dpa/fp

    Das in der Rundfunkpolitik federführende Rheinland-Pfalz rechnet fest damit, dass die Klage gegen das Nachfolgemodell der GEZ scheitern wird.


    "Ich bin mir ganz sicher, dass es einer richterlichen Prüfung standhalten wird", sagte der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), im Gespräch mit dpa über die neue Rundfunkabgabe.


    "Das neue Beitragsmodell ist in einem zehnjährigen Prozess juristisch sorgfältig abgewogen worden. Das zustimmende Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof von 2010 ist da nur der Endpunkt gewesen." Stadelmaier ist zurzeit Koordinator der Medienpolitik der Länder. Bei der Mainzer Staatskanzlei ist die Rundfunkkommission der Länder angesiedelt

    Der Passauer Jurist Ermano Geuer will mit einer sogenannten Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Neuregelung stoppen. Am 1. Januar 2013 wird die (geräteabhängige) Rundfunkgebühr vom neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dann muss man für Wohnungen und Büroräume Beiträge zahlen - unabhängig davon, ob es dort Fernseher, Radios oder Computer und Smartphones gibt. Geuer sieht darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Bayerischen Verfassung.

    Stadelmaier sagte, ein Gebührenmodell ganz ohne Ungerechtigkeiten könne es nicht geben. Tatsächlich müssten bundesweit schätzungsweise rund 600 000 Radiohörer ohne Fernseher künftig mehr Geld zahlen. "Aber wie viele davon nutzen dann nicht zusätzlich doch mit Computern und Smartphones den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?"

    Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unterdessen berichtet, regt sich auch abseits der Gerichte zunehmend Widerstand gegen die Haushaltsabgabe. Bei den Petitionsausschüssen der Landtage gingen dazu bisher rund 800 Beschwerden ein. Auffällig: Ausgerechnet in Berlin und Brandenburg, wo der Anteil der Gebührenzahler an der Bevölkerung besonders niedrig liegt, ist der Protest am stärksten. In Brandenburg gingen 76 Beschwerden ein, in Berlin 482. Der hessische Landtag war nicht in der Lage, die Zahl der Petitionen zu dem Thema zu nennen.

    Experte: Klage gegen neue Rundfunkbeiträge wird scheitern - DIGITALFERNSEHEN.de


    Cu
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  • Homer
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    • 16. Oktober 2012 um 10:38
    • #3

    Wer bis jetzt nicht zahlt und zahlen will wird das auch in Zukunft nicht. Man wird wieder Gründe und Wege finden und das Katz und Maus spiel mit der GEZ beginnt von vorn.
    Weg mit dem GEZ-Verein und somit den überbezahlten Nichtswissern und Geldempfängern deren Lohn/Gehalt zur Leistung in keinen Verhältnis steht!
    Einführen einer Grundverschlüsselung für die ÖfRecht. - gegen Endgeld und jeder kann frei entscheiden was er möchte und dann somit auch zahlt.
    Egal dann für wenn und/oder was ob ÖfRecht , Pay TV oder Privatfernsehen.

    Ist viell. nicht die Regel, kann mir aber auch gut Vorstellen das es mehrere Personen gibt die ein Haushalt/Wohnung führen und trotzdem kein Rundfunkgerät besitzen. Hört sich zwar unglaublich an aber Spass beiseite - ich kenne so einen Fall. Haben wirklich nichts und zahlen dann auch?

    Gruß Homer

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    Gast
    • 16. Oktober 2012 um 19:48
    • #4

    Mal abwarten was die Gerichte dazu meinen. Gerichte vertreten auch andere Meinungen als sich Politiker das wünschen.

    Cu
    Verbogener

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    Gast
    • 17. Oktober 2012 um 01:09
    • #5

    [h=1]Besitzer von Gartenlauben - Massenpetition gegen Rundfunkbeitrag[/h] 16.10.2012, 15:48 Uhr, ps

    Ettliche Laubenbesitzer müssen ab 2013 tiefer in die Tasche greifen. Sollte sich nämlich eine Gartenlaube als dauerhfter Wohnsitz eignen, muss für diese ebenfalls die neue wohnungsbezogene Rundfunkgebühr abgeführt werden. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer appelliert deshalb an die Politik und verweist auf eine Massenpetition in Berlin.


    Laubenbesitzer gehören zu denjenigen, auf die mit der neuen Rundfunkgebühr ab Januar 2013 mehr Kosten zukommen. Denn sobald eine Datsche oder Laube im Garten größer als 24 m² ist und zusätzlich über Strom- und Wasseranschluss verfügt, muss für diese ab Januar ebenfalls die Rundfunkgebühr von 17,98 Euro abgeführt werden - zusätzlich zur heimischen Wohnung. Immer mehr Kleingartenbesitzer wehren sich deshalb gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Wie der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag mitteilte, haben bereit 1400 Teilnehmer eine Massenpetition in Berlin unterzeichnet, mit welcher die Politik auf die Problematik aufmerksam gemacht werden soll.


    Von der Politik wird gefordert, dass diese die Beschwerden der Bürger gegen den neuen Rundfunkbeitrag endlich ernst nehmen soll. Noch vor Beginn des Jahres müssten umfangreiche Änderungen am geplanten Gebührenmodell vorgenommen werden. Laut VDGN-Präsident Peter Ohm würde der doppelte Rundfunkbeitrag, der auf die Laubenbesitzer zukommt, auch viele einkommensschwache Familien und Einzelpersonen treffen. Der VDGN glaubt deshalb, dass die Beschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag in den nächsten Wochen noch deutlich zunehmen werden.

    Besitzer von Gartenlauben - Massenpetition gegen Rundfunkbeitrag - DIGITALFERNSEHEN.de

    Cu
    Verbogener

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    Gast
    • 31. Januar 2013 um 02:30
    • #6

    ARD und ZDF droht breiter GEZ-Boykott

    Die Kommunen laufen Sturm gegen die neue GEZ-Gebühr. Die Stadt Köln zog jetzt die Notbremse und verweigert bis auf weiteres die Zahlung. Das könnte der Anfang eines breiten Aufstands gegen ARD und ZDF sein.


    Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat Verständnis für die Entscheidung der Stadt Köln geäußert, die neue Rundfunkgebühr bis auf weiteres nicht zu zahlen. Zugleich schloss Landsberg nicht aus, dass dem Beispiel weitere Kommunen folgen werden. "Die GEZ ist verpflichtet, den Städten einen nachvollziehbaren, rechtmäßigen Bescheid zu erteilen. Andernfalls wird die Kommune die Zahlung verweigern", sagte Landsberg Handelsblatt Online. "Denn es steht natürlich jeder Stadt - wie auch einem Privatmann oder einem Unternehmen - frei, den Bescheid anzufechten."


    Den Kölner Gebührenboykott hat Stadtdirektor Guido Kahlen verhängt. Grund ist die geänderte Berechnungsgrundlage für die Gebühr. Niemand wisse derzeit, wie viel Geld die Verwaltung überweisen müsse, sagte Stadtsprecherin Inge Schürmann laut einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers. "Wir können den Steuerzahlern nicht zumuten, auf Verdacht eine nicht exakt ermittelte Gebühr zu entrichten."


    Im Vorjahr zahlten die städtischen Dienststellen den Angaben zufolge für ihre Radio- und TV-Geräte insgesamt rund 80.000 Euro. Diese Summe dürfte sich durch die Umstellung deutlich erhöhen. In Duisburg etwa werden sich die Gebühren auf rund 100.000 Euro verdoppeln, in Bielefeld steigen sie auf 93.000 Euro und damit auf das Dreifache.
    Je dezentraler und bürgernäher eine Stadtverwaltung organisiert sei, desto drastischer sei der Kostenanstieg beim neuen Rundfunkbeitrag, erläuterte Städtebund-Geschäftsführer Landsberg. "Teilweise beträgt er das Dreizehnfache der bisherigen Kosten." So habe sich beispielsweise bei der Stadt Bergisch Gladbach bei Köln (circa 105.000 Einwohner) nach der derzeitigen Datenlage der Betrag von 2.000 Euro auf nunmehr 20.000 Euro erhöht. "Das widerspricht dem ursprünglichen Ziel der Reform mit dem verbindlichen Bekenntnis zur Aufkommensneutralität für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand", sagte Landsberg und fügte hinzu: "Die Rundfunkkommission bei der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder muss hier handeln und diese Ungerechtigkeiten beseitigen."

    Aufstand der Kommunen: ARD und ZDF droht breiter GEZ-Boykott - Golem.de


    Bayern-FDP macht GEZ-Proteste zum Wahlkampfthema

    Landsberg gab überdies zu bedenken, dass die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag bei den Kommunen einen "enormen Beratungs- und Organisationsbedarf" ausgelöst habe, der auch personelle Kapazitäten binde. "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher eine pauschalierte Beitragsbemessung bei den Kommunen", sagte er. Von einer solchen Verwaltungsvereinfachung würden alle Beteiligten, auch die GEZ, profitieren. "Allerdings müssen die kommunalen Beiträge deutlich gesenkt werden, denn die Städte und Gemeinden nutzen ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge nicht primär zum Medienkonsum, sondern vielmehr zur Aufgabenerfüllung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger", betonte Landsberg.


    Dessen ungeachtet hält der Deutsche Städte- und Gemeindebund die nunmehr geltende geräteunabhängige Beitragsbemessung für die Rundfunk- und Fernsehgebühren für den "richtigen Ansatz", sagte Landsberg weiter. Anders als in Privathaushalten, wo pro Wohnung ein Beitrag fällig werde, müssten die Kommunen jetzt ihre Beiträge entsprechend der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge bezahlen. "Das ist teilweise deutlich teurer als bislang und nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger", so Landsberg.


    Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der Vorstoß hat möglicherweise gute Erfolgschancen. Laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) ist der neue GEZ-Beitrag verfassungswidrig.
    Die bayerische FDP greift den Unmut in ihrem Wahlkampf auf und fordert eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - mit einer "maßgeblichen" Gebührensenkung, weniger politischer Kontrolle, weniger Spartenkanälen, mehr Information und weniger Unterhaltung.


    "Ziel ist es, innerhalb von fünf Jahren den Beitrag von 17,98 Euro monatlich maßgeblich zu verringern und den Informationsanteil um 50 Prozent zu erhöhen", lautet eine Forderung, die die gut 300 Delegierten des FDP-Landesparteitags am Sonntag in Fürth in ihr Wahlprogramm aufnahmen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen sich nach FDP-Ansicht auf Bildung, Information und Kultur konzentrieren, die Rundfunkaufsicht solle entpolitisiert werden.


    Bayern-FDP macht GEZ-Proteste zum Wahlkampfthema - Aufstand der Kommunen: ARD und ZDF droht breiter GEZ-Boykott - Golem.de


    Cu
    Verbogener

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