12. Juni 2013 15:03 Uhr
Osnabrück. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen 16-Jährigen aus Schüttorf erhoben. Sie legt ihm die Beteiligung an 76 Straftaten zur Last. Primär soll der Jugendliche mit fremden Kreditkartendaten Warenbestellung auf Kosten Dritter veranlasst haben. Das Amtsgericht Nordhorn eröffnete das Verfahren, dort muss sich der 16-Jährige ab dem 26. Juni verantworten.
Ab dem 26. Juni muss sich ein 16-Jähriger aus Schüttorf vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgericht Nordhorn verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück am Mittwoch mit. Die Liste der ihm zur Last gelegten Vergehen ist lang. An insgesamt 76 Straftaten soll der Schüler beteiligt gewesen sein. Es bestehe der hinreichende Verdacht hinsichtlich gewerbsmäßigen (Computer-)Betruges, Urkundenfälschung, Geldwäsche, Computersabotage, Geldfälschung, Erpressung, Ausspähen von Daten und Fälschung beweiserheblicher Daten. Bezifferter Schaden: 20.000 Euro.
Der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge habe sich der Schüler in diversen Untergrundforen als Administrator betätigt und eine führende Stellung eingenommen. Das Forum soll sich mit dem Handel illegaler Daten aller Art befasst haben – insbesondere von Kreditkarten und Zugangsdaten für DHL-Packstationen (Erklärung folgt weiter unten). Der Angeklagte habe in einer Vielzahl von Fällen mithilfe von fremden Kreditkartendaten Waren bestellt, wobei die Waren an geknackte Packstationen überwiegend im Raum Schüttorf geschickt wurden. Die Kaufpreise seien von Konten nichts ahnender Kreditkartenkunden abgebucht worden. Die erlangten hochwertigen Artikel – häufig teure Handys – habe der Schüler anschließend über das Internet verkauft. Zudem habe sich der Angeklagte falsche 50-Euro-Scheine beschafft und damit in verschiedenen Betrieben bezahlt.
Besonders ausgeklügelt seien wenigstens vier sogenannte DDos-Attacken auf Betreiber von Internetseiten gewesen. Bei einer derartigen Attacke werden Internetseiten stillgelegt. Anschließend habe der angeklagte Schüler versucht, die geschädigten Unternehmen zur Zahlung von erheblichen Bargeldbeträgen zu veranlassen mit der Drohung, andernfalls weitere Angriffe durchzuführen. Hier sei es aber nicht zu Zahlungen gekommen. Die Unternehmen hätten aber mehrere Tage benötigt, um ihre Internetseiten wieder in Betrieb zu nehmen. Dadurch seien ihnen erhebliche Umsatzeinbußen entstanden.
Nach den der Staatsanwaltschaft zufolge langen und schwierigen Ermittlungen sei es den Ermittlern der Polizei gelungen, dem 16-Jährigen auf die Spur zu kommen. Hier war die Kriminalinspektion Osnabrück – Task Force Cybercrime (dt.: Internetkriminalität) – zuständig. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität) schloss ihre Ermittlungsverfahren gegen den Schüler nun ab.
Die Hauptverhandlung findet am 26. Juni statt. Wegen des Alters des Angeklagten ist die Verhandlung nicht öffentlich.
Was ist eine Packstation? Packstationen sind Paketautomaten von DHL, die es in vielen deutschen Städten gibt. Das Prinzip: Hier können DHL-Kunden mithilfe eines Strichcodes Pakete einliefern, sofern sie diese zuvor frankiert haben. Auch können sich Kunden ihre Pakete an Packstationen schicken lassen. Hierzu erhalten die Kunden nach der Anmeldung eine Kundenkarte in Kreditkartengröße. Hat ein DHL-Bote ein Paket für einen Kunden in die Packstation eingelegt, erhält dieser eine entsprechende Nachricht per E-Mail und SMS. Mit seiner Kundenkarte und einer per SMS erhaltenen PIN ist es dem Kunden nun möglich, das Paket aus der Packstation zu holen. Beim Abschicken von Paketen ist der Kunde so nicht auf Öffnungszeiten der Post-Filialen angewiesen. Beim Erhalt von Paketen kann der Kunde sein Paket jederzeit abholen und muss nicht zu Hause auf den DHL-Boten warten. (yjs)
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