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Portugal: Verfolgung von Filesharing wird verweigert

  • Reppo
  • 29. September 2012 um 17:34
  • Reppo
    Super Moderator
    Punkte
    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 29. September 2012 um 17:34
    • #1

    Portugal: Verfolgung von Filesharing wird verweigert

    [INDENT]Die Verwerter-Lobby hat in Portugal einen heftigen Rückschlag erlitten. Eine Aktion gegen Filesharing-Nutzer sollte eigentlich möglichst öffentlichkeitswirksam über die Bühne gehen, doch die Staatsanwaltschaft spielte hierbei nicht mit.

    Bereits im vergangenen Jahr übergaben Mitarbeiter der portugisischen ACAPOR, einer Organsiation der Medienindustrie, mehrere Kisten mit rund 2.000 IP-Adressen von Filesharing-Nutzern der Staatsanwaltschaft. Dabei trugen sie T-Shirts mit Slogans, nach denen "Piraterie" illegal sei. Erst jetzt erfolgte eine offizielle Reaktion der Behörde - und diese fiel recht nüchtern aus.

    Wie das Portal 'Torrentfreak' berichtete, wies die Staatsanwaltschaft die Anzeigen zurück. Man werde nicht zurückverfolgen, welchen Personen die Adressen zugeordnet waren, hieß es. Dafür wurden gleich mehrere Gründe genannt: So erklärte man, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße, urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen einer privaten Nutzung auszutauschen. Außerdem wird die IP-Adresse nicht als ausreichender Beweis für eine Strafverfolgung angesehen.

    Wie die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme ausführte, sei in den vorliegenden Fällen nicht einmal dann ein strafbarer Akt anzunehmen, wenn die Nutzer die fragliche Datei weiterhin in Filesharing-Netzen anbieten, nachdem ihr Download abgeschlossen ist. Denn die Rechtslage lasse in Portugal nur eine Verfolgung zu, wenn gewerbsmäßige Verstöße gegen das Urheberrecht vorliegen. Hierzulande werden diese zwar auch oft bei privaten Nutzern konstruiert, allerdings liegt dafür noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor.

    Die portugiesische Staatsanwaltschaft führte weiterhin aus, dass das Recht auf Bildung, kulturelle Teilhabe und freie Meinungsäußerung im Internet nicht eingeschränkt werden sollte, solange alles in einem nichtkommerziellen Rahmen bleibt.

    Weiterhin lehnte man es ab, die IP-Adresse als personenbezogenes Datum zu behandeln. Von dieser könne nämlich maximal auf den Inhaber einer Internet-Anbindung geschlossen werden, nicht aber auch die Person, die den Anschluss zur fraglichen Zeit nutzte. So wird das in Deutschland eingesetzte Prinzip der Störerhaftung in Portugal offenbar nicht angewandt.

    Seitens der ACAPOR zeigte man sich natürlich enttäuscht über die Haltung der Staatsanwaltschaft und warf dieser vor, die Rechtslage aus Faulheit entsprechend zu interpretieren. "Für mich persönlich denke ich, sie haben das Recht zu ihren Gunsten ausgelegt, um nicht 2.000 Briefe verschicken, 2.000 Personen verhören und 2.000 Computer untersuchen zu müssen", erklärte Nuno Pereira, der Chef der Organisation.

    Quelle: winfuture.de[/INDENT]

  • Gast
    Gast
    • 29. September 2012 um 17:49
    • #2

    Lol das müsste der GVU hier passieren, wird es aber leider nicht aber spassig zu lesen :D

    Gruss Nightmare

  • Gast
    Gast
    • 30. September 2012 um 01:21
    • #3

    Ja, bei uns ist ja alles "gewerbsmäßig", selbst wenn es nur ein einziger Song ist, den jemand tauscht.

  • Gast
    Gast
    • 30. September 2012 um 01:34
    • #4
    Zitat

    Die portugiesische Staatsanwaltschaft hat die Verfolgung von rund 2.000 mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen verweigert. Ein Verband der Content-Industrie hatte im Rahmen einer Demonstration gegen die rechtswidrige Nutzung von Filesharing kistenweise IP-Adressen an das Staatsorgan übergeben. Nun erklärte die Behörde allerdings, dass man sämtliche Anzeigen aus rechtlichen Gründen zurückweist.

    Bereits im letzten Jahr meldete der Lobby-Verband ACAPOR rund 2.000 Fälle mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen portugiesischer Anschlussinhaber bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Im Rahmen einer Art öffentlichen Kampagne gegen Piraterie im Netz wurden die Dokumente demonstrativ in Kisten bei der Behörde abgeliefert. Die Reaktion der verantwortlichen Richter fiel nun für die Organisation eher ernüchternd aus.

    Denn wie die Staatsanwaltschaft verlauten ließ, werde man keinen der 2.000 vermeintlichen Schwarzkopierer belangen. Im Rahmen dieser Entscheidung traf die Institution einige entscheidende Aussagen. So sei die Nutzung von Filesharingnetzen für den rein privaten Gebrauch nicht ungesetzlich. Selbst wenn man in Betracht zieht, dass Daten bei der üblichen Nutzung nach dem Downloaden weiter verbreitet werden, sei das Vorgehen legal. Zusätzlich erklärte man laut einem Bericht des Blogs Torrentfreak, dass die Judikative das Recht auf Bildung, Kultur und Ausdrucksfreiheit im Netz nicht beschränken sollte, insofern eine Urheberrechtsverletzung klar aus nicht-kommerziellen Gründen stattfinde. Auch merkten man an, dass man durch eine IP-Adresse nicht auf eine Person schließen könne, sondern nur auf den Anschlussinhaber. Der in Deutschland juristisch verankerte Gedanke einer Störerhaftung rückt für die Staatsanwaltschaft folglich in den Hintergrund.

    Der ACAPOR-Geschäftsführer Nuno Pereira kritisierte derweil das Verhalten der Institution. So habe man das Gesetz aus Faulheit offenbar so ausgelegt, dass keine 2.000 einzelnen Fälle zu bearbeiten sind. Torrentfreak reagierte auf diese Aussage mit den Worten: „Die Staatsanwaltschaft hat das Gesetz eher so ausgelegt, dass es dem Interesse der Öffentlichkeit entspricht, was grundsätzlich keine schlechte Idee ist“.


    Quelle: gulli

    Cu
    Verbogener

  • Katze Flohli
    Gast
    • 30. September 2012 um 22:01
    • #5

    Wählt mich zum Kanzler und ich mache Filesharing legal ... und noch viele andere Sachen :D

  • Gast
    Gast
    • 30. September 2012 um 22:27
    • #6
    Zitat von Katze Flohli;475252

    Wählt mich zum Kanzler und ich mache ...


    Wahrscheinlich gibts dann für ganz Deutschland Katzklos dann kostenlos;)

    Im Ösiland gibt es wenigstens den ganzen Abmahnwahn nicht.
    Der Anwalt von Marions Kochbuch hat mal nette Post an einen Bekannten geschickt mit der Aufforderung einige Tausender zu zahlen weil er dummerweise etliche Speisenfotos von denen geborgt hatte obwohl ich ihm ausdrücklich gewarnt hatte sich die Bilder aus dem Netz zu holen.
    Mein Ratschlag nicht zu zahlen und das ganze aus dem Netz zu nehmen hat geklappt. Die haben nicht mal einen zweiten Versuch gestartet.

    Cu
    Verbogener

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